Widerrufsrecht und Wertminderung + Portokosten
Hallo, ich habe ein kleines Problem bei dem ich mir nicht ganz sicher bin und bevor ich etwas Falasch mache, wollte ich die Profis hier mal fragen.
Wir haben einem Kunden ein Hygieneprodukt per Nachname verkauft und der hat dieses ohne vorherige Absprache zurück geschickt.
Der Warenwert war höher al 40 EUR und ist in der Widerrufsbelehrung auf den Ersatz für Wertminderung, außer bei Prüfung, wie sie in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hingewiesen worden.
Problem1: Der Kunde hat die Sendung unfrei als Paket zurück geschickt, was 15 EUR anstatt der möglichen 2,20 EUR für einen Maxibrief gewesen wären.
Frage: Muß so etwas hingenommen werden, oder kann dem Kunden die Differenz in Rechnung gestellt, bzw. von der Erstattung abgezogen werden?
Problem2: Es handelt sich um einen Hygieneartikel, in dem Bestandteile aus hygienischen Gründen eingeschweißt waren.
In einem Ladengeschäft hätte man die Packungen nicht aufreißen und benutzen können. Genauso hätte man nicht die Batterien aus der ein******ung reißen und einsetzen können.
Frage: Wie hoch kann die Wertminderung angesetzt werden, bzw. könnte der Artikel versteigert werden und der Erlös als Warenwert angesetzt werden?
Problem3: Das Produkt wurde per Nachname geliefert und dementsprechend wurde Nachnamegebühr dafür berechnet.
Frage: Muss dieser Betrag ebenfalls erstattet werden?
P.S.: Sorry falls es hier in dem Forum bereits Inhalte zu diesen Themen gibt, aber da sich die Rechstsprechung laufend ändert, hätte ich gern aktuelle Infos.
Über ein paar schnelle Infos würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!
von schweinenacken am 29.07.2010 13:20
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