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Widerrufsrecht - Wertminderung

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Widerrufsrecht - Wertminderung

Hallo,

hatte letzte Woche wieder Streit mit einem Online-Händler, der seine Ware zwar schnell geliefert hat, aber bei der Rückgabe des Artikels Probleme macht.

Ich habe dem Anbieter nach ca. 7 Tagen das Gerät inkl. Zubehör, Originalverpackung, Versandkostenquittung, Rechnungskopie und selbstverständlich ohne Gebrauchsspuren wieder zurück geschickt. Zuerst hörte ich vom Händler 2 Wochen gar nichts, dann schrieb ich eine eMail an ihn und wurde daraufhin 3 Tage später angerufen.

Der Herr erklärte mir, dass er die Ware nicht mehr verkaufen kann, weil die Schutzfolie (kennt man vom Handydisplay) entfernt wurde und der Artikel schon sehr gebraucht aussieht. Zum Glück habe ich ein Foto des Gerätes vor dem Abschicken gemacht, dort sieht man nämlich überhaupt keine Gebrauchsspuren, wie auch, das Gerät war max. 3 Stunden in Betrieb um die Funktionen zu testen.

Der Händler weigert sich nun seine Versandkosten und auch die Versandkosten für die Rücksendung zu bezahlen. Das sind zusammen um die 15 EUR.

Kann der Händler nur weil die Schutzfolie vom Display entfernt wurde so vorgehen ?

Der Artikel hat einen Wert von knapp 500 EUR, somit müssten mir auch die Versandkosten für die Rücksendung des Artikels erstattet werden.

Wer kann mir helfen ? Kann es sein, dass sich hier nur jemand vor den Regeln (AGBs) drückt ?

Vielen Dank im Voraus !


von guest-12312.01.2012 22:50:16 am 08.12.2003 13:40
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>Widerrufsrecht - Wertminderung
Kann der Händler nur weil die Schutzfolie vom Display entfernt wurde so vorgehen ?

War es denn notwendig diese Schutzfolie zum testen abzunehmen?

Der Artikel hat einen Wert von knapp 500 EUR, somit müssten mir auch die Versandkosten für die Rücksendung des Artikels erstattet werden.

Das ist richtig.

Kann es sein, dass sich hier nur jemand vor den Regeln (AGBs) drückt ?

Möglich wäre es ... § 312 ff BGB

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von im_web_kaufen am 08.12.2003 18:07
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>Widerrufsrecht - Wertminderung
Hallo im web kaufen,

die Folie abzunehmen war, denke ich, nicht zwingend erforderlich. Man kennt das ja, wenn die Folie drauf ist spiegelt das Display so, dass man es teilweise schlecht ablesen kann. Den Artikel wollte ich ja anfangs behalten, aber nachdem er doch nicht so meinen Ansprüchen genügte, hab ich ihn wieder zurück geschickt. Wie lange darf sich eigentlich so eine Firma Zeit lassen, das Geld wieder raus zu rücken ?

MrDick


von guest-12312.01.2012 22:50:16 am 08.12.2003 18:29
Status: Legende (209 Beiträge)
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>Widerrufsrecht - Wertminderung
... mmh, wenn Sie ihn nicht rechtskräftig in Verzug setzen, tritt automatisch nach 30 Tagen (bei gewerblichen VK) der Zahlungsverzug ein. (vgl. § 286 Abs. 3 BGB)

... unter Umständen haben Sie (durch das Entfernen der Schutzfolie) den Artikel allerding schon wie Eigentümer in Gebrauch genommen, müsste geprüft werden, von daher kann er Ihnen eine Wertminderung veranschlagen (vgl. § 357 Abs. 3 BGB)



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von im_web_kaufen am 08.12.2003 18:50
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
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>Widerrufsrecht - Wertminderung
hallo zusammen,
bleibt der Händler dann auf die gesamte Versandkosten (Hin- und Rücksendung)sitzen, wenn der Warenwert über 40 Euro beträgt?? Ach Du armer Händler
((((.
Gruß

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von Konfuzius am 05.01.2004 02:42
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