Widerspruch an Inkasso

26. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
ricarda123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch an Inkasso

Schönen Tag,

ich habe leider nicht sofort bemerkt, dass eine Buchladen-Lastschrift zweimal von meiner Bank abgelehnt wurde.
(zur Zeit beziehe ALG II - leider - und Ende jedes Monats ein wenig im "Minus" bin)
Vom Buchladen habe ich keine Mahnung erhalten, keinen Brief (auf eine Mahnung weist hier wahrscheinlich die Ablehnung meiner Bank an sich hin).
Folgendes Brief von Inkasso:
Betreff: Achtung - Ihre offene ec-Kartenzahlung bei XXXXX-Buchladen
"Am 24.03.2015 um XX:XX Uhr haben Sie bei XXX-Buchladen in XX-Stadt 18,99 EUR mit ec-Karte und Unterschrift gezahlt.
Die darauffolgende Abbuchung wurde von Ihrer Bank nicht durchgeführt. Somit ist Ihre ec-Kartenzahlung bis heute noch offen und Sie sind mit daraus resultierenden Rücklastschrift seit dem 25.03.2015 in Zahlungsverzug.
Da wir mit dem Einzug der überfälligen Forderung beauftragt sind, sind wir nun in dieser Angelegenheit Ihr Ansprechpartner.
Die Forderung setzt wie folgt zusammen:
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag)-----------------------18,99 EUR
2. Bankrücklastschriftkosten-----------------------------------------------16,50 EUR
3. Adressermittlungskosten------------------------------------------------20,00 EUR
4. Bearbeitungsgebühr der Ingenico Payment Services GmbH---5,90 EUR
5. Geschäftsgebühr (§§ 280 , 286 , BGB, NR. 2300 VV FGV)-----45,00 EUR
6. Auslagen (§§ 280 , 286 , BGB, Nr. 7002 VV FGV)------------------9,00 EUR
___________________________________________________________
----------------------------------------------------------------------------------115,39 EUR
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag in Höhe von 115,39 EUR bis spätestens 30.05.2015
unter Angabe des Aktenzeichens XXXXX aus unseren nebenstehendes Konto. "

Die Punkte 3 bis 6 finde ich übertrieben und möchte widersprechen.
Auf verschiedenen Foren habe ich unterschiedliche Meinungen zu ähnlichem Problem gelesen.

Heute habe ich aufs Buchhandlungskonto 39,00 EUR überwiesen (mehr war nicht möglich).
(Die 2. Lastschrift war laut meinem Kontoauszug sind 35,89 EUR =18,99 EUR Kaufpreis + 16,90 EUR Bankgebühren).

Ist es besser erst abwarten und erst bei dem 2. Inkasso-Brief mit einem Widerspruch reagieren?
Darf ich vom Inkasso die genaue Rechnungen bzgl. Punkten 3,4,5, und 6 verlangen?
Darf ich einen Nachweis über Beauftragung des Inkassobüros von dem Buchladen verlangen?

Danke schön für Ihre Antworten


-- Editier von ricarda123 am 26.05.2015 23:31

-- Editier von ricarda123 am 26.05.2015 23:33

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Punkt 2 ist ebenfalls übertrieben. Pro Lastschrift maximal 5€.
Punkt 3 würde ich nur 10€ akzeptieren und ansonsten einen Rechnungsnachweis der Bank verlangen.
eine "Bearbeitungsgebühr der Ingenico" gibt es nicht.

Zitat:
Heute habe ich aufs Buchhandlungskonto 39,00 EUR überwiesen (mehr war nicht möglich).

Mehr würde ich vorläufig auch nicht bezahlen.

Zitat:
Darf ich vom Inkasso die genaue Rechnungen bzgl. Punkten 3,4,5, und 6 verlangen?

Klar.
Zitat:
Darf ich einen Nachweis über Beauftragung des Inkassobüros von dem Buchladen verlangen?

Auch dies darf man.

Ich würde folgendes ans Inkasso schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht und mangels Nachweis des Forderungsübergangs an die mir unbekannte 'Ingenico Payment Services GmbH' zurück. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass sowohl eine zweite Lastschrift, als auch Lastschriftgebühren in Höhe von 8,25€ gegen §254 BGB verstoßen. Ebenso verstößt ihre Beauftragung und die Bearbeitungsgebühr einer mir unbekannten GmbH dagegen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich werde weder diskutieren ncoh weitere Bettelbriefe beantworten."

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#2
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Zitat:
Heute habe ich aufs Buchhandlungskonto 39,00 EUR überwiesen (mehr war nicht möglich)


Hätte das nicht eher an Ingenico Payment überwiesen werden sollen ?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Solange keine Abtretung ausdrücklich bekannt gegeben wurde, kann man jederzeit schuldbefreiend an den Ursprungsgläubiger leisten.

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#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Falls das auf der Überweisung nicht vermerkt sein sollte: Unbedingt noch ein Schreiben an den Zahlungsempfänger (Einwurfeinschreiben oder Fax) nachschieben, dass die Überweisung mit Hauptforderung, Rücklastschriften (5€, mehr erkennen Gerichte eher nicht an und der zweite Versuch war das persönliche Vergnügen des Gläubigers), Mahnkosten und Zinsen zu verrechnen ist. Sonst kommen die noch auf kreative Ideen.

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#5
 Von 
ricarda123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für alle Antworten - alles ist sehr hilfsreich :-)

Danke für das Muster-Schreiben. Nur würde ich den Satz "Zudem weise ich Sie darauf hin, dass sowohl eine zweite Lastschrift, als auch Lastschriftgebühren in Höhe von 8,25€ gegen §254 BGB verstoßen." auslassen.
Die Höhe der Lastschriftgebühr wurde von meiner Bank bestimmt. Auf meinem Kontoauszug ist die geforderte Summe 35,89 EUR mit Betreff: 18,99 EUR Kaufpreis + Gebühren. (=> Dann muss ich hypotetisch meine Bank wegen zu höhen Lastschrift-Gebühr fragen, und nicht Inkasso)

FRAGE: Ist es überflüßig das Inkasso im Brief darüber zu informieren, dass ich die HF+Bankgebühren bereits und direkt an den Gläubiger übewiesen habe?

Bei der Überweisung an das Buchladen habe ich im Betreff die Ref.Nr. des Kaufs und des Lastschrifts angegeben.
HOFFE, es würde reichen, um das Buchladung nicht via Briefes über meine Überweisung informieren zu müssen.
(nach meinem Gefühl: je wenige Papiere desto besser)

Danke

P.S.: bzgl. der "Voraussetzung für Zahlung der Inkassokosten: Verzug" habe ich Folgendes (was mich auch betrifft) gefunden:
" Inkassokosten müssen Sie dann nicht zahlen, wenn schon bei Beauftragung der Inkassofirma erkennbar war, daß Sie die Hauptforderung nicht erfüllen wollen bzw. aus Geldmangel nicht erfüllen können. Kurzum: Wer Haartz IV-Empfänger oder anderen finanzschwachen Mitmenschen unnötigerweise noch Inkassogebühren aufhalsen möchte, handelt unrechtmäßig."

Quelle: http://www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/inkassokosten-erfolgreich-abwehren-so-gehen-sie-richtig-vor/

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Die Höhe der Lastschriftgebühr wurde von meiner Bank bestimmt

Nein. Banken berechnen untereinander nur 3€. Gegen gewerbliche Endkunden berechnen sie selten mehr als 5€.
Und Nein, das bestimmt nicht deine Bank. Das, was die hier verlangen dürfen ist das, was DEREN Bank in Rechnung gestellt hat.

Den "Betreff" oder Verwendungszweck gibt auch immer der vor, der die Lastschrift macht. Der Text stammt von denen. Auch die Höhe des Betrages stammt von denen. Deine Bank ändert da weder an irgendeinem Cent noch an irgendeinem Buchstaben etwas.

Signatur:

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#7
 Von 
ricarda123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für die Antwort.
Aber, wenn die zu höhe Gebühren (ohne Inkasso- o. Buchladen-Briefe) schon über meine Bank auf meinem Konto automatisch erscheinen?
Lastschift in der Höhe von -35,89 mit Verwendungszweck "Kaufpreis 18,99 EUR + Gebühren".
Konnte ich als Privatperson nur 24,99 EUR (Kaufpreis 18,99 + 2xGebühr á 3,00) überweisen und damit die Höhe der gefragten Gebühr ablehnen?
Die Überweisung ist schon getätigt: es ist schon vorbei. Hoffentlich, es kommt nicht mehr zu Rückzahlungen auf meinem Konto.

Nun quellt mich nur die Frage, ob ich das Inkassobüro und das Buchladen schriftlich über die getätigte Überweisung an meinen Gläubiger unbedingt informieren muss.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Weise doch erst mal die Forderung gegenüber dem Inkassobüro schriftlich mangels Vorlagge der Vollmacht gem BGB 174 zurück und setze den Inkassoladen darüber in Kenntnis das es keine offene Forderung gibt

Ich würde dies allerdings erst nach Erhalt des kommenden nächsten Schreibens machen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Aber, wenn die zu höhe Gebühren (ohne Inkasso- o. Buchladen-Briefe) schon über meine Bank auf meinem Konto automatisch erscheinen?

Noch einmal: Das ist kein Automatismus deiner Bank. Der Auftraggeber entscheidet für sich willkürlich "Wir wollen hier mal überzogene Gebühren nehmen" und tut es dann einfach. Deine Bank hat da exakt 0 Einfluss genommen. Auch die Bank des Buchladens/ Inkassos hat da exakt 0 Einfluss genommen.

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#10
 Von 
ricarda123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal für die Antworten!

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