Hallo zusammen,
muss ein Onlineshopbetreiber eine Matratze zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten auch wenn die "Versiegelung" gebrochen wurde? In den AGB des Shopbetreibers steht:
Zitat:Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nach § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Die Matratze ist direkt nach dem Öffnen der Versiegelung auf das Bett gelegt worden. Da diese, nicht wie erwartet in das Bett passt, wurde diese direkt wieder eingepackt. Daher ist keine Beschädigung oder Verschmutzung vorhanden.
Der Betreiber bezieht sich auf seine AGB und verweigert den Widerruf.
In verschiedenen Quellen im Internet habe ich gelesen, dass Matratzen nicht unter § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB fallen. Gilt hier die AGB des Shopbetreibers und ist diese rechtskräftig?
Freundliche Grüße
Halama