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Widerrufsrecht bei Selbstabholung?

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Widerrufsrecht bei Selbstabholung?

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von guest123-2021 am 06.09.2004 07:24
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
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von guest123-2021 am 06.09.2004 07:45
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
da das Widerrufsrecht den Sinn hat Kunden die im Internet kaufen, mit Kunden die im Laden kaufen, gleichzustellen, also dem Kunden ermöglichen soll das gerät in augenschein zu nehmen und auszuprobieren, entfällt das widerrufsrecht,denn dies hat der kunde ja genau getan.
hängen Sie sich am besten in ihr Abhollager,büro oder wo auch immer die kunden abholen, eine ordentliche Geschäftsbedingung die in jedem Verkaufsraum zu hängen hat, damit Sie da auf der sicheren Seite sind.
Die Festplatte müssen Sie tauschen,wenn Sie defekt ist-also erstmal überprüfen.

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"kampf den borg"


von lilicat am 06.09.2004 11:18
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
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von guest123-2021 am 07.09.2004 07:12
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
Schreiben Sie ihm doch ganz sachlich und sehr freundlich das er die Ware beim Kauf begutachtet hat und damit die gleichstellung nicht mehr vonnöten ist, er soll die Platte zur Prüfung vorbeibringen und sie tauschen nach SORGFÄLTIGER prüfung aus, ich würde es drauf ankommen lassen.
ich weiss,es gibt nix schlimmeres als kunden mit halbwissen über ihre rechte und nullwissen über ihre pflichten, habe auch gerade so einen fall,da will jemand uns verklagen weil er immer wieder sein betriebssystem zerschiesst,hardware ist aber ohne fehler, na ja, der will mich jetzt "fertig machen" hat er am telefon gesagt, muss ich wohl durch :-)

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"kampf den borg"


von lilicat am 07.09.2004 11:47
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
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von guest123-2021 am 07.09.2004 12:45
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
Schauen wir doch einfach mal ins Gesetz:

§312b I BGB:

"Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."

Wir merken: es kommt auf den *Vertragsschluß* an.
Vertragsschluß war hier aber offenbar über den Online-Shop, sodaß die entsprechenden Paragraphen einschlägig sind.
Der letzte Halbsatz nimmt bspw. den Fall aus, daß jemand per eMail oder Telefon oder "Kontakt"-Formular bestellt und dann im Laden abholt. Ein Webshop ist aber ein "für den Fernabsatz organisierte[s] Vertriebs- oder Dienstleistungssystem", sodaß der Halbsatz hier keine Anwendung findet.

Und dann der §312f BGB:

"[...] Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."

Da "im Online-Shop bestellen, aber persönlich abholen" als mögliche Umgehung einzuordnen ist (egal ob vom Unternehmer verlangt oder vom K gewollt), wäre daher ein Ausschluß der Fernabsatz-Regeln hier nicht möglich.

Meiner Meinung nach ist also Fernabsatz hier trotzdem einschlägig (FernabsatzG gibt es ja schon ewig nicht mehr
).


von Mareike123 am 07.09.2004 13:21
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
Nun wissen wir nicht ob der powerseller einen laden hat oder in der wohnung abholen lässt, wenn bei uns jemand sich aufgrund der homepage meldet und dann im laden beraten wird, die ware in augenschein nimmt und bezahlt( bar oder EC ) dann ist der vertrag auch im laden geschlossen worden und dann gibt es kein rückgaberecht.
wenn aber die zahlung per bank läuft sieht es wohl anders aus.

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"kampf den borg"


von lilicat am 07.09.2004 15:25
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
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von guest123-2021 am 07.09.2004 15:41
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
Powerseller, Sie übersehen da einen wichtigen Punkt, auf den ich schon hingewiesen habe, nämlich die Relation Vertragsschluß-Widerruf.

Wenn der *Vertragsschluß* bereits online erfolgt und der K dann wegen der Abholung im Laden kein Widerrufsrecht mehr hat - so Ihre Interpretation -, wäre der K damit tatsächlich schlechter gestellt, als würde er direkt im Laden kaufen.

Denn beim normalen Kauf im Laden kann er die Ware erst prüfen und dann den Vertrag abschließen.

Bei Ihrer Konstruktion muß er sich jedoch schon vertraglich binden, bevor er die Ware prüfen kann.
Und genau dafür wurde das Widerrufsrecht vom Gesetzgeber geschaffen.


von Mareike123 am 07.09.2004 18:00
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>Widerrufsrecht bei Selbstabholung?
--- editiert vom Admin


von guest123-2021 am 07.09.2004 20:26
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