Hallo!
Folgendes Problem: Ich soll im nächsten Semester an einer Baden-Württembergischen Hochschule (HTWG Konstanz) die 500€ Studiengebühren zahlen obwohl ich in dem Semester im Ausland ist.
Meine Frage: Ich hätte gegen den Bescheid jetzt fristwahrend Widerspruch eingelegt aber in der Rechtsbelehrung steht, dass ich, wenns mir nicht passt, innerhalb von 4 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen muss. Können die das von mir verlangen? Gibts denn das Widerspruchsverfahren nicht mehr? Schließlich kann ich so ne Klage vom Ausland aus schwer durchziehen. Vom finanziellen Risiko mal abgesehen.
Vielen Dank für Eure hilfe schonmal!!
Widerspruch gegen Studiengebühren
3. Januar 2007
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Frage vom 3. Januar 2007 | 14:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch gegen Studiengebühren
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2007 | 16:07
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo!
Bin zwar kein Experte für Verwaltungsrecht in BaWü, aber in Niedersachsen ist das Widerspruchsverfahren vor einiger Zeit abgeschafft worden. Könnte also gut sein, dass das in BaWü auch so ist.
Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung als zulässiger Rechtsbehelf die Klage angegeben ist, dann musst du halt klagen und keinen Widerspruch einlegen.
Da müsste dann wohl in nächster Zeit ein Brief von der Uni kommen, dass der Widerspruch unzulässig ist, weil das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde. So einen Brief hab ich auch mal bekommen, als ich die Belehrung nicht gründlich genug gelesen hatte. :-) Also lieber klagen bevor die Frist abläuft!
Gruß,
AK_1980
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