Widerspruch gegen MB, Problem mit RA Schneider

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)
Widerspruch gegen MB, Problem mit RA Schneider

Ich hatte vergessen 2 Raten zu zahlen, meine Schuld. Hatte dann die komplette Forderung incl. Mahnkosten überwiesen. Tags darauf bekamm ich einen Mahnbescheid gegen den ich Widerspruch eingelegt habe. Da ich ja die Forderung beglichen hatte.

Nun schrieb mir RA Schneider das ich die Kosten für den MB noch zahlen müsste und diverse andere Positionen, insgesamt 46€. diese hatte ich dann unverzüglich angewiesen.

Heute bekomme ich ein Schreiben, in dem von der geleisteten Zahlung keine Rede mehr ist. Jetzt will er, das ich den Widerpruch zurück nehme ansonsten droht er mir mit einer Klage.

Da ich aber alles beglichen habe, sehe ich es nicht ein hier meinen Widerspruch zurück zu ziehen, warum auch, ich hatte ja bezahlt. Und was hat man in der Kanzlei Schneider mit dem Geld gemacht?

Muss ich den Widerspruch zurück nehmen? Kann der RA Schneider weiterhin auf eine bereits bezahlte Forderung (komplett) noch weitere Forderung stellen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

vorsicht. wenn du das MB zurücknimmst, dann gilt dies als zugestellt mit der Folge, daß du nicht innerhalb einer festgesetzten Frist zahlt, dann wird die Forderung vollgestreckt. hier spielt keine Rolle mehr ob die forderung berechtigt war oder nicht. Das ist ein schmütziger Trick von diesem RA.

Schreibe ihn einen Brief und verweise auf die bereits gezahlten Raten. mehr brauchst du nichts und Klage wegen unberechtigten 50 € wird er auch nicht erheben.

gruß


Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
der MB war in dem Moment berechtigt - die zusätzlichen Kosten von 46,-€ hast du ihm überwiesen! Damit ist alles erledigt!
Melde dich nicht mehr bei dem Anwalt, reagiere auf keine Schreiben mehr! Lass dich nicht über den Tisch ziehen! Deine Verbindlichkeiten hast du nachweislich beglichen!
Eine Zahlungsklage kann er erheben, doch wird er verlieren, da du deine Verbindlichkeiten beglichen hast!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Auf gar keinen Fall den Widerspruch zurückziehen! Sonst passiert genau das, was Leon bereits gesagt hat, und das ist tunlichst zu vermeiden!!! Lass dich also von dem Abzockanwalt nicht reinlegen!!

Heb die Nachweise für alle geleisteten Zahlungen auf, sende dem Typi eine Kopie davon zu mit Schreiben und fertig. Wenn er dich dann immer noch verklagen mag, kannst du darlegen, dass du die Zahlungen geleistet hast, dann verliert er und kriegt die Gerichtskosten aufgebrummt -)

LG
Morgause

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119030 Beiträge, 39672x hilfreich)

quote:
wenn du das MB zurücknimmst, dann gilt dies als zugestellt

Der Mahnbescheid gilt als zugestellt wenn dies auf der Postzustellurkunde vermerkt ist.

Eventuell sortierst du die Wörter aus deinem Beitrag nochmal richtig durch und nimmst sinnvolle Ergänzungen vor.
Denn so kann man mit dem Geschreibenen nichts anfangen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich sehe es auch gar nicht ein den Widerspruch zurück zu nehmen, warum auch?. Ich hatte ja bereits bezahlt. Mir wurde ein simples Anschreiben in 3 facher Ausführung für das Gericht gleich bei gelegt welches ich nur unterschriebn ans Gericht senden sollte, anderfalls droht er mit einer Klage. Nur auf was will er mich den Verklagen? Das ist doch kompletter blödsinn.

Ich war am überlegen ob ich mich bei Gericht über diesen Anwalt beschweren soll, aber ob das was bringt ist die 2. Frage.

Erstmal vielen Dank für eure schnelle Antwort.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nicht vergessen :
Der Advokat vertritt ja nicht Deine Interessen !
Er ist also nicht verpflichtet Dich darauf hinzuweisen das die Gegenseite keine Chancen hat ;-)
Die "Bitte" um Rücknahme des Widerspruches ist also obligatorisches Standartprogramm eines im Masseninkasso tätigen RA

lg


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Das ist einfach eine Falle, die so quasi als Standardabzocke zu gewissen unfreundlichen Methoden von gewissen Inkassoläden und Abzockanwälten gehört.

Mein Anwalt und ich befürworten dezidiert, dass man am besten mit dem Einreichen des Widerspruchs auch gleich die Durchführung der Gerichtsverhandlung beantragt. Hast du nicht gemacht, ist ja auch okay, aber dann ist eben für deine Rechtswahrung hilfsweise total wichtig, dass du den Widerspruch definitiv NICHT zurückziehst.

Ist doch gut, dass du weißt, dass du deinen Widerspruch auf gar keinen Fall zurückziehen darfst, denn dann fällst du definitiv nicht auf diese miese Masche rein, und dann ist ja auch weiterhin bei dir alles im grünen Bereich und sie können dir keine unguten Geschichten einbrocken -)

Ist doch alles okay. Du hältst definitiv an dem Widerspruch fest, d.h. du ziehst den Widerspruch NICHT zurück, und damit passt es!! Also musst du dich da gar nicht weiter stressen lassen.


-- Editiert am 05.01.2011 22:42

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119030 Beiträge, 39672x hilfreich)

quote:
Ich war am überlegen ob ich mich bei Gericht über diesen Anwalt beschweren soll,

Die Anlaufstelle für Beschwerden über Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskammer.

Wäre hier aber sinnlos, da diese Sache ein normales (und nicht verbotenes) Verhalten ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 05.01.2011 23:16

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.01.2011 09:06:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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