Widerspruch Lebensversicherung - So bringen Sie Ihr Geld in Sicherheit!

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Der Blick ins Kleingedruckte ist alles andere als spaßig, jedoch kann er sich bei Ihrer Renten- oder Lebensversicherung durchaus lohnen.

Lebensversicherungen sind unrentabel geworden, daher sollten Sie, wenn Sie eine Kündigung Ihrer Alterssicherung in Erwägung ziehen, Ihre Widerrufsbelehrung im Vertrag unbedingt einmal prüfen. Ist Ihre Widerrufsbelehrung der Renten- oder Lebensversicherung fehlerhaft, kann das für Sie bedeuten, dass Sie sich bares Geld sichern können! 

Form- und/oder Formulierungsfehler in Widerrufsklauseln bergen derzeit erfolgversprechende Möglichkeiten, Ihren unrentablen Vertrag wirksam rückabzuwickeln. Durch erfolgreichen Widerspruch der Renten- oder Lebensversicherung können Sie Ihre gesamten, eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurückholen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. 

Rückabwicklung der Renten- und Lebensversicherung — diese Verträge sind betroffen! 

Renten- oder Lebensversicherungspolicen, die zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen wurden, sind mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Umlauf gebracht worden. Laut einem BGH-Urteil besteht aber auch die Möglichkeit, noch ältere Versicherungspolicen wirksam rückabzuwickeln. Genauer handelt es sich hierbei um Renten- und Lebensversicherungen, die ab 01.01.1991 abgeschlossen wurden. 

Haben Sie im genannten Zeitraum eine Renten- oder Lebensversicherungspolice abgeschlossen, sollten Sie Ihren Vertrag unbedingt auf Fehler in der Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Unser erfahrenes Team im Bereich Widerspruch Lebensversicherung checkt Ihren Vertrag auf Mängel und berät Sie umfassend zu Ihren Erfolgschancen und möglichen Risiken beim Widerspruch. 

Übrigens: Eine Rückabwicklung des Renten- oder Lebensversicherungsvertrages ist nicht nur bei laufenden Policen möglich. Selbst bereits gekündigte Versicherungen können erfolgreich widerrufen werden! 

Fehler in der Widerrufsbelehrung erkennen - Renten- oder Lebensversicherungen checken! 

In Renten- und Lebensversicherungen der Jahre 1994 bis 2007 verstecken sich Fehler im Kleingedruckten zum Widerrufsrecht, die Verbraucher nun überaus nützlich werden können. Aufgrund dessen, dass die Widerrufsbelehrungen in Form und Inhalt nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind sie unwirksam. 

Der häufigste Fehler in den Renten- und Lebensversicherungen: Die fehlende Widerrufsfrist. Dadurch, dass eine Widerrufsfrist gemäß Vertrag nicht eingesetzt wurde, hat der Verbraucher und Versicherungsnehmer ein bis heute geltendes Widerrufsrecht. Das bedeutet: Ein Widerspruch der Police ist bis zum heutigen Tage möglich - man spricht hier auch vom „ewigen Widerrufsrecht“. Durch den Fehler Ihrer Versicherungsgesellschaft können Sie profitieren. 

Ebenfalls entscheidend für eine wirksame Rückabwicklung ist das Fehlen der Hinweise auf die Widerrufsfrist bis bspw. 31. Juli 2001 (in Schriftform) oder ab 01. August 2001 (in Textform, d.h. ein Widerspruch ist auch per Mail möglich). Durch die Missachtung dieser Hinweise besteht hier für Versicherungsnehmer ebenfalls weiterhin ein Widerrufsrecht bis zum heutigen Tag. 

Auch formale Fehler können den Versicherungsgesellschaften jetzt zum Verhängnis werden: Wurden Widerrufsbelehrungen bspw. durch entsprechende Schriftarten, -farben oder -größen sowie fehlender Einrückung oder Rahmung nicht ordnungsgemäß für den Versicherungsnehmer prononciert, sind sie als nicht wirksam zu bewerten. 

Fehler der Versicherungsgesellschaft bringt Verbrauchern Zehntausende Euro zurück! 

Durch Fehler und Schludrigkeit in den eigenen Widerrufsklauseln ermöglichen Versicherungsgesellschaften Verbrauchern einen enormen Gewinn bei Rückabwicklung des bestehenden oder gekündigten Vertrages. Eingezahlte Prämien können zzgl. angefallener Zinsen, mit denen Gewinn für die Gesellschaften erzielt wurde, zurückgefordert werden. Es handelt sich dabei grundsätzlich gesprochen um den Rückkaufswert + 30%. Im Einzelfall kann die Summe bei Rückabwicklung noch höher sein. 


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Achtung: Versicherungsgesellschaften müssen Rückstellungen für Berufstätige oder gewährte Risikoprämien wie den Versicherungsschutz im Todesfall u.a. nicht erstatten. Dies ist bei der Berechnung Ihrer Rückabwicklungssumme zu beachten!

Nehmen Sie einen Widerspruch Ihrer Renten- oder Lebensversicherung nicht allein in die Hand. Holen Sie sich unbedingt fachliche Hilfe. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer prüfen Ihren Vertrag gerne auf Fehler und analysieren Ihre individuellen Erfolgschancen und Risiken bei Rückabwicklung. Ferner beraten wir Sie umfassend zum Vorgang des Widerspruchs und übernehmen Ihre rechtliche Vertretung gegenüber den Versicherungsgesellschaften sowie vor zuständigen Gerichten — und das bundesweit! 

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