Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen rückwirkend bis 2002
AFP VOM 3.11.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 9023 Aufrufe Mehr zum Thema:Widerrufsrecht, Internet, Auktion, Fernabsatz
Das Widerrufsrecht, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch den Bietern bei gewerblichen Internet-Auktionen zugestanden hat, gilt auch für Altfälle. Davon sind nach Angaben eines Gerichtssprechers alle Kaufverträge betroffen, die nach dem 1. November 2002 geschlossen wurden. Kunden, die von ihren Händlern nicht über das Widerrufsrecht informiert worden seien, könnten den Kauf auch heute noch ohne Begründung rückgängig machen, sagte der Sprecher. Verträge, die am 1. November 2002 oder davor geschlossen worden seien, könnten aber wegen damals geltender Überleitungsvorschriften nicht mehr rückabgewickelt werden.
3. November 2004 - 16.09 Uhr
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