Hallo miteinander.
Ich habe folgendes anliegen:
Ich habe am Donnerstag bei einen Onlinehändler Gartenmöbel zu einem unfassbar guten Preis von 100,-€ erworben. Jedoch ist es so, dass diese Möbel runtergsetzt waren von 4000,-€. Also direkt bestellt, per Paypal bezahlt und auchdirekt eine Auftragsbestätigung bekommen, in der drin stand das der Kaufvertrag als abgeschlossen gilt. Die Seite bewarb dieses Produkt mit einem Rabatt von 98% über den Produkt so das ich davon aus ging, dass alles reuglär ist und seine Richtigkeit hat.
Am nächsten Morgen erhielt ich eine E-Mail des Händlers das dass Produkt 1. nicht Lieferbar sei und 2. es ein Fehler im System sei, wodurch der Kauf nicht zustande kommen könnte. Er bot mir eine Kulanz von 25% Rabatt auf sein Sortiment an und ich soll ihm doch bitte schnell eine Betsätigung schicken.
Mittlerweile ist das Produkt allerdings wieder in seinem Onlineshop verfügbar.
Soweit ist der Stand der Dinge jetzt und mich würde mal interessieren, ob der Verkäufer nun zurücktreten kann oder ob ich auf mein Kauf beharren kann.
Vielleicht kann mir hier jemand einen fachlichen Rat geben.
Viele Dank schon mal im Voraus.
Widerrufsrecht des Onlinehändler
14. März 2017
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Frage vom 14. März 2017 | 14:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht des Onlinehändler
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#1
Antwort vom 14. März 2017 | 14:46
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Der Verkäufer kann den Kaufvertrag anfechten wenn es bei der Abgabe der Willenserklärung (=Auftragsbestätigung zum falsch inserierten Preis) zu einem Irrtum gekommen ist. Wenn das der Wahrheit entspricht (und das hört sich hier so an), dann kann man dagegen auch nichts machen.
Zitat:Die Seite bewarb dieses Produkt mit einem Rabatt von 98% über den Produkt so das ich davon aus ging, dass alles reuglär ist und seine Richtigkeit hat.
Wie genau wurde das dargestellt? Ich vermute, dass das einfach ein errechneter Wert ist der auf der Seite ausgegeben wird, d.h. dieser hängt direkt mit der Falscheingabe des Preises zusammen und ist damit kein Indiz dafür, dass der Händler gar nicht im Irrtum war. Ich mag mich aber auch irren...
Zitat:Mittlerweile ist das Produkt allerdings wieder in seinem Onlineshop verfügbar.
Zu welchem Preis?
#2
Antwort vom 14. März 2017 | 15:17
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
NeinZitat.....oder ob ich auf mein Kauf beharren kann. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. März 2017 | 16:54
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9318x hilfreich)
Zitat:Soweit ist der Stand der Dinge jetzt und mich würde mal interessieren, ob der Verkäufer nun zurücktreten kann oder ob ich auf mein Kauf beharren kann.
Der Verkäufer ist nicht zurückgetreten, sondern hat eine Irrtumsanfechtung nach §119 BGB erklärt.
Dadurch zählt der Kauf rückwirkend als "gar nicht erst zustande gekommen".
Wenn der günstige Preis wirklich ein "Fehler im System" war (was Sie natürlich nur schwer überprüfen können), dann haben Sie keine Chance auf Erfüllung des Kaufs.
#4
Antwort vom 14. März 2017 | 17:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Verkäufer kann den Kaufvertrag anfechten wenn es bei der Abgabe der Willenserklärung (=Auftragsbestätigung zum falsch inserierten Preis) zu einem Irrtum gekommen ist. Wenn das der Wahrheit entspricht (und das hört sich hier so an), dann kann man dagegen auch nichts machen. :
Zitat:Die Seite bewarb dieses Produkt mit einem Rabatt von 98% über den Produkt so das ich davon aus ging, dass alles reuglär ist und seine Richtigkeit hat.
Wie genau wurde das dargestellt? Ich vermute, dass das einfach ein errechneter Wert ist der auf der Seite ausgegeben wird, d.h. dieser hängt direkt mit der Falscheingabe des Preises zusammen und ist damit kein Indiz dafür, dass der Händler gar nicht im Irrtum war. Ich mag mich aber auch irren...
Zitat:Mittlerweile ist das Produkt allerdings wieder in seinem Onlineshop verfügbar.
Zu welchem Preis?
Der Preis liegt jetzt wieder bei etwas über 4000€.
Die Reduzierung wurde über einzelnen Artikel angezeigt, wie auch bei meinem erwerbten
Und jetzt?
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