Hallo,
folgender Fiktiver Fall. Person N kauft beim Elektroladen S ein Notebook. N möchte Bar zahlen. N lässt sich vom Verkäufer eine Geräteversicherung andrehen, findet sie letztendlich Sinnvoll, hat aber nicht genug Bar. Verkäufer bietet N eine sog. 0% Finanzierung. N willigt ein und Tätigt eine Anzahlung von 900€. N überdenkt diese Geräteversicherung und ließt den Vertrag und macht Gebrauch vom Widerrufsrecht, welches Gewährt wurde vom Dienstleister und zur Rückerstattung dieses Betrages solle er sich im Elektroladen S melden. Dort sagt ihm allerdings der selbe Verkäufer das ein Widerruf nicht möglich ist, wegen der Finanzierung.
N sagt Ihm, das er nicht die Finanzierung Widderufen möchte, sondern die Zusatzversicherung, welche diesen Widerruf ermöglicht. Der Verkäufer sagte das er N den finanzierten Betrag aber nicht Gutschreiben könne. N erwähnt die Anzahlung, und das es mathematisch keinen Unterschied mache ob man die Gutschrift von der Anzahlung oder so N gibt, da der Elektroladen S das Geld von N als Anzahlung und von der Finanzierungsbank eh bereits erhalten habe, sowie die Versicherung kein Vertragsbestandteil der Finanzierung ist, diese ist nur an den Computer gebunden. Der Verkäufer blockte ab und Wiederholte sich das es bei Finanzierung nicht möglich sei. Auf eine Detailierte Erklärung wurde verzichtet.
Nun die Frage, war/ist N im Recht? Oder ist es der Verkäufer?
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Widerrufsrecht ungültig wegen Finanzierung?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wieso sollte es bei einem Ladenkauf ein Widerrufsrecht geben?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Es handelt sich um diese Zusatzversicherung, welche einversicherungsvertrag ist und soweit ich weiß und lesen kann können Versicherungsverträge widerrufen werden.
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Wo ist das Problem??? Finanzierungsverträge sind immer binnen 14 Tage widerrufbar und damit auch der Kauf! Steht im Vertrag. Garantiert.
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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
Bei der 0%-Finanzierung handelt es sich um ein sog. "unentgeltliches Teilzahlungsgeschäft" gem. § 506 III BGB
.
Bei dem geschilderten Fall ist von einem "verbundenen Vertrag (wirtschaftliche Einheit)" auszugehen, so dass der Widerrufsdurchgriff gem. § 358 I, II BGB
zur Anwendung kommt.
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quote:<hr size=1 noshade>N erwähnt die Anzahlung, und das es mathematisch keinen Unterschied mache ob man die Gutschrift von der Anzahlung oder so N gibt, da der Elektroladen S das Geld von N als Anzahlung und von der Finanzierungsbank eh bereits erhalten habe, <hr size=1 noshade>
Die Versicherung ist nicht mit dem Kauf verbunden und kann nach § 8 VVG ohne Probleme isoliert widerrufen werden.
Nach § 9 VVG darf der Versicherer aber den Teil der Prämie einbehalten, der bis zum Widerruf "verbraucht" ist.
Es ist nichts dagegen zu sagen, daß der Versicherer das Geld dem Händler zurückgezahlt hat, der hatte ja auch den Abschluss vermittelt. Dafür hat er Provision erhalten, die er nun zurückzahlen muss, wenn das Geld geflossen ist.
Das ändert aber nichts daran, dass das dein Geld ist, der Händler muss es dir bar bis zu 900 € auszahlen. Mit dem Kauf und der "Finanzierung" hat das nichts zu tun.
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-- Editiert asap am 04.01.2014 17:04
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