Widerrufsjoker bei Verbraucherkreditverträgen aus 2002 - 2010 nur noch bis zum 21.6.2016 möglich!

Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Widerrufsjoker, Darlehensvertrag, Widerruf, Kreditvertrag, Umschuldung
4,55 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
11

Das Ende des Widerrufs-Jokers naht. Immobiliendarlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 sollten jetzt dringend auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüft werden.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der kreditgebenden Banken in Verbraucherdarlehensverträgen insbesondere zur Finanzierung eines Hauskaufs können sich für die Kreditnehmer auch noch nach Jahren des Vertragsschlusses finanziell vorteilhaft auswirken. Denn der Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindert, dass die gesetzlich vorgesehene Widerrufsfrist von 14 Tagen überhaupt zu laufen beginnt. Die Folge war bislang ein gleichsam „ewiges Widerrufsrecht“, welches dem Kreditnehmer unter Umständen einen Weg eröffnet, per Widerruf auch noch nach Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige Zusatzkosten aus einem Darlehensvertrag herauszukommen. Der sogenannte „Widerrufsjoker“ wurde und wird insbesondere gezogen, um die derzeit niedrigen Zinsen im Wege einer Umschuldung nutzen zu können. So können Darlehensnehmer nach einem wirksamen Widerruf ihres Alt-Vertrags eine Umschuldung vornehmen und bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrags von den aktuell günstigen Zinssätzen profitieren.

Damit soll nun nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers Schluss sein. Danach haben Verbraucher nicht mehr unbegrenzt Zeit, ihre Verträge zu überprüfen und den Widerruf zu erklären. Der Bundestag hat am 18. Februar 2016 beschlossen, das Widerrufsrecht für Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen, um insoweit Rechtssicherheit für die kreditgebenden Banken herzustellen. Anlass ist die Umsetzung der Wohnraumimmobilienkreditrichtlinie. Das Gesetz tritt am 21. März 2016 in Kraft. Die Kreditnehmer haben dann für den Widerruf ihrer zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Wohnraumimmobilienkreditverträge nur noch drei Monate, also nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit.

Jörg Halbe
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Hohenstaufenring 44-46
50674 Köln
Tel: (0221) 3500 67 80
Web: http://www.wagnerhalbe.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht

Fazit

Lassen Sie die von Ihrer Bank beim Abschluss des Darlehensvertrags erteilte Widerrufsbelehrung umgehend auf etwaige Fehler überprüfen. Hierzu haben Sie nun nicht mehr ewig, sondern nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und weicht sie zudem von der einschlägigen amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung ab, können Sie Ihr altes Darlehen bis zum 21.06.2016 widerrufen und Ihre vor Jahren erworbene Wohnraumimmobilie zu den aktuell historisch günstigen Zinskonditionen finanzieren.

Für eine Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung oder den möglichen Widerruf Ihres Alt-Vertrags stehen wir Ihnen selbstverständlich deutschlandweit gerne zur Verfügung.

WAGNER HALBE Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.
Hohenstaufenring 44-46
50674 Köln

Fon +49 (0)221 - 3500 67 80
Fax +49 (0)221 - 3500 67 84

www.wagnerhalbe.de
jh@wagnerhalbe.de
Das könnte Sie auch interessieren
Verbraucherschutz Der Widerrufs-Joker: Zum nachträglichen Widerruf von Kreditverträgen
Verbraucherschutz Widerrufsjoker: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005, 2006 und 2007
Verbraucherschutz Zum Verwirkungseinwand der ING Diba und DKB nach Widerrufsjoker