Widerspruch Betriebsübergang, Betriebsbedingte Kündigung, Freistellung

28. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
lyon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Widerspruch Betriebsübergang, Betriebsbedingte Kündigung, Freistellung

Hallo,

AN arbeitet seit 3 Jahren als Project Manager in der IT-Abteilung (15 Mitarbeiter) einer Vermarktungs-Tochter (300 MA) eines Konzerns (ca. 3000 MA), vorher 3 Jahre bei einem IT-Dienstleister desselben Konzerns. Funktion der IT-Abteilung: Projektmanagement & Budgetverwaltung, keine Entwicklungstätigkeiten.
Ende November, schriftlich: Betriebsübergang zum 01.01.2007 wegen "Bündelung aller Entwicklungstätigkeiten der Holding" zum zentralen IT-Dienstleister.

AN widerspricht mit der Begründung, daß er keine Entwicklungstätigkeit sondern kundenseitiges Projektmanagement macht - und diese Tätigkeit bleibt in der Abteilung. Nach dem Übergang wäre er nicht als Projektleiter eingestuft worden, sondern als der IT-Experte, der er vor drei Jahren war, jetzt aber nicht mehr ist.

AG spricht am 27.12.2006 betriebsbedingte Kündigung zum 31.03.2007 aus. AN soll eine widerrufliche Freistellung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche zum 01.01.2007 unterschreiben - und bis 29.12.2006 die Schlüssel abgeben. Die Freistellung enthält als Anlage eine Auflistung des Übergabebedarfs - insgesamt 9PT + 17 Projektmeetings bis Mitte Februar.

Was meint ihr zu diesem Fall?

1. Ist der Betriebsübergang überhaupt ein solcher, wenn aus der Abteilung nur 3 MA wechseln müssen? Es ist keine Regel und kein Betriebsteil zu erkennen.
2. Muss oder soll der AN diese Freistellung unterschreiben? Was passiert, wenn er sie nicht unterschreibt?
Der Übergabebedarf ist nach Einschätzung des AN so groß, daß er genausogut auf Arbeit gehen und im März 17 Tage Resturlaub nehmen könnte.
3. Würde eine Kündigungsschutzklage Sinn machen? Der direkte Vorgesetzte des AN (hat selber vor 4 Wochen gekündigt) rät, dieser solle sich "ausbezahlen lassen", aber eine Abfindung ist nicht angeboten worden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

... ich wünschte, es wäre ein theoretischer Fall.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mit wem möchtest du das denn hier im forum erörtern? das ist doch rechtsberatung angesagt und nicht meinung. ganz abgesehen davon, dass für diese fragen doch wohl spezielle erfahrungen gegeben sein müssten.

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#2
 Von 
lyon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

ich hatte ein Erstberatungsgespräch, mit entmutigendem Ergebnis: viel mehr als freundliches Zuhören habe ich nicht bekommen, und den Eindruck, dass es eine hoffnungslose Situation ist.

wollte noch mal eine andere Meinung hören, ob ich überhaupt weitermachen soll, hab ich jetzt ja auch: ich werde es wohl nochmal mit Rechtsberatung versuchen.

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#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Was ein Betriebsübergang genau ist, findet man in § 613a BGB respektive in einer Kommentierung (z.B. Palandt). Wenn man mal googelt, stößt man auf http://www.betriebsuebergang.de/

Dort besteht, glaube ich, die Möglichkeit Fragen zu stellen.

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#4
 Von 
lyon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

über den Betriebsübergang habe ich mich schlau gemacht, danke für den Tipp. Meiner ist möglicherweise keiner, da einzelne Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen betroffen sind. Ist aber schwierig nachzuweisen: die Begründung des AG erfährt man ja erst in einer Kündigungsschutzklage.

Viele Grüße, lyon

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@pan2
Die Begründung muss mit der Kündigung erfolgen!!!!!

Wäre mir neu. Gilt m.W. nur bei außerordentlichen Kündigungen.

Ansonsten würde ich es hier allemal auf das Gerichtsverfahren ankommen lassen, und mir einen guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen, die Anwaltskammer hilft da weiter.
Die Abfindung ist ja inzwischen voll zu versteuern, und der Ärger mit der Arbeitsagentur.....

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gilt m.W. nur bei außerordentlichen Kündigungen. <hr size=1 noshade>


Selbst da ist der Grund erst auf Verlangen mittzuteilen, also nicht zwangsläufig im Kündigungsschreiben sofort anzugeben. (BGB § 626 )

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#8
 Von 
lyon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Kündigung wird mit Wegfall des Arbeitsplatzes begründet, was aber nicht richtig ist, es ist reine Willkür. Keine wirtschaftliche Notwendigkeit, im Gegenteil, große Gewinne. Aus dem Übergabeprotokoll, welches ich unterschreiben soll, ist ersichtlich, daß meine Projekte auf verbleibende Kollegen in der Abteilung und zum Teil auf den IT-Dienstleister übertragen werden, wohin ich hätte wechseln sollen. Gut möglich, daß drei Monate nach meinem Weggang ein verbliebener oder neuer Kollege meine ganze Arbeit macht.


Falls der Betriebsübergang nicht rechtens war - wieso sollte das nach erfolgter Kündigung keine Rolle mehr spielen? Vor allem, wenn sich herausstellt, daß bei der Anhörung des Betriebsrates falsche Angaben gemacht wurden. Ich wäre Softwareentwickler gewesen - falsch, ich war Projektleiter. Ich hätte die Kündigung sogar selber gewollt, um mich anderweitig weiterzuentwickeln: falsch, ich stehe auf der Strasse.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Aus der Ferne kann das micht geklärt werden mit dem Betriebsübergang. Aber die Kündigung ist ja schon ausgesprochen. Wenn du dich gegen die Kündigung wehren willst, dann reiche Kündigungsschutzklage ein.

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