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Widerspruch Sperrzeit Arbeitslosengeld
Widerspruch Sperrzeit Arbeitslosengeld
Rechtsanwalt Jörg Klepsch
ADOLFSALLEE 55, 65185 Wiesbaden, Tel: 0611 974510, Fax: 0611 9745111
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Baurecht, Sozialversicherungsrecht, Grundstücksrecht
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Widerspruch Sperrzeit Arbeitslosengeld enthält folgende Leistung:
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Überblick
Die Agentur für Arbeit hat eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt?
Derartige Sperrzeiten haben massive Auswirkungen: Die Leistungen werden später erbracht und die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld reduziert sich, es entstehen Lücken im Verlauf, u.U. werden weitere Leistungen (Gründungszuschuss u.ä.) nicht mehr erbracht.
Gleichzeitig sind viele Bescheide falsch und müssen zugunsten der Betroffenen geändert werden. Es lohnt sich häufig, Widerspruch einzulegen!
Beachten Sie bitte, dass ab Zugang des Bescheids eine Frist von einem Monat für den Widerspruch gilt!
Sie überlassen mir den Arbeitsvertrag, den Bescheid über die Sperrzeit, die Unterlagen rund um die Kündigung (Kündigung, evtl. Aufhebungsvertrag, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung nach SGB III usw.). Bei Bedarf erfolgt telefonische Besprechung, dann lege ich Ihnen schriftlich die Sach- und Rechtslage dar und erhebe und begründe den Widerspruch. Soweit erforderlich ist auch die weitere Korrespondenz mit der Agentur für Arbeit enthalten, nicht aber eine eventuelle Klage. (Diese kann ich auch – bundesweit – für Sie natürlich auch übernehmen.
Derartige Sperrzeiten haben massive Auswirkungen: Die Leistungen werden später erbracht und die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld reduziert sich, es entstehen Lücken im Verlauf, u.U. werden weitere Leistungen (Gründungszuschuss u.ä.) nicht mehr erbracht.
Gleichzeitig sind viele Bescheide falsch und müssen zugunsten der Betroffenen geändert werden. Es lohnt sich häufig, Widerspruch einzulegen!
Beachten Sie bitte, dass ab Zugang des Bescheids eine Frist von einem Monat für den Widerspruch gilt!
Sie überlassen mir den Arbeitsvertrag, den Bescheid über die Sperrzeit, die Unterlagen rund um die Kündigung (Kündigung, evtl. Aufhebungsvertrag, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung nach SGB III usw.). Bei Bedarf erfolgt telefonische Besprechung, dann lege ich Ihnen schriftlich die Sach- und Rechtslage dar und erhebe und begründe den Widerspruch. Soweit erforderlich ist auch die weitere Korrespondenz mit der Agentur für Arbeit enthalten, nicht aber eine eventuelle Klage. (Diese kann ich auch – bundesweit – für Sie natürlich auch übernehmen.
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