Widerspruch neurologisches Gutachten/ EM-Rente

18. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
ankewig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)
Widerspruch neurologisches Gutachten/ EM-Rente

Hallo, guten Tag

ich habe kürzlich eine Ablehnung meien Sntrages auf EM-Rente erhalten.
Um Widerspruch einlegen zu können, habe ich Akteneinsicht angefragt, die wurde mir auch gewährt.
Was ich da feststellen musste, macht mich fassungslos.
Aber Eins nach dem Anderen:
Die Untersuchung hat weniger als eine Stunde in Anspruch genommen.
Während dieser Zeit habe ich meine Probleme geschildert. Herr Dr. XXX ist sehr wenig auf das von mir gesagte eingegangen, er war sehr beschäftigt damit, sich Notizen zu machen. Nachfragen wurden nicht gestellt.
Die neurologisch- internistische Untersuchung hat nicht länger als 5 min. gedauert und fand nicht in ganzem Umfang statt.
I, V, VII, VII und IX und X fanden überhaupt nicht statt. Auch wurde ich nicht abgehört noch abgeklopft.

Umso erstaunter bin ich, dass Herr Dr. XXX im Gutachten den Eindruck erweckt diese Untersuchungen hätten stattgefunden, indem er Ergebnisse vorlegt, zu denen er, dadurch, dass er diese Untersuchungen nicht durchgeführt hat gar nicht gekommen sein kann.
Genau wie er mir eine Punktzahl von 19 auf der Hamilton-Depressions-Rating-Skala attestiert, den entsprechenden Test aber nicht mir mir durchgeführt hat.

Zum Gutachten selber: Mir ist aufgefallen, dass Herr Dr. XXX ganze Passagen aus dem Entlassungsbericht des REHA-Zentrums XXX von Frau Dr. XXX WORTWÖRTLICH übernommen hat, also einfach abgeschrieben. Er hat sich erst gar nicht die mühe gemacht, Dinge selber zu formulieren.

Dass er den Depressionstest nicht gemacht hat, könnte ich evtl. beweisen, da dieser Test bestimmte Fragen umfasst, die entweder ich oder er hätten durch Kreuze an den zutreffenden Stellen beantworten müssen, dieses also in schriftlicher Form ja irgendwo vorhanden sein müsste. Kann er aber nicht vorlegen, weil er ihn mit mir nicht durchgeführt hat.
Auch die abgeschriebenen Passage kann ich eindeutig beweisen, liegen ja beide Gutachten vor, und können eingesehen werden.

Nur dass die Untersuchungen nicht stattgefunden haben kann ich nicht beweisen, habe ja keine Zeugen.


Formuliere ich diese Tatsachen nun am Besten als Widerspruch und verlange eine neue Begutachtung, oder soll ich einfach nur eine Beschwerde einlegen?
Ich meine, der Arzt hat eindeutig gelogen in dem Gutachten.

Und wie stehen meine Chancen auf Erfolg?

LG,
anke




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@ankewig:

Ich würde Dir auf jeden Fall dringend dazu raten, Dir anwaltliche Hilfe zu holen.

Von wann ist denn eigentlich der Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung? Wurde dagegen bereits Widerspruch eingelegt?

Nur im Rahmen eines solchen Widerspruchs kannst Du nämlich überhaupt gegen das Gutachten vorgehen. Außerdem ist der Widerspruch auch zwingend erforderlich, um den Ablehnungsbescheid nicht bestandskräftig werden zu lassen.

Aber, wie gesagt, wende Dich am besten an einen Fachanwalt für Sozialrecht und lass Dich wenigstens beraten. Am besten lässt Du den Anwalt auch den Widerspruch machen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ankewig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, Axel, danke erstmal für deine Antwort.

Also, den Widerspruch kann ich noch bis zum 23.04. einreichen, das heisst er müsste am Dienstag spätestens raus. Hat so lange gedauert, weil ich auf Akteneinsicht warten musste... jetzt drückt der Schuh ein wenig.
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, daher muss ich selber ran.
Habe auch schon einen Widerspruch verfasst....

"Gegen den Bescheid vom X lege ich Widerspruch ein, mit folgender Begründung:
Das nervenärztliche Gutachten des Herrn Dr. X vom X beruht zum Teil auf nicht stattgefundenen Untersuchungen/ Gesprächen. Herr Dr. X erweckt in dem Gutachten den Eindruck, er hätte diverse Ergebnisse durch entsprechende Untersuchungen ermittelt.
Das entspricht nicht in allen Fällen den Tatsachen.

Die neurologisch- internistische Untersuchung hat nicht länger als 5 min. gedauert und fand nicht in ganzem Umfang statt.
Hirnnervenfunktionsuntersuchungen
- I (Untersuchung mit Geruchsstoffen),
- V (Prüfung des Kornealreflexes mittels Wattebausch; Prüfung des Masseterreflexes durch Beklopfen des Kinns), - VII (Prüfung der mimischen Muskulatur durch entsprechende Aufforderung),
- VIII (Gehör: Stimmgabeltest; Gleichgewicht: Einbeinstand),
- IX und X (Auslösbarkeit des Würgereflexes mittels Holzspatel) fanden überhaupt nicht statt. Trotzdem ist Herr Dr. X dahingehend zu Ergebnissen gekommen. (siehe Gutachten)

Auch wurde ich von Herrn Dr. X weder abgehört noch abgeklopft, trotzdem beschreibt er in dem Gutachten, meine Herztöne wären rein, und meine Atmung weise keine Rasselgeräusche auf. (siehe Gutachten)
Auf der der Hamilton-Depressions-Rating-Skala attestiert Herr Dr. X mir eine Punktzahl von 19 (siehe Gutachten), einen entsprechenden Test dazu hat er mit mir nicht durchgeführt.

An Untersuchungen haben nur stattgefunden:
- Messen des Blutdrucks,
- Hirnnervenfunktionsuntersuchung III, IV, VI (Prüfung der Augenmuskeln, Verfolgung des Fingers des Untersuchers in alle Richtungen des Gesichtsfeldes),
- Reflexprüfung
- Kleinhirnfunktionsprüfungen (Finger-Nase-Versuch, Finger-Finger-Versuch, Finger-Hacke-Versuch)

Des Weiteren kann ich mich nicht erinnern, mit Herrn Dr. X über meinen Lebenslauf gesprochen zu haben (Ich habe nur über meine medizinische Vorgeschichte berichtet.). Trotzdem äußert er sich in der biographischen Anamnese ausführlich dazu. (siehe Gutachten)
Nach Einsicht in meine Unterlagen musste ich feststellen, dass Herr Dr. X ganze Textpassagen aus dem ärztlichen Entlassungsbericht des REHA-Zentrums X von Frau Dr. X vom X übernommen hat. (siehe Selbiges)

Die Untersuchung und das Gespräch haben insgesamt ca. eine Stunde in Anspruch genommen.

Herr Dr. X hat, sowohl was die Untersuchung, als auch das Gutachten betrifft, nicht die nötige Sorgfalt walten lassen.
Mehr noch, er berichtet im Gutachten von Ergebnissen, die er ohne entsprechende Untersuchungen gar nicht erzielen konnte.
Aufgrund dessen beantrage ich eine erneute Begutachtung durch einen anderen Nervenarzt, bzw. einen Facharzt für Psychotherapie, da meine Angsterkrankung, die mein hauptsächliches Problem darstellt, bei der Begutachtung und damit der Entscheidungsfällung zur Ablehnung des Rentenantrages gar nicht berücksichtigt wurde."

Kann man das so abschicken?

Gruss,
anke

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@ankewig:

quote:
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, daher muss ich selber ran.


Wenn Du über kein ausreichendes Einkommen verfügst, steht Dir Beratungshilfe zu. Dafür musst Du mit dem Bescheid der Rentenversicherung, Einkommens- und Vermögensnachweisen, Kontoauszügen der letzten drei Monate und Perso zum örtlichen Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein besorgen. Wenn Du den beim Anwalt vorlegst, darf der von Dir maximam einen Eigenanteil von 15,- € verlangen.

quote:
Mehr noch, er berichtet im Gutachten von Ergebnissen, die er ohne entsprechende Untersuchungen gar nicht erzielen konnte.


Ich gehe davon aus, Du hattest deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden? Hat der Neurologe die Informationen zu Dingen, die er nicht selbst festgestellt hat, vielleicht aus Deiner Krankenakte?

quote:
Kann man das so abschicken?


Für mich liest sich das ganz vernünftig. Ob das so wirklich sinnvoll und ausreichend ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Darum auch meine Empfehlung, einen versierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ankewig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

"Darum auch meine Empfehlung, einen versierten Anwalt zu Rate zu ziehen."

Tja, leider ist die Zeit dafür nicht mehr da.
Das Ding muss am Dienstag raus.
Naja, mich beruhigt es schon, dass Du nicht gesagt hast, so könne der Widerspruch auf gar keinen Fall raus.

Gruss,
anke

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