Widerrufsrecht beim Autokauf

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht beim Autokauf

Hallo Zusammen.

Ich wollte ein Auto von einem Vertragshändler erwerben. Diverse Lackschäden etc. sollten laut Verkäufer behoben werden. Der Händler schickte mir per PDF in einer Email den Kaufvertrag zu. Diesen schickte ich unterzeichnet und eingescannt als PDF dann per Email wieder an den Händler. Ich entschied mich aber sehr zügig dazu, den Wagen nicht mehr zu kaufen und erklärte den Widerruf.

Bis hier hin bekam ich ausschließlich einen Vertrag OHNE AGBs und OHNE Widerrufsbelehrung.
Nach dem ich dann den Widerruf erklärte schickte man mir erstmalig AGBs (erneut OHNE Widerrufsbelehrung) und verwies auf "übliche 865.-" aber man wollte sich auf "450.-" einigen.

Keinerlei Aufschlüsselung, wie diese Kosten entstehen.
Das Auto wurde nie ausgeliefert noch sonstiges. Zudem verwies der Händler (obwohl er am Wochenende keinen TÜV da hatte) darauf, dass er noch die TÜV-Kosten für das KFZ bekommen würde.

Das wäre so üblich.

Bitte um eure Hilfe...

oder sehe ich das mit dem Widerrufsrecht falsch ? Ich war zwar zuvor zur Besichtigung im Autohaus aber der Kauf zählt doch sicher zum Fernabsatzgesetz?
Hätte er mich dann nicht aufklären müssen ?

Es gab auch bei Vertrag keine AGB dazu. Die konnte ich erst bei Widerruf einsehen, als mir die Kosten erklärt wurden . Also statt der 10% im Vertrag (865.-) dann nur 450.- obwohl kein schade für ihn entstanden ist

-- Editier von Sammy_1986 am 05.09.2017 23:46

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Nur weil ein Vertrag online Abgeschlossen wurde, unterliegt dieser noch lange nicht dem Fernabsatzgesetz!

Dadurch, dass du den Wagen direkt besichtigt hast, könnte das meiner meinung nach wegfallen!

Stellt sich auch die Frage, betreibt besagter Verkäufer überhaupt ein Unternehmen, welches auf Onlineverkäufe ausgelegt ist?

Ich sehe hier eher kein Wiederrufsrecht, somit gilt eigentlich, Verträge sind einzuhalten. Wenn dein VK dich also nur unter bestimmten Bedingungen aus dem Vertrag lassen will, dann kannst du überlegen, ob du darauf eingehen willst, oder den Vertrag erfüllen wirst...

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#2
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort .
Gilt dies denn trotz dessen, dass der Händler die dazugehörigen AGBs, worin dies mit den 10% zu entnehmen ist, erst im Nachhinein ausgehändigt (bzw. hier per Email zugesandt) hat ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn der Kauf nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt, braucht es auch keine Widerrufsbelehrung - Du hast schlicht kein Recht, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

Was nun passiert ist: der Händler macht Dir ein Angebot, wie Du aus dem von Dir unerwünschten Vertrag rauskommst - zu seinen Konditionen. Nimm es oder lass es.

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich war zwar zuvor zur Besichtigung im Autohaus aber der Kauf zählt doch sicher zum Fernabsatzgesetz?


Nein, zählt es nicht.

Zitat:
Hätte er mich dann nicht aufklären müssen ?


Der Händler ist nicht dein Anwalt. Er muss nicht über etwas aufklären, was auf diesen Vertrag gar nicht zutrifft.

Zitat:
Es gab auch bei Vertrag keine AGB dazu.


Muss es auch nicht.

Zitat:
Also statt der 10% im Vertrag (865.-) dann nur 450.- obwohl kein schade für ihn entstanden ist


Hier geht es auch noch nicht um Schadensersatz. Der Händler könnte auch auf Zeit spielen und dir sukzessive Standgebühren und evtl. entgangenen Gewinn aufs Auge drücken, wenn du dich weiter weigerst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Zitat (von Sammy_1986):
Der Händler schickte mir per PDF in einer Email den Kaufvertrag zu. Diesen schickte ich unterzeichnet und eingescannt als PDF dann per Email wieder an den Händler. Ich entschied mich aber sehr zügig dazu, den Wagen nicht mehr zu kaufen und erklärte den Widerruf.

Bis hier hin bekam ich ausschließlich einen Vertrag OHNE AGBs und OHNE Widerrufsbelehrung. ]


Mir fehlt ein bißchen der zeitliche Ablauf. Wann hast Du den Vertrag unterschrieben zurückgeschickt und nach wieviel Tagen erfolgte der Widerruf?

Und: War das Vertragsexemplar, welches man Dir sandte, überhaupt händlerseits schon unterschrieben? Handelte es sich evtl. um eine sog. verbindliche Bestellung?

Fragen zum Autokauf beantwortet Dir übrigens auch ein großer Automobilclub, so Du denn Mitglied bist.

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#6
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo .

Es liegen 5 Tage dazwischen.

29.08. Vertrag
04.09. "Widerruf"

Und der Vertrag kam ohne Unterschrift des Händlers zu mir .
Es ist eine "verbindliche Bestellung" laut Druck

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Sammy_1986):
Es ist eine "verbindliche Bestellung" laut Druck


Wie lange ist die Bindungsfrist?

Zitat (von Sammy_1986):
04.09. "Widerruf"


Das dürfte dein größter Fehler gewesen sein.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Widerruf war nur telefonisch. Falls man es Widerruf nennen kann

Es ist keine bindungsfrist genannt . Es war nur eine einseitige verbindliche Bestellung

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich fange nochmal ganz von vorne an, entschuldigt...

Besichtigung war am 28.08.2017, der Wagen war bis auf optische Mängel ok und sollte laut Aussage "ein Leihwagen" gewesen sein.
Mängel sollten hier noch überarbeitet werden.
Vertrag wurde mir am 29.08.2017 zugesandt. Nur 1 Seite als "verbindliche Bestellung" ohne Bindungsfrist. Diese verbindliche Bestellung war noch nicht vom Händler unterschrieben.
Ich schickte am 30.08.2017 den Vertrag mit meiner Unterschrift als Email PDF zurück.

Mir wurden danach französische Fahrzeugpapiere von einem falschem Auto zugesandt.
Ich brachte diese falschen Papiere zurück und mir wurde stammelnd dann die Aussage gegeben, dass man sich entschuldige aber das Fahrzeug aus Spanien stamme und spanische Papiere habe.

Der Händler hatte bis dato verschwiegen, dass der Wagen aus Spanien stammt. Und die Macken waren wohl zu extrem um diese zu reparieren.

Es war eigentlich sogar der Vorschlag vom Händler, dass wenn ich den Wagen nun nicht mehr haben möchte es "widerrufen" wird. Man schickte mir folgende Email:

"... Im Anhang die AGBs. Nach Absprache mit Herrn ***** wären normalerweise 865.- Euro ihrerseits zu leisten. Wir würden uns allerdings auf 450.- Euro einigen. Mit freundlichen Grüßen ...."

-- Editiert von Sammy_1986 am 06.09.2017 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Und die ist eben genau das, verbindlich.


Die aber scheinbar bis jetzt vom Verkäufer nicht angenommen wurde.
Ein Käufer muß nicht ewig auf die Annahme warten.

Zitat (von Sammy_1986):
Und der Vertrag kam ohne Unterschrift des Händlers zu mir .



Wichtig wäre der genaue Inhalt der verbindlichen Bestellung.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Sammy_1986):
schickte man mir erstmalig AGBs (erneut OHNE Widerrufsbelehrung) und verwies auf "übliche 865.-" aber man wollte sich auf "450.-" einigen.

Keinerlei Aufschlüsselung, wie diese Kosten entstehen.

Ich war zwar zuvor zur Besichtigung im Autohaus


1. Kein Fernabsatzvertrag, denn: "Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden". Wenn bei der Besichtigung "Vertragsverhandlungen" geschahen, so liegt kein Fernabsatzvertrag vor ( und somit auch kein Fernabsatz-Widerrufsrecht. )

2. Wenn dann ohne Berechtigung ein Rücktritt erklärt wird, können die durch die Nichtabnahme entstandenen Schäden ersetzt verlangt werden. Dazu müssen die Schäden aber konkret nachgewiesen werden.

3. AGB werden nur dann wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn bei Vertragsschluß auf sie hingewiesen wurde, und wenn sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden konnten. Per AGB kann vereinbart sein, daß im Falle einer Schadensersatzpflicht nicht in Höhe eines konkret nachgewiesenen Schadens Ersatz zu leisten ist, sondern in Höhe einer Pauschale. ( Das ist aber nur gültig, wenn die Pauschale die gewöhnliche Schadenshöhe nicht übersteigt, und wenn dem Schadensersatzpflichtigen ausdrücklich erlaubt wird nachzuweisen, daß unter Umständen ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. )

Zitat:
Es gab auch bei Vertrag keine AGB dazu. Die konnte ich erst bei Widerruf einsehen, als mir die Kosten erklärt wurden . Also statt der 10% im Vertrag (865.-) dann nur 450.- obwohl kein schade für ihn entstanden ist


RK

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Sammy_1986):
Ich wollte ein Auto von einem Vertragshändler erwerben. Diverse Lackschäden etc. sollten laut Verkäufer behoben werden. Der Händler schickte mir per PDF in einer Email den Kaufvertrag zu.
Zitat:
Und die Macken waren wohl zu extrem um diese zu reparieren.


Wenn das mit der Schadensbehebung auch so im Kaufvertrag steht, wäre das eigentlich das Problem des Händlers und nicht deines.

Zitat:
Es war eigentlich sogar der Vorschlag vom Händler, dass wenn ich den Wagen nun nicht mehr haben möchte es "widerrufen" wird. Man schickte mir folgende Email:

"... Im Anhang die AGBs. Nach Absprache mit Herrn ***** wären normalerweise 865.- Euro ihrerseits zu leisten. Wir würden uns allerdings auf 450.- Euro einigen. Mit freundlichen Grüßen ...."


Den Vorschlag hättest du auch gar nicht annehmen brauchen. Der Händler hat nun deinen "Widerruf" als Annahme des Vorschlags gewertet.

Zitat:
Der Händler hatte bis dato verschwiegen, dass der Wagen aus Spanien stammt.


Dann hat der Händler jetzt ein Problem. Ich empfehle dir, dich in diesen Thread mal einzulesen:
http://www.123recht.net/Hilfe-Import-Exportfahrzeug-gekauft-__f459780.html

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.

Ich habe den Händler drauf hingewiesen, dass er laut Vertrag nicht erwähnt hat, dass der Wagen aus dem Ausland kommt ... seine Antwort :



"folgend ein Auszug aus dem 2014 verfassten Beschluss des OLG Köln:

2014 nimmt das OLG Köln, Beschluss Az: 19 U 3/14 im Jahre 2014 an, dass ein ursprünglich in Belgien produziertes KFZ nicht deshalb mangelhaft ist, weil es über das Ausland importiert wurde. Dieser Umstand haben keinerlei Auswirkungen auf den physischen Zustand.


Ein weiterer Auszug vom LG Kiel:


Der Umstand, dass ein Fahrzeug nicht direkt aus dem Herstellungsland nach Deutschland importiert wurde, sondern zunächst einen Umweg über ein anderes EU-Land genommen hat, rechtfertige keine Wertminderung., stellten die Kieler Richter klar.(LG Kiel Az. 12 O 277/11 ). Rückabwicklung ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall war ein Dacia zunächst über ein anderes EU-Land aus Rumänien importiert worden, nicht direkt nach Deutschland geliefert worden. Dieser Umstand stelle aber keinen Sachmangel dar, denn der Importweg mindert nicht den Wert des KFZ.


Zudem handelt es sich nicht um einen Re-Import, sondern um ein EU-Fahrzeug, sprich ein Fahrzeug, das für den Spanischen Markt gebaut wurde."

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#15
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

bin ganz ehrlich enttäuscht, dass man nun Kosten auferlegen kann, obwohl der Händler dies verschwiegen hat

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120088 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Sammy_1986):
Zudem handelt es sich nicht um einen Re-Import, sondern um ein EU-Fahrzeug, sprich ein Fahrzeug, das für den Spanischen Markt gebaut wurde."

Komische Interpretation von dem Händler.



Ist die Ausstattung denn exakt so wie vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.

In der verbindlichen Bestellung ist ausschließlich diesbezüglich folgendes angekreuzt / genannt:

Das Kraftfahrzeug wurde lt. Vorbesitzer als Taxi/Miet-/Fahrschulwagen genutzt - JA"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Sammy_1986):
Das Kraftfahrzeug wurde lt. Vorbesitzer als Taxi/Miet-/Fahrschulwagen genutzt - JA"

Das könnte einen doch mehr stören als alles andere, ein Mietfahrzeug wo jeder darauf herum geritten ist.
Allerdings hat man dies akzeptiert und damit ist das kein Grund mehr für einen Widerruf.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Sammy_1986):
"... Im Anhang die AGBs. Nach Absprache mit Herrn ***** wären normalerweise 865.- Euro ihrerseits zu leisten. Wir würden uns allerdings auf 450.- Euro einigen. Mit freundlichen Grüßen ...."



Zitat (von Sammy_1986):
bin ganz ehrlich enttäuscht, dass man nun Kosten auferlegen kann, obwohl der Händler dies verschwiegen hat



Wenn die AGB`s nicht wirksam sind, ist ein pauschaler Schadensersatzanspruch ausgeschloßen.

Siehe Post 12 von RK.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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