Widerspruch Mahnbescheid nach eBay Kauf + falscher Artikel

16. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Witzbombe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Widerspruch Mahnbescheid nach eBay Kauf + falscher Artikel

Hallo,
folgender Fall:
Am 21.01.2015 habe ich bei eBay ein IPad Air 1. Generation ersteigert. Verkäufer ist Privatperson. Erhalten habe ich ein IPad2 welches auch noch defekt ist. Nachdem ich dummerweise per Überweisung bezahlt habe, macht eBay in solch einem Fall natürlich... nichts.
Also habe ich mit Einschreiben per Rückschein den Verkäufer aufgefordert mir ein IPad Air wie in der Artikelbeschreibung angegeben zu liefern also Nacherfüllung nach § 437 Nr. 1 BGB verlangt. Das Einschreiben habe ich an die von ebay mitgeteilte Adresse geschickt. Das Einschreiben kam an jedoch wurde ein neue Adresse auf dem Rückschein angegeben und ein Empfangsbevollmächtigter hat es angenommen.
Nachdem keine Reaktion erfolgte habe ich nach Fristablauf von 14 Tagen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und dies ebenfalls mit Einschreiben per Rückschein an die neue Adresse geschickt. Diesmal hat das Einschreiben niemand angenommen, der Verkäufer hat es von der Post nicht abgeholt. Also das ganze nochmal per Einschreiben zugeschickt, es kam an wieder keine Reaktion. Dann hab ich einen Mahnbescheid beantragt, dieser wurde zugestellt. Nach Ablauf der Frist habe ich einen Vollstreckungstitel beantragt dummerweise hatte der Verkäufer Widerspruch ohne Begründung eingelegt und ich die Benachrichtigung zu spät erhalten. Auf dem Schreiben vom Gericht ist wieder die alte (lt. ebay Adresse angegeben). puh nach dem Sachverhalt meine Frage:
Wenn ich die Gerichtskosten bezahle kommt es ja zu einer Verhandlung. Wie wird das ungefähr ablaufen? Kann ich mich da ohne Schwierigkeit selbst vertreten? Gibt es dabei bestimmte Fettnäpfchen in die ich tappen kann und damit den Fall verliere? Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen? Wie seht ihr meine Chancen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Im jetzigen Stadium wäre ein Anwalt noch nicht nötig.
Allerdings muss man die Forderung nach der Einzahlung des weiteren Vorschusses ausführlich begründen. Dazu gehören Angaben wie der Artikel genau angeboten wurde und Beweise dafür. Ferner der weitere Ablauf.
Danach müsste der Gegner dem Gericht eine Zahlungsverweigerung schriftlich mitteilen. Davon bekommt man eine Abschrift zur Stellungnahme. Dann kann ein Anwalt beurteilen, ob die Weiterführung des Verfahrens Sinn macht.

Falls von Gegner nichts zu holen ist, kann das Verfahren nichts bringen. Vor einem Mahnbescheid sollte man daher das Schuldnerverzeichnis einsehen. Dort ist verzeichnet, ob der Schuldner schon eine Vermögensauskunft ( führt Offenbarungseids) abgegeben hat und evtl. Insolvent ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Witzbombe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Schuldnerverzeichnis habe ich schon eingesehen, Vermögensauskunft wurde nicht abgegeben. Den Vorschuss habe ich jetzt bezahlt, wie geht das ganze nun weiter? Werde ich vom Gericht aufgefordert eine Klageschrift einzureichen oder reicht eine einfache Stellungnahme aus?



-- Editiert von Chatchief am 18.04.2015 19:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Hatte ich nicht geschrieben dass nach dem Widerspruch der weitere Gerichtskostenvorschuss eingezahlt und die Forderung detailiert begründet werden muss ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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