Widerspruch für Eintragung unserer Wortmarke
Hallo,
haben ein schwerwiegendes Problem und hoffen auf allmögliche Unterstützung.
Wir betreiben ein Webradio für unsere Internetcommunity und haben den Namen beim Patent- und Markenamt eintragen lassen.
Vor kurzem bekamen wir ein schreiben, dass ein Widerspruch gegen die Eintragung der Wortmarke eingegangen ist.
(Haben die Namen kurz mal geändert für dieses Forum um anonym zu bleiben)
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Unser Webradio:
(Namen der Marken)
4radio =gesprochen englisch four radio, modernes Logo
kein kommerzielles Radio und nur im Web hörbar.
Einspruch kam von einem UKW-Radio:
Hessen 4 Radio
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Haben darauf hin einen Anwalt kontaktiert und unabhängige Rechtsberatung eingeholt.
Der Anwalt meinte, der Widerspruch ist nicht relevant, da:
-Aussprache unterschiedlich ist (z.b. 4radio=engl.
Hessen 4 Radio = deutsch) und schreibweise anders
-Das Wort Radio für ein Radio bzw. Webradio zu verwenden ist generell gebräuchlich und kann somit nicht als Grundlage des Widerspruchs geltend gemacht werden.
-Es handelt sich um ein Webradio und nicht um ein UKW-Radio
-Hessen 4 Radio ist nicht Verwechslungsfähig mit 4radio, schon alleine aus dem Grund der oben genannten Aussprache, welches einen wichtigen Bestandteil einer Wortmarke darstellt.
-Das Wort Hessen im Namen der Marke stellt eine starke Beschränkung der Marke dar, was man auch daran erkennen kann, dass der Sender im Allgemeinen Sprachgebrauch grundsätzlich als "Hessen 4" wiedergegeben wird und nicht als "Hessen 4 Radio"
-Absolut unterschiedliche Logos und keine Verwechslungsgefahr.
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Vor 3 Tagen kam erneut ein Schreiben:
"Es ist zwar zutreffend, dass grundsätzlich die Zeichen in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind und in der Weise einander gegenüber zu stellen sind, wie sie dem Verkehr entgegen treten. Dennoch kann in einer komplexen Gesamtbezeichnung ein Element eine selbständige kennzeichnende Kraft entwickeln, die zu einer eigenständigen von den übrigen Markentbestandteilen gelösten Verwechslungsgefahr führt. Ein einzelner Zeichenbestandteil kann unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichungskraft aufweisen, so dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks in den Hintergrund treten(BGH WRP 2006, 92,94 coccodrillo)
usw..mit 3 Seiten Erläuterung, auf denen wir schwachsinnige Argumente finden, die ein Normaler Mensch nicht verstehen kann.
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Fazit:
Wir sind zwei junge Erwachsene im Alter von 21-23 Jahren und arbeiten auf selbständiger Basis mit diesem Projekt.
Der Anwalt meinte wir hätten eine Chance gerichtlich vorzugehen.
Das Verfahren könnte in Millionenhöhe gehen und wir möchten uns nicht ruinieren.
Haben niemanden, der uns helfen kann und können uns so etwas nicht leisten.
Der Name ist deshalb wichtig, da wir damit regional Bekanntheit haben und bei den Sponsoren Mundpropaganda untereinander gibt.
Die haben ne riesige Rechtsabteilung mit Profis und würden uns bei einem Fall vor Gericht vernichten.
Wissen leider nicht, ob wir eine realistische Chance haben, da wir uns null mit Markenrecht auskennen.
Was können wir tun?
Wie stehen eurer Meinung nach die Chancen?
Gibt es denn irgendeine Chance, Hoffnung?
Haben überlegt das ganze über Presse (Bild, Regionale usw.) bekannt zu machen.
Weitere Infos kriegt er gerne auch persönlich bei mir.
Hoffe irgendjemand kann und wird uns weiterhelfen, sind auf Unterstützung total angewiesen.
Danke im Vorraus!!
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"Recht muss sein ;-)"
-- Editiert von and1 am 27.08.2008 14:21:40
-- Editiert von and1 am 27.08.2008 14:23:28
-- Editiert von and1 am 27.08.2008 14:24:20
-- Editiert von and1 am 27.08.2008 14:26:04
-- Editiert von and1 am 27.08.2008 14:29:16
von and1 am 27.08.2008 14:20
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