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Widerrufsrecht missbraucht

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Widerrufsrecht missbraucht

Hallo,

ich betreibe zwei Onlineshops (einen für Elektronik und einen für Mode) und biete gemäß Fernabsatzrecht meinen Kunden an, die Ware binnen zwei Wochen zurückzuschicken.

Soweit so gut... Leider missbrauchen mehrere meiner Kunden diese Rechtslage. Zum größten Teil sind die Rücksendungen der Kunden des Mode-Onlineshops chatastrophal: es sieht so aus, als wären Schuhe und Kleider bereits eine Woche getragen worden. Diese kann ich dann nur zu einem günstigeren Preis verkaufen. Im Elektronik-Shop ist es ähnlich...

Jedoch gibt es einen Kunden, der mich besonders verwundert: Der Herr bestellt monatlich (!) einen Notebook und schickt ihn fristgerecht zurück... Das Notebook befindet sich zwar fast immer im tadellosen Zustand, jedoch ist dies doch auf jeden Fall ein Missbrauch des Widerrufsrechtes? Schließlich behält er das Notebook 10-14 Tage bei sich und nutzt ihn anscheinend auch.

Ich weiß, dass ich die Möglichkeit habe, Schadensersatz zu verlangen. Das habe ich auch einige Male gemacht, jedoch ist das ein enormer Aufwand und beim Kunden mit dem Notebook trifft das leider nicht zu, da er das Gerät tadellos zurückschickt.

Muss ich die Bestellungen von diesem Kunden überhaupt bearbeiten bzw. verschicken?

Verstößt er gegen ein Gesetz?

Wie kann ich rechtlich gegen solche Kunden vorgehen?

Danke vielmals im Voraus!

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-- Editiert am 27.06.2011 16:18


von Alexander1234 am 27.06.2011 16:15
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Widerrufsrecht missbraucht
-> Muss ich die Bestellungen von diesem Kunden überhaupt bearbeiten bzw. verschicken?

Nein, grundsätzlich können Sie mit demjenigen, mit dem Sie wollen einen Vertrag eingehen oder nicht (Vertragsautonomie).

Das Widerrufsrecht dient dem Kunden bzw. Verbraucher dazu, die Ware zu testen. Im Gegensatz zu einem "normalen" Ladengeschäft kann er das Gerät nicht begutachten, daher steht ihm das Recht zu.


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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. über die Richtigkeit

-- Editiert am 27.06.2011 19:04


von creativs am 27.06.2011 19:03
Status: Senior (116 Beiträge)
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>Widerrufsrecht missbraucht
Anscheinend ist dein Shop ein Geheimtip für "Verleih auf Widerrufrechtbasis".
Für mich persönlich ist es auch ein Missbrauch, selbst, wenn das Gesetz etwas anderes sagt.
Im Modebereich würde ich wie folgt vorgehen:
Stelle die Bezahlung zumindest für Neukunden komplett auf Vorkasse um. Dann hast du erst einmal das Geld und die "Kostenlostrager" müssen dem Geld hinterherlaufen und nicht du. Dokumentiere den Zustand der zurückgeschickten Ware genau, am besten mit Zeugen und Fotos. Dann überweist du dem Kunden nur den Betrag zurück, den du für das Teil noch erlösen kannst. Der Rest ist der Schaden, den du hast und für den der Kunde haftet. Denn ein anprobieren von Kleidung kann nicht die selben Spuren hinterlassen, wie ein längeres Tragen.
Wenn der Kunde alles zurück haben will, muss er klagen. Du kannst mit Fotos, Zeugen und dem geringeren Erlös deinen Schaden nachweisen.
Allerdings gibt es immer ein Restrisiko. Der Richter könnte es ganz anders sehen und dann sitzt du auch noch auf den Kosten für den Prozess und evtl. die Anwälte.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"


von Shihaya am 28.06.2011 10:13
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>Widerrufsrecht missbraucht
quote:
Dann überweist du dem Kunden nur den Betrag zurück, den du für das Teil noch erlösen kannst.

Da wäre ich äußerst vorsichtig. Dem Verkäufer (sofern er Unternehmer ist) steht grundsätzlich kein Wertersatz zu.
Allerdings entsteht der Anpruch, wenn die Ware deutlich (über die Prüfung hinaus) verschlechtert zurück geschickt wird...


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von creativs am 28.06.2011 12:15
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>Widerrufsrecht missbraucht
quote:
Allerdings entsteht der Anpruch, wenn die Ware deutlich (über die Prüfung hinaus) verschlechtert zurück geschickt wird...

... aber nur, wenn der VK den K über die Folgen einer solchen "Ingebrauchnahme" auch ausreichend belehrt hat. Im Zweifel sollte man sowieso immer die Musterwiderrufsbelehrung verwenden.

Das ändert aber nichts daran, daß man dann u.U. für einen billigen Artikel (sagen wir mal, ein T-Shirt im Wert von 30 EUR) einen Kommunikations- und ggfs. Klageaufwand mit dem Kunden hat für 5 EUR Abzug bei Rückgabe, der in keinem Verhältnis steht.

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von Snoop Pooper Scoop am 28.06.2011 13:53
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Widerrufsrecht missbraucht
quote:
Allerdings entsteht der Anpruch, wenn die Ware deutlich (über die Prüfung hinaus) verschlechtert zurück geschickt wird...

Wir reden hier über Ware, deren Verschlechterung deutlich über das normale Prüfmaß hinausgeht.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"


von Shihaya am 06.07.2011 19:45
Status: Legende (416 Beiträge)
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>Widerrufsrecht missbraucht
quote:
Wir reden hier über Ware, deren Verschlechterung deutlich über das normale Prüfmaß hinausgeht.

Nein, wir reden davon das ein Verkäufer glaubt, das die Verschlechterung deutlich über das normale Prüfmaß hinausgeht.

Ob das wirklich so ist entscheidet dann meist ein Richter - oft aufgrund eines teuren Gutachtens.



quote:
jedoch ist dies doch auf jeden Fall ein Missbrauch des Widerrufsrechtes?

Es gibt keinen Missbrauch des Widerrufsrechtes, nur ein Unternehmerrisiko.



quote:
Leider missbrauchen mehrere meiner Kunden diese Rechtslage.

Nein, sie nutzen deine immer wieder erneute Aufforderung die von dir vertriebenen Waren im Rahmen des Gesetzes zu testen. So wie es von dir offensichtlich auch beabsichtigt und gewollt ist.
Von daher verstehe ich die Beschwerde und den Missbrauchsvorwurf diesbezüglich jetzt nicht ganz?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 11.07.2011 23:52


von Harry van Sell am 11.07.2011 23:50
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