Widerrufsrecht bei Schmuck

14. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)
Widerrufsrecht bei Schmuck

Hallo,

ich habe am 23.10.2016 ein Armband im Internet gekauft. Am 27.10. abends habe ich die Ware erhalten und einen Tag später ( morgens) habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich das Armband zurückschicken möchte. Dieser hat mich dann mit den Rücksendemodalitäten bis heute hingehalten. Heute habe ich zum dritten Mal nachgefragt und nun kommt die Nachricht, dass Schmuck vom Umtausch ausgeschlossen sei. Aber ich möchte das Armband ja gar nicht umtauschen, sondern den Vertrag widerrufen. Was kann ich nun tun? Einfach zurückschicken? Die 14 tägige Frist ist jetzt natürlich abgelaufen...
Vielen Dank im voraus für schnelle Antworten.

mfg
Schneckerl1

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von schneckerl1):
Die 14 tägige Frist ist jetzt natürlich abgelaufen...
Der Verkäufer war Händler?
Wenn ja, dann:
1) Schmuck von der Stange kann nicht per se vom Umtausch ausgeschlossen werden, allenfalls wäre das evtl. mit versiegeltem Intimschmuck möglich.
2) Deine Frist ist NICHT abgelaufen, denn du hast diese Frist eingehalten als du am 27.10 den Widerruf erklärt hast.
3) Ware verpacken und hinschicken.

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#2
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)

hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

ja, der Verkäufer ist Händler und es ist ganz normaler Modeschmuck...dann schicke ich nun die Ware zurück und warte was passiert...Muss man beim Widerruf irgendwelche Regeln beachten? Ich habe dem Händler nur mitgeteilt, dass ich die Ware zurückgeben möchte und ihn darum gebeten, mir die Modalitäten dazu mitzuteilen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

2) könnte man so beurteilen. Die Einschränkung "könnte" deshalb, weil der Widerruf ausdrücklich erklärt werden muss.

Je nach Wortwahl im ersten Schreiben, die wir hier nicht kennen - es wird ja nur vom zurückschicken wollen berichtet - war das möglicherweise kein Widerruf.

Ein generelles Recht auf Umtausch mangelfreier Ware gibt es nicht.

Berry

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#4
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)

...ich habe geschrieben:
'ich würde gerne das bestellte und gestern gelieferte Armband zurückschicken. Wie kann ich dies am besten machen?'

Kann mir nun wegen der Formulierung ein Strick gedreht werden?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Evtl. ja. Verbraucher geniessen allerdings so ein bisschen Welpenschutz. Man kann diese Formulierung durchaus als Widerruf auslegen, aber so ganz klar ist es nicht.

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

IMHO ist das eine wirksame Widerrufserklärung. Verbraucher müssen nicht zwangsläufig rechtlich einwandfreies Vokabular und Formulierungen nutzen.

Durch die Antwort des Händlers nehme ich an, dass der Zugang auch nachweisbar ist. Die Nachricht gut aufheben, Paket verpacken und auf die Reise schicken. Der Händler hat dann 14 Tage Zeit das Geld zu erstatten.

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#7
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)

ja, die Nachricht wurde auch beantwortet: '...Wurde das Armband aus der Verpackung entfernt? Eine Rückgabe beantragen Sie hier:...'

das habe ich dann auch gemacht und wurde dann immer wieder vertröstet...

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Dieser hat mich dann mit den Rücksendemodalitäten bis heute hingehalten
Sorry, aber das kan nich mir nicht vorstellen!

Oderanders gesagt, wieso soll sich der Händler noch gross die Mühemachen dir das zu erklären? Immerhin wirst du diese Modalitäten in der Widerrufsbelehrung finden. DiemÜhe diese auch mal durchzulesen, knn der Händler von dir denke ich schon erwarten...

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nur zur Sicherheit:
Es handelt sich um Modeschmuck, nicht um echtes Gold o.ä.?

Bei Goldschmuck, wo der Preis im wesentlichen auf dem Materialwert basiert, ist ein Widerrufsrecht nach §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB unter Umständen ausgeschlossen (Goldkurs schwankt - sonst könnte man ja Gold kaufen und bei sinkenden Kursen einfach widerrufen, so dass der Verkäufer den Kursverlust tragen muss).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Verbraucher geniessen allerdings so ein bisschen Welpenschutz.


Hinsichtlich der aussage insoweit ungeteilte Zustimmung.

Mit dem Hinweis auf falsche Formulierung wird man aber nicht durchdringen, wenn der Händler zusätzlich zu seiner gültigen Widerrufsbelehrung auch gleich ein Ankreuzfeld für den Widerruf vorgesehen hat.

Hier wurde an den Händler die Frage gestellt, wie man das Armband am besten zurückschicken kann.
Ob das selbst unter Beachtung des Welpenschutzes als Widerruf durchgeht? Ich habe da einige Zweifel, zumal der Rückversand alleine ja nicht mehr als Widerruf gilt - auch nicht unter Berücksichtigung von Welpenschutz.
Möglicherweise bin ich zu vorsichtig, aber einen Rechtsstreit würde ich dafür nicht riskieren.

Berry

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#11
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)

Guten Abend,
Nein, so naiv wsr ich nicht...
Ich habe dem Händler zuerst gesagt dass ich die Wäre zurückschicken möchte. Punkt. und dann, weil ich höflich sein wollte, habe ich halt gefragt, wie er es denn haben wolle....Mir wurde dort dann gesagt, ich bekomme Nachricht und soll abwarten...deswegen habe ich auch gewartet. Und was zum ankreuzen gab es auch nicht...die hätten mir bei dieser Konversation doch gleich sagen müssen dass Schmuck von der Rückgabe ausgeschlossen ist! Haben die aber nicht. Sondern erst noch Fragen gestellt usw. Daher dachte ich auch nicht dass es Probleme geben könnte...meiner Meinung nach würde ich hier über die Rückgabemodalitäten ganz klar getäuscht, indem man mich trotz mehrfacher Kontaktaufnahme meinerseits weiter hingehalten worden bin! Was soll ich denn jetzt tun?

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich denn jetzt tun?


Da gibts mehrere Möglichkeiten:

1) Die Sache als beendet ansehen und nichts weiter machen.

2) Den VK auf Rücknahme verklagen, dabei aber auch Gefahr laufen, dass du bei einem Gerichtsverfahren verlieren würdest und man deine Nachrichten die Du innerhalb der 14 Tage gesendet hast nicht als Wiederruf ansieht.

Die Greosse Frage ist doch letztendlich nur, ob sich das Ganze lohnt! Was für einen Preis hatte das Armband denn überhaupt? Lohnt es sich da überhaupt weiter gross aktiv zu werden?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von schneckerl1):
.meiner Meinung nach würde ich hier über die Rückgabemodalitäten ganz klar getäuscht,

Gab es denn keine Widerrufsbelehrung während des Kaufs, wurde keine Widerrufsbelehrung nach dem Kauf zur dauerhaften Aufbewahrung überlassen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Über wieviel Geld reden wir denn? Hast Du schon bezahlt oder war das auf Rechnung, die Du noch nicht beglichen hast?

Du hast noch nicht gezahlt. Würde ich das einfach zurückschicken und warten.
Du hast schon bezahlt. Bald ist Weihnachten;-), kennst Du niemanden, der sich über das Armband freuen würde? Denn wenn der VK sich querstellt, hast Du ja von der Rücksendung allein noch lang nicht Dein Geld zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von schneckerl1):
.meiner Meinung nach würde ich hier über die Rückgabemodalitäten ganz klar getäuscht,

Gab es denn keine Widerrufsbelehrung während des Kaufs, wurde keine Widerrufsbelehrung nach dem Kauf zur dauerhaften Aufbewahrung überlassen?


ja, gab es wahrscheinlich schon, weiß ich nicht mehr, aber gibt es doch immer, oder?...aber die Frage ist doch nun eigentlich nicht, wieviel das Armband wert ist...vielmehr möchte ich nun wissen, ob meine Ankündigung zur Rücksendung nun als Widerruf gilt oder nicht. Und wenn der Verkäufer mich fragt, ob das Armand aus der Packung genommen worden ist oder nicht, ist das für mich ein Zeichen, dass es nicht unbedingt nicht akzeptiert wird...Sonst hätte der Händler doch gleich sagen können: 'tut und leid, wir nehmen keinen Schmuck zurück.'

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich find den Wert des Armbandes insofern wichtig, ob sich der Aufwand lohnt. Meiner Meinung nach muss Schmuck zurückgenommen werden. Nur nutzt Dir das nix, wenn der Verkäufer sich sturr stellt. Und für z.B. 20 Euro würde ich jetzt nicht zum Anwalt rennen wollen, sondern mir halt wirklich überlegen, ob ich das nicht irgendwie verschenken kann oder selbst weiter verkaufen oder oder.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von schneckerl1):
vielmehr möchte ich nun wissen, ob meine Ankündigung zur Rücksendung nun als Widerruf gilt oder nicht
Das kann man nicht eindeutig beantworten. Im Zweifelsfall wird ein Richter entscheiden wie das ausgelegt werden muss.


Zitat (von schneckerl1):
die hätten mir bei dieser Konversation doch gleich sagen müssen dass Schmuck von der Rückgabe ausgeschlossen ist!
Können die nicht, denn Schmuck ist per se nun einmal eben nicht von der Rückgabe ausgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von schneckerl1):
ja, gab es wahrscheinlich schon, weiß ich nicht mehr, aber gibt es doch immer, oder?

Nein, ein Widerrufsrecht gibt es nur unter bestimmten Bedingungen.

Wäre der Schmuck auf Dein individuelles Maß/individuellen Anforderungen angefertigt worden, dann wäre das auch ein Grund das das Widerrufsrecht nicht gelten könnte.


In der Widerrufsbelehrung steht, was man machen sollte, will man das wirksam ausüben.
Wenn man das nicht macht, dann heißt es unter Umständen "Pech gehabt".



Zitat (von micbu):
Können die nicht, denn Schmuck ist per se nun einmal eben nicht von der Rückgabe ausgeschlossen.

Doch ist er, eben weil es kein Rückgaberecht gibt.

Vom Widerrufsrecht ist er unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.



Zitat (von schneckerl1):
Ich habe dem Händler zuerst gesagt dass ich die Wäre zurückschicken möchte.

Ein "ich möchte was zurückgeben" ist jetzt nicht unbedingt ein erkennbares Widerrufsverlangen, sondern eher eine Frage.



Zitat (von schneckerl1):
Sondern erst noch Fragen gestellt usw. Daher dachte ich auch nicht dass es Probleme geben könnte

Wenn Fragen gestellt werden, deutet das schon auf Probleme hin.
Ein "klar machen wir", da hätte man von Problemen gegen 0 ausgehen dürfen.



Zitat (von schneckerl1):
meiner Meinung nach würde ich hier über die Rückgabemodalitäten ganz klar getäuscht,

Nö, die waren klar. Ein "ich habs nicht gelesen" oder "ich habs nicht beachtet", da kommt dann der unbeliebte Faktor "selbst schuld" ins Spiel, das ist keine Täuschung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch ist er, eben weil es kein Rückgaberecht gibt.
Nö, isser nicht, denn ich kann den Schmuck auch im Rahmen des Widerrufes zurückgeben, dazu braucht man kein Rückgaberecht. Hier geht es um Modeschmuck der nicht speziell für den Besteller angefertigt wurde. Hier gibt es selbstverständlich ein Widerrufsrecht im Rahmen dessen man den Kauf widerrufen und die Ware zurückgeben kann.


Zitat (von Harry van Sell):
Ein "ich möchte was zurückgeben" ist jetzt nicht unbedingt ein erkennbares Widerrufsverlangen, sondern eher eine Frage.
Das ist hier genau das einzige was der Rückgabe (Widerruf) im Wege stehen KÖNNTE.

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