Widerrufsrecht bei Internetbestellung

18. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
GeorgMeierl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht bei Internetbestellung

Hallo 123recht.net Community,

ich habe eine knifflige Situation mit einem bekannten Internetanbieter von Fotobüchern, bedruckten Postern usw. Folgende Situation:

Am 24.12. (Heilig Abend) Abends habe ich dort eine 100 x 100cm Leinwand mit einem Motiv des Künstlers Robert Indiana bestellt. Kostenpunkt ca. 100 EURO. Das Bild wurde von mir selbst hoch geladen, ist jedoch original und ohne persönliche Note oder Veränderung. Sekunden nach dem Absenden der Bestellung fiel mir jedoch etwas ein das mich zum stornieren der Bestellung veranlasste. Ich versuchte die angegebene Hotline des Anbieters zu erreichen, wurde jedoch immer abgewiesen (obwohl die Hotline laut Website des Anbieters besetzt war). Also habe ich eine Stornierung meiner Bestellung per E-Mail an die "Weihnachts Notfall E-Mail Adresse" und die reguläre Service E-Mail Adresse geschickt und mich auf das in den AGBs des Anbieters genannte 14 Tägige Widerrufsrecht berufen. Die E-Mail verschickte ich nur Minuten nach dem Auslösen der Bestellung.

Daraufhin bekam ich eine Automatisierte E-Mail mit dem Hinweis, dass mein Bild Individuell zusammengestellt wäre und die Produktion bereits begonnen habe. Deshalb würde das in den eigenen AGBs angegebene Widerrufsrecht nicht gelten. Darauf habe ich nochmal eine E-Mail geschickt und bekräftigt, dass ich die Bestellung storniere mit dem Hinweis, dass der Hinweis auf die bereits begonnene Produktion Minuten nach der Auslösung an Heilig Abend nicht der Wahrheit entsprechen kann.

Ich habe dann nichts mehr gehört, bis ich am 11.01. die Automatische Versandbanchrichtigung des Artikels bekam. Die Annahme wollte ich eigentlich verweigern, allerdings wurde die Lieferung wenige Tage später einfach bei mir vor der Haustüre abgestellt. Die Bezahlung lief auch automatisch über einen Drittanbieter. Dieser räumt mir das Recht ein, das Geld innerhalb 3 Monaten nach Bestellung zurück zu holen (Käuferschutz). Mit dem Anbieter der Leinwand habe ich in der Zwischenzeit mehrfach telefoniert, man weigert sich jedoch die Ware wieder abzuholen mit dem Verweis, dass die irreführenden AGBs hier keine Rolle spielen und das BGB greift.

Ich bin über die Situation wirklich sehr verärgert und will mich nicht geschlagen geben. Auf der anderen Seite will ich auch nichts dummes tun was mir einen Rechtsstreit oder einen negative Schufaeintrag beschert. Ich bin um jeden Rat dankbar. Folgende Punkte sehe ich für den Anbieter problematisch:

1. Obwohl der Anbieter sowohl Standardisierte Produkte als auch individualisierte Produkte anbietet steht in den AGbs pauschal, dass für seine Produkte ein 14 Tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gilt.

2. Ich will die Ware ja nicht nach Herstellung und Lieferung zurückschicken, sondern habe den Auftrag eindeutig noch vor Beginn der Produktion storniert. Obwohl der Anbieter von der Stornierung wusste, hat er mit der Produktion der Leinwand begonnen und diese Versand.

3. Die Leindwand wurde zwar nach meinen Vorgaben hergestellt, es handelt sich jedoch nicht um ein persönliches Motiv (Urlaubsfoto, persönliche Note etc.) sondern um ein weltweit bekanntes Motiv eines renomierten Künstlers. Ich habe gelesen, dass der Grad der Individualisierung bei der Verweigerung des Widerrufsrechts eine große Rolle spielt.

Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen wie ich vorgehen soll, ich bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schwieriges Thema. Zunächst einmal greift das Widerrufsrecht u.U. tatsächlich nicht. §312d BGB führt aus:

quote:<hr size=1 noshade>4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1.
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
<hr size=1 noshade>


Ansonsten spielen die irreführenden AGBs durchaus eine Rolle, denn wenn er im Internet ausschließlich solche nach Kundenwunsch zusammengestellte Fotobücher und Poster anbietet und ein Widerrufsrecht ohne Bezug auf den obigen BGB-Paragraphen einräumt, kann er sich auch später nicht einfach so berufen. Er kann nicht einfach so eine Vertragsklausel (die Widerrufsbelehrung ist Teil des Vertrages) zu Ungunsten des Kunden streichen.

Auch würde ich die Zeitdifferenz ins Feld führen. Wie du sagst war die Produktion noch gar nicht begonnen. Das sieht man auch am 11.1. als Versandbenachrichtigung. Es war zumutbar, den Auftrag, der noch gar nicht ausgeführt wurde, zu stornieren um dann (mit erfolgter Korrektur) einen neuen Auftrag auszuführen.

Es gibt hier wie gesagt zwei Problemstellungen: A) Durchaus ist es im BGB enthalten, dass bei solchen Aufträgen das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein kann. B) später Versand und Produktion im Januar weit nachdem du auf die Stornierung aufmerksam gemacht hast und womöglich irreführende AGB.

Im Extremfall und wenn der Anbieter nicht einlenkt würde ich einen Anwalt hinzuziehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GeorgMeierl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Einschätzung. Ich muss es also tatsächlich auf einen Rechtsstreit anlegen?

Wenn ich den Käuferschutz aktiviere und der Anbieter bei seiner Förderung bleibt, drohen mir hier (berechtigt oder auch nicht) Auswirkungen auf meine Kreditwürdigkeit, ohne das ich direkt darauf Einfluss nehmen kann?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich muss es also tatsächlich auf einen Rechtsstreit anlegen?

Ähhm. Wenn der Anbieter nicht mit sich reden lässt, gibt es nur zwei Möglichikeiten: A) Akzeptieren/ Ruhe geben und B) Rechtsstreit.

Was für einen Käuferschutz? Evtl. PayPal? Wenns so ist, hat man noch eine zusätzliche Option, denn PayPal ist da nicht gerade zimperlich, was man auch ausnutzen kann in so Fällen bzw. mal probieren kann.

Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit bestehen nicht. Solange die Sachfrage strittig ist, dürfen keine Eintragungen bei Schufa und Co. gemacht werden. natürlich köntne der Anbieter selbst verweigern, nochmals jemals mit einem zusammenzuarbeiten, was man aber ggf. einfach billigend in kauf nimmt.
Macht der Anbieter dennoch Eintragungen in Schufa Und Co. müssen diese gelöscht/ mindestens gesperrt werden, ansonsten hat der Anbieter direkt eine Klage wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit von dir am Hals und das kann sehr teuer werden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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