Widerspruch Mahnbescheid - Verjährung

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Luisa_858
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)
Widerspruch Mahnbescheid - Verjährung

Hallo,

ich hätte zu dem Thema "Widerspruch gegen Mahnbescheid" ein paar Fragen.
Folgender Sachverhalt:
Person A bekam Anfang 2014 einen Mahnbescheid einer Versicherung, wegen noch offener Forderungen, die sich laut Mahnbescheid auf rund 4000€ beliefen.

Diese Versicherung diente einst als gewerblichen Versicherung (gewerbliche Haftpflicht und was man sonst nicht noch alles hat). Person A war mal selbstständig.
Person A war es aufgrund der finanziellen Lage aber nie möglich, die Versicherungsbeiträge zu zahlen, außer der Kfz-Haftpflicht der Firmenwagen.
Im kleingedruckten der Versicherungsscheine steht zwar, dass die Versicherung es sich vorbehält, den Versicherungsnehmer aus der Versicherung zu entlassen wegen Nicht-Zahlung der Beiträge, dazu kam es aber nie, obwohl sich das ganze über mehrere Jahre hinweg zog.
Person A war damals von 2004 bis 2009 Versicherungsnehmer bei dieser Versicherung. Danach war Person A dann bei einer anderen Versicherung versichert, die auch bedient wurde, bis er 2011 seine Selbstständigkeit aufgab.

Die vorherige Versicherung, die Person A von 2004 bis 2009 hatte, trieb ihre Forderungen immer stückchenweise ein. Zb. Forderung über Betrag X, für Versicherung(en) XY, für Zeitraum X bis Y.
Diese Forderungen trieb dann ein Gerichtsvollzieher ein und kaum war eine Forderung dann nach langer Zeit beglichen, flatterte der nächste Mahnbescheid bei Person A ins Haus, gegen die Person A, aus welchen Gründen nun auch immer, seinerzeit nichts unternahm und die Forderungen wieder an den Gerichtsvollzieher bezahlte.

Nun hat Person A Anfang dieses Jahres die, so angenommen, letzte Forderung vollständig beim Gerichtsvollzieher beglichen, da dauerte es wieder kaum 2 Wochen, und der nächste Mahnbescheid über besagte rund 4000€ (inkl. Gerichtsgebühren etc.) kam an.
Diesmal schaute Person A mal genauer nach und nahm auch Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch, die diesbzgl., auch nachschaute und auch bei besagter Versicherung mal nachhakte, was es damit auf sich hat, weil man aus den vorliegenden Unterlagen nicht ganz schlau wurde.
Nachdem sie endlich mal jemanden telefonisch erreichen konnte, sagte ihr die Frau der Versicherung am Telefon, dass es sich um die und die Versicherung handelt, deren Beiträge nach wie vor noch offen seien.
Warum seitens der Versicherungsgruppe die Versicherungen damals wegen Nicht-Zahlung nicht beendet wurden, wusste sie auch nicht.
Jedenfalls bot man an, auf Zinsen usw. zu verzichten, wodurch sich die Gesamtforderung nun auf rund 3500€ erstreckt, die man laut der Dame auch in 50 oder 100€ Raten zahlen könne, Hauptsache es werde bezahlt.

Nun ist es aber so, dass die Forderung für die Jahre 2008- bis 2009 gilt. Somit Erachtens Person A und auch der Schulnerberatung, verjährt.
Nach 2009 hat Person für besagte Forderung keinerlei Zahlungsaufforderungen oder dergleichen bekommen.

Nun hat Person A zusammen mit der Schuldnerberatung entschieden, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen.
Gesagt, getan. Nun, nach paar Wochen, kam ein Schreiben der Versicherung. In dem teilte man Person A mit, dass sie registriert haben, dass er Widerspruch eingelegt hat, ihre Forderung aber nach wie vor berechtigt sei und auf Antwort oder Zahlung der ersten 50€ Rate bis Anfang Mai warten, da andernfalls deren Anwalt aktiv wird und es zum Gerichtsverfahren kommen wird.

Person A hat damit nicht gerechnet. Eher ging man davon aus, dass nun Post vom zuständigen Gericht kommen wird, wie es nun weitergeht und ob besagte Forderung überhaupt gerechtfertigt ist.

Die Schuldnerberatung, die ein ähnliches Schreiben erhielt, reagierte ganz gelassen und sagte, dass sowas öfter versucht wird, da dem Gericht vermutlich ebenfalls die Verjährung auffiel und die Versicherung es nun trotzdem (außergerichtlich) versuchen will. Die Gesamtforderung in dem letzten Schreiben blieb auch bei o.g. rund 3500€

Müsste Person A nun nicht Post vom zuständigen Gericht bekommen, da ja Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Somit Erachtens Person A und auch der Schulnerberatung, verjährt.

Ja. Stimme ich ebenfalls zu.

quote:
In dem teilte man Person A mit, dass sie registriert haben, dass er Widerspruch eingelegt hat, ihre Forderung aber nach wie vor berechtigt sei und auf Antwort oder Zahlung der ersten 50€ Rate bis Anfang Mai warten, da andernfalls deren Anwalt aktiv wird und es zum Gerichtsverfahren kommen wird.

Na und? Achselzucken, abheften und ignorieren. Schreiben können die viel, wenn der Tag lang ist. Bei Kindern ist es auch so: Die Erwartungshaltungen sind manchmal riesengroß aber am Ende werden sie doch ab und zu mal enttäuscht.

quote:
Müsste Person A nun nicht Post vom zuständigen Gericht bekommen, da ja Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde?


Müssen tut man gar nichts. Der Versicherung sind die Hände gebunden. Sie kann nichts tun als Bettelbriefe schreiben. Wenn sie nun etwas erreichen will, müsste sie eine Klage anstrengen und dann erst wird sich ein Gericht bei Person A melden, die Klageschrift vorlegen und dazu aufrufen, sich zu verteidigen.

Wichtig ist hierbei der Umstand, dass stückchenweise gefordert wurde. Es gibt also keine Gesamtforderung. Das ist insofern wichtig, weil damit jede einzelne "Bröckchenforderung" als in sich abgeschlossene Forderung und in sich abgeschlossener Teil gewertet werden müsste, meiner Meinung nach. Damit sind alle anderen Forderungen nun verjährt. So einfach ist das. Würde die Versicherung von Anfang an den kompletten Betrag gefordert haben, sähe dies anders aus. Dann könnte man argumentieren, dass es Teilzahlungen gab, darüber ein Anerkenntnis und dass damit die Verjährung neu begann. Also ich wäre hier ebenfalls reichlich tiefen entspannt. Schufa&Co im Auge behalten, vielleicht wird die Versicherung böse und trägt unberechtigterweise etwas Negatives ein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es wird primär darauf ankommen, was die Versicherung beantragt hat. Wenn die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wurde, wird A wohl Post vom Streitgericht bekommen. Es steht der Versicherung frei, zu klagen.

Ich würde das Schreiben der Versicherung beantworten, die Einrede der Verjährung erheben und mitteilen, dass ich bei anderslautender Rechtsmeinung gerne bereit bin, den Vorgang nochmals zu prüfen und den Widerspruch dann ggf. zurücknehmen kann.

Sofern die Versicherung also einen Neubeginn der Verjährung durch irgendetwas herbeigeführt hätte, wären sie m.E. dann im Zugzwang und eine sofortige Durchführung des streitigen Verfahrens nicht angemessen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Luisa_858
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

naja stückenweise werden die das nur deshalb eingetrieben haben, eben weil die Beiträge ja quasi von Versicherungsbeginn an nicht gezahlt werden konnten. Hätten sie Person A erst jetzt oder meinetwegen 2009 oder 2010 einen Mahnbescheid über die komplette Forderungssumme von 2004 bis 2009 zukommen lassen, wäre ja klar gewesen, dass davon zumindest ein Teil bereits verjährt gewesen wäre.
Es war bei der Versicherungsgruppe ja auch nicht nur eine Versicherung, wie zb. nur die Haftpflicht, sondern mehrere..Gebäude, Haftpflicht und was es sonst noch so alles gibt, neben den Kfz-Versicherungen der Firmenwagen.

Nur oft wurde eben nicht nur eine Versicherung eingetrieben, sondern zwei oder drei für Zeitraum von... bis... zusammengeschmissen, wodurch dann auch diese Unsummen an Hauptforderungen entstanden sind (glaube die letzte Forderung die anfang des Jahres beim GVZ komplett bezahlt wurde - in Raten über zig Monate hinweg- belief sich auf um die 9000€, was in der Masse noch nicht alles war, wenn man von 2004 -2009 geht)


Also erstmal abwarten, den Schriebs wegheften und schauen was kommt, sollte noch was kommen. Person A war nun nur verunsichert, weil er mit Post vom Gericht, nicht aber nochmal von der Versicherung rechnete.

Die Versicherung sagte der Beratung im Telefonat damals nur, dass, sollte Person A raten zahlen, man trotzdem einen Vollstreckungsbescheid erstellen würde, um eben auf Nummer sicher zu gehen. Ala´ erstmal zahlen und somit der Forderung indirekt zustimmen lassen und sollte Person A dann nicht mehr zahlen können, aus welchen Gründen nun auch immer, hat man ja schließlich noch einen Titel in der Hand, sollte gegen den Vollstreckungsbescheid kein Widerspruch erfolgt sein, der ja dann eh hinfällig wäre, durch eben vorab geleistete Ratenzahlungen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Luisa_858
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

noch kam vom Gericht gar nichts und es stand auch im schreiben der Versicherung drin, dass sie jetzt quasi auf Antwort oder eben der ersten 50€ Rate warten bis Anfang Mai und sollte sich bis dahin nichts tun, sie dann ihren Anwalt einschalten, um weitere gerichtliche Schritte zu gehen. Ergo geh ich jetzt nicht davon aus, dass die Versicherung bereits irgendein Verfahren bei Gericht veranlasst haben wird. Sonst hätten sie sich das Schreiben ja auch klemmen können was sie Person A haben zukommen lassen. Dann wär gleich Post vom zuständigen Gericht gekommen und es wäre dann gleich darüber gelaufen. < So sagte es die Schuldnerberatung ja auch.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Ergo geh ich jetzt nicht davon aus, dass die Versicherung bereits irgendein Verfahren bei Gericht veranlasst haben wird.

Ne, höchstwarscheinlich wird da noch exakt gar nichts passiert sein und auch ein Anwalt wird sich das vermutlich noch nicht angeschaut haben. Wie Mahnman empfiehlt, kann man kurz der Versicherung schreiben, dass sie bitte begründen mögen, warum das noch nicht verjährt sein sollte.
Entweder kriegt man eine vernünftige Antwort und kann diese prüfen oder man kriegt keine vernünftige Antwort.

Oder man ignoriert es wie gesagt und wartet schweigend, ob da nochmal jemals etwas nachfolgt.

Gerade bei so etwas versucht man halt einfach die Leute zu verunsichern in der Hoffnung, sie halten ihre Zahlungsbereitschaft der Vergangenheit weiter aufrecht. Es ist ja nicht so, als sei Person A verboten, das trotz Verjährung zu bezahlen. Es ist halt freiwillig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 23.04.2014 16:04

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