>Widerrufsrecht bei Onlinekauf
quote:
Ich habe die defekte Maschine zurückgeschickt und trete von diesem Vertrag zurück, ist das so richtig, da es ja eine neuer Vertrag ist?
Du hast jedenfalls Deine erste Bestellerklärung widerrufen.
Von Deiner zweiten Bestellerklärung kannst Du Dich ebenfalls wieder OHNE ANGABE von Gründen lösen, indem Du fristgerecht entweder die gelieferte Sache an die angegebene Widerrufsanschrift zurückschickst, oder innerhalb der Frist in Textform den
Widerruf Deiner ( zweiten ) Bestellung erklärst ( in Verbindung mit einer dann nicht mehr notwendig innerhalb der Widerrufsfrist durchzuführenden Rücksendung ).
(Nur) Wenn Du einigermaßen zweifelsfrei zu erkennen gegeben haben solltest, daß Du am 2.
Kaufvertrag festhalten, und entweder die Kaffeemaschine repariert oder durch ein identisches funktionstüchtiges Modell ersetzt haben möchtest, dann müßtest Du Dir Deine 2. Rücksendung als Nacherfüllungsforderung zurechnen lassen, und müßtest erst die vom Händler verlangten Nacherfüllungsmaßnahmen abwarten.
quote:
Sofern du nicht von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst, hast der Verkäufer erstmal die Möglichkeit, seine vertraglichen Pflichten durch Nachbesserung/Umtausch zu erfüllen.
Wenn die Rücksendung der Kaffeemaschine innerhalb der Widerrufsfrist an die vom Verkäufer angegebene Widerrufs-Anschrift erfolgt war, dann wird der Fernabsatzunternehmer dies im Zweifel als Ausübung des Widerrufsrechts verstehen müssen. Er kann dann nicht argumentieren, er hätte geglaubt, der Käufer wolle damit zum Ausdruck bringen, am Kaufvertrag "eigentlich" festhalten und zunächst Nacherfüllungsmaßnahmen verlangen zu wollen. Zweifel gehen meines Erachtens zu Lasten des Fernabsatz-Unternehmers. ( Er hat es ja schließlich in der Hand, dem Käufer zwei verschiedene Anschriften mitzuteilen, an die er sich entweder im Falle eines Widerrufs, oder mit Gewährleistungsforderungen zu wenden hätte. Damit könnte der Unternehmer dann Unklarheiten begegnen, wie Rücksendungen an die eine, oder andere Anschrift aus seiner Sicht im Zweifel verstanden werden dürften. )
M.
von Mirk am 02.06.2011 14:54
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