Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Widerrufsrecht bei Onlinekauf

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

582 Aufrufe

Widerrufsrecht bei Onlinekauf

Hallo,

ich hatte über das Internet bei einem Händler eine Kaffemaschine (Hochwertig) gekauft das Teil kam an und entsprach nicht meiner Vorstellung. Ich benaspruchte das Widerrufsrecht und sendete die Sachen zurück. Der Händler war/musste damit einverstanden sein und wollte mein Geld zurück überweisen.

Ich fragte ihn ob ich eine andere Maschine bestellen kann und zahlte einen Aufpreis, die Maschine kam an und war nicht in Ordnung total nass (der Tank war wohl nicht ganz entleert) und überall Wasserflecken die man nicht so leicht von einer verchromten Maschine bekommt nicht ohne Kratzer. Ein Teil passte auch nicht dran war wohl verzogen.

Ich teilte dem Händler am selben Tag die noch mit und schickte ihm Bilder.

Meine Frage nun:

Vom ersten Vertrag bin ich ja zurückgetreten und habe einen neuen geschlossen (Neue Maschine).

Ich habe die defekte Maschine zurückgeschickt und trete von diesem Vertrag zurück, ist das so richtig, da es ja eine neuer Vertrag ist?

Gruß

-----------------
""


von hillefirst31 am 01.06.2011 13:13
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Widerrufsrecht bei Onlinekauf
quote:
Ich habe die defekte Maschine zurückgeschickt und trete von diesem Vertrag zurück, ist das so richtig, da es ja eine neuer Vertrag ist?

Sofern du nicht von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst, hast der Verkäufer erstmal die Möglichkeit, seine vertraglichen Pflichten durch Nachbesserung/Umtausch zu erfüllen.
Also muss der Verkäufer auf Grundlage des Defektes den Kauf nicht wandeln, also dich zurücktreten lassen.

-----------------
" "


von seba79 am 01.06.2011 18:53
Status: Unsterblich (1416 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 79 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Widerrufsrecht bei Onlinekauf
quote:
Ich habe die defekte Maschine zurückgeschickt und trete von diesem Vertrag zurück, ist das so richtig, da es ja eine neuer Vertrag ist?

Du hast jedenfalls Deine erste Bestellerklärung widerrufen.

Von Deiner zweiten Bestellerklärung kannst Du Dich ebenfalls wieder OHNE ANGABE von Gründen lösen, indem Du fristgerecht entweder die gelieferte Sache an die angegebene Widerrufsanschrift zurückschickst, oder innerhalb der Frist in Textform den Widerruf Deiner ( zweiten ) Bestellung erklärst ( in Verbindung mit einer dann nicht mehr notwendig innerhalb der Widerrufsfrist durchzuführenden Rücksendung ).

(Nur) Wenn Du einigermaßen zweifelsfrei zu erkennen gegeben haben solltest, daß Du am 2. Kaufvertrag festhalten, und entweder die Kaffeemaschine repariert oder durch ein identisches funktionstüchtiges Modell ersetzt haben möchtest, dann müßtest Du Dir Deine 2. Rücksendung als Nacherfüllungsforderung zurechnen lassen, und müßtest erst die vom Händler verlangten Nacherfüllungsmaßnahmen abwarten.

quote:
Sofern du nicht von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst, hast der Verkäufer erstmal die Möglichkeit, seine vertraglichen Pflichten durch Nachbesserung/Umtausch zu erfüllen.

Wenn die Rücksendung der Kaffeemaschine innerhalb der Widerrufsfrist an die vom Verkäufer angegebene Widerrufs-Anschrift erfolgt war, dann wird der Fernabsatzunternehmer dies im Zweifel als Ausübung des Widerrufsrechts verstehen müssen. Er kann dann nicht argumentieren, er hätte geglaubt, der Käufer wolle damit zum Ausdruck bringen, am Kaufvertrag "eigentlich" festhalten und zunächst Nacherfüllungsmaßnahmen verlangen zu wollen. Zweifel gehen meines Erachtens zu Lasten des Fernabsatz-Unternehmers. ( Er hat es ja schließlich in der Hand, dem Käufer zwei verschiedene Anschriften mitzuteilen, an die er sich entweder im Falle eines Widerrufs, oder mit Gewährleistungsforderungen zu wenden hätte. Damit könnte der Unternehmer dann Unklarheiten begegnen, wie Rücksendungen an die eine, oder andere Anschrift aus seiner Sicht im Zweifel verstanden werden dürften. )

M.


von Mirk am 02.06.2011 14:54
Status: Tao (5245 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 219 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online