>Widerspruch WunschGRUNDschule und Fristen
quote:
dann existiert er doch schon ist nur noch nicht versandt.
Nein, ein VA existiert erst, wenn er bekannt gegeben wurde, Wirksamkeitserfordernis,
§ 41 VwVfG. Erst dann ist der Wid. möglich, zulässig, wirksam.
Darum geht es ja hier gerade, Absatz 2:
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Der Zugang, mit dem das hier im thread ständig verwechselt wird, hat damit nur indirekt zu tun.
Die Rechtsbehelfsfrist läuft ab dem 3.en Tag der Einreichung bei der Post. Berlin schickt mit Max Grün, aus Kostengründen, schon deshalb ein Witz.
Nach dieser Aktenlage tritt dann Bestandskraft ein. Gegenbeweis ist möglich.
Ich kann dir deshalb versichern, dass - nachdem sich Berlin 1/2 Jahr Zeit gelassen hat - einem Wiedereinsetzungsantrag wegen eine 4wöchigen Kur auf jeden Fall statt gegeben wird.
TE braucht sich da keine Sorgen zu machen, der Wid. wäre dann innerhalb 2 Wochen nach Rückkehr einzulegen. Begründung kann man in Ruhe nachreichen.
-----------------
""
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden