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Widerspruch Sperrzeit Arbeitslosengeld

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Widerspruch Sperrzeit Arbeitslosengeld
Rechtsanwältin Monika Blum
Trierer Straße 28, 54634 Bitburg, Tel: 06561/9488333, Fax: 06561/9488334
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Zivilrecht, Insolvenzrecht
Onlineanfragen möglichWiderspruch Sperrzeit Arbeitslosengeld enthält folgende Leistung:

Preis
€135,00
inkl. MwSt.
Überblick
Nicht jede verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers führt dazu, dass eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit verhängt werden kann. War der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Vorschriften - bspw. wegen fehlender Abmahnung - nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, ist auch die Verhängung einer Sperrzeit nicht gerechtfertigt.

Die Eigenkündigung des Arbeitnehmers führt bspw. nicht zu einer Sperrzeit, wenn die verlangte Arbeit gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. Arbeitsschutzvorschriften) oder sonstige bindende Arbeitsbedingungen (z. B. anzuwendender Tarifvertrag) verstößt.

Bei Beauftragung bespreche ich mit Ihnen telefonisch den Sachverhalt, erhebe und begründe den Widerspruch.
Zur Bearbeitung werden benötigt:
- Sperrzeitbescheid und Arbeitslosengeldbescheid
- Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung, ggf. Lohnabrechnungen
- Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag

Da das Widerspruchsverfahren schriftlich geführt wird, ist eine bundesweite Vertretung möglich.



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Widerspruch Sperrzeit Arbeitslosengeld
Rechtsanwalt Jörg Klepsch
Wilhelmstraße 12, 65185 Wiesbaden, Tel: 0611 974510, Fax: 0611 9745111
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Baurecht, Sozialversicherung, Grundstücksrecht
Bewertungen: 16
Onlineanfragen möglichWiderspruch Sperrzeit Arbeitslosengeld enthält folgende Leistung:

Preis
€145,00
inkl. MwSt.
Überblick
Die Agentur für Arbeit hat eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt?

Derartige Sperrzeiten haben massive Auswirkungen: Die Leistungen werden später erbracht und die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld reduziert sich, es entstehen Lücken im Verlauf, u.U. werden weitere Leistungen (Gründungszuschuss u.ä.) nicht mehr erbracht.

Gleichzeitig sind viele Bescheide falsch und müssen zugunsten der Betroffenen geändert werden. Es lohnt sich häufig, Widerspruch einzulegen!

Beachten Sie bitte, dass ab Zugang des Bescheids eine Frist von einem Monat für den Widerspruch gilt!

Sie überlassen mir den Arbeitsvertrag, den Bescheid über die Sperrzeit, die Unterlagen rund um die Kündigung (Kündigung, evtl. Aufhebungsvertrag, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung nach SGB III usw.). Bei Bedarf erfolgt telefonische Besprechung, dann lege ich Ihnen schriftlich die Sach- und Rechtslage dar und erhebe und begründe den Widerspruch. Soweit erforderlich ist auch die weitere Korrespondenz mit der Agentur für Arbeit enthalten, nicht aber eine eventuelle Klage. (Diese kann ich auch – bundesweit – für Sie natürlich auch übernehmen.


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