Widerrufsrecht und Onlineshop

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Sie betreiben einen Onlineshop, einen Webshop, einen Internetshop, einen Shop bei eBay oder ein sonstiges Portal im Internet oder wollen ein solches aufbauen?

Hier gibt es viele rechtliche Punkte zu beachten. Im Internet befindet man sich keineswegs im rechtsfreien Raum.

Von ganz entscheidender Bedeutung sind für solche Onlineshops das Widerrufsrecht und damit die Widerrufsbelehrung.

Bei Nichtbeachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben drohen insbesondere Abmahnungen anderer Onlineshop-Betreiber. Daher empfiehlt sich der (virtuelle) Gang zum Anwalt, um den bestehenden Shop regelmäßig auf rechtliche Aktualität prüfen zu lassen oder mit dem neuen Shop direkt rechtssicher und aktuell zu starten.

Da der Käufer beim Kauf im Onlineshop keine Möglichkeit hat, die Ware zu besichtigen, muss ihm ein besonderes Rückgaberecht, hier das Widerrufsrecht eingeräumt werden. Dies sieht das Gesetz in §§ 312 ff. BGB und §§ 355 ff. BGB vor. Darüber hinaus kann natürlich auch ein weiteres (Rückgabe-)Recht freiwillig eingeräumt werden. Das Widerrufsrecht ist aber zwingend.

Gerade die Ausgestaltung des Widerrufsrecht birgt das größte Abmahnpotential in sich. Hier sind viele Einzelheiten zu beachten. Insbesondere die Widerrufsfrist hat in der Vergangenheit mehrfach für Aufregung gesorgt.

Die Fristen richten sich nach § 355 BGB. Für den „normalen" Onlineshop gilt die 14-tägige Widerrufsfrist. Für eBay gilt derzeit noch die einmonatige Frist. Im nächsten Jahr soll sich dies aber ändern und auch bei eBay gilt die 14-tägige Widerrufsfrist.

Insbesondere ist für alle Powerseller bei eBay zu beachten, dass sich im kommenden Jahr das Widerrufsrecht hinsichtlich der Frist zum Widerruf ändern wird.

Zusammenfassend und abschließend ist es daher absolut empfehlenswert, den Onlineshop regelmäßig auf rechtliche Aktualität prüfen zu lassen. Auch sollte vor der „Inbetriebnahme" eines neuen Shops dieser von einem Rechtsanwalt überprüft werden.

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