Widerrufsbelehrung und Software mangelhaft

24. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
kaan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsbelehrung und Software mangelhaft

Guten Tag!
Ich habe bei einer "internetshophändler" eine software (php script) per e-mail bestellt, also nicht über die üblichen bestellschnittstellen des genannten shops!
Nach dem ich die software per e-mail bestellt hatte bekam ich schriftlich per post eine rechnung den ich über meinen privaten bankkonto überwiesen habe.
Vom Verkäufer kam danach diese E-Mail:

----E-Mail BEGIN-------------------------------------------
Sehr geehrter Herr XYZ,
vielenk Dank für Ihre Bestellung.

Die Software steht in unserem Downloadcenter
http://www.xxxxxxx.xx für Sie bereit.

Mit den folgenden Daten können Sie sich einloggen
und die Software downloaden.

Benutzername: name
Passwort: 12345

Bitte beachten: mit dem Download der Software heben Sie das
14tägige Widerufsrecht auf.

Mit freundlichen Grüßen,
vorname name
----E-Mail ENDE-------------------------------------------
Auf der aufgerufenen loginseite und auf der eingelogten downloadseite des anbieters sind überhaupt keine texte oder links zu den AGBs und
Keine Widerrufsklauseln enthalten. Ich habe also weder eine widerrufsbelehrung gesehen noch eine AGB dieses internetshops.
1. Darf ich mich als privatkunde auf diesen ungenügend formulierten (wideruf statt widerruf) widerrufsbelehrung stützen und vom kauf
zurücktreten? (Ich hatte mal irgendwo gelesen das eine widerrufsbelehrung NUR in der E-Mail unzureichend ist; also müssten die aufgerufenen login- und downloadseiten diese widerrufsklauseln enthalten oder?)
Einen schriftlichen widerruf von mir hat der händler abgelehnt mit dem (nachträglichen) hinweis auf die §312d Abs.1 und Abs. 3 BGB .
2. zudem ist die Software mangelhaft darf ich mich auf die kaufrückabwicklung stützen oder bin ich verplichtet einen einen ersatz anzunehmen?

mit freundlichen grüssen
Kaan dogukan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:
Auf der aufgerufenen loginseite und auf der eingelogten downloadseite des anbieters sind überhaupt keine texte oder links zu den AGBs und
Keine Widerrufsklauseln enthalten. Ich habe also weder eine widerrufsbelehrung gesehen noch eine AGB dieses internetshops.


Dann gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen, d.h. 14 tägiges Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen.


quote:
1. Darf ich mich als privatkunde auf diesen ungenügend formulierten (wideruf statt widerruf) widerrufsbelehrung stützen und vom kauf
zurücktreten?


Du darfst 14 Tage lang zurücktreten, tatsächlich gilt bei Software, dass das Rücktrittsrecht/Rückgaberecht bei "Entsiegelung", in diesem Falle nach dem Download erlischt, da das Produkt dann nicht mehr für eine Rückgabe geeignet ist.

Daher ganz einfach: Hast du die Software noch nicht heruntergeladen und es sind noch keine 14 Tage vorüber, kannst du zurücktreten.


quote:
zudem ist die Software mangelhaft darf ich mich auf die kaufrückabwicklung stützen oder bin ich verplichtet einen einen ersatz anzunehmen?


Der Verkäufter hat das Recht zur Nachbesserung.
Weise ihn darauf hin mit einer angemessenen Frist. Diese kann z.B. 2 Wochen betragen.

Bessert der Verkäufer nicht nach kannst du den Betrag zurück verlangen.

Ersatz? Was genau stellst du dir unter Ersatz vor?
Theoretisch kann eine "Nachbesserung" auch darin bestehen ein "anderes" Produkt zu liefern, das jedoch die geforderten Spezifikationen (die korrekte Funktion) erfüllt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Darf ich mich als privatkunde auf diesen ungenügend formulierten (wideruf statt widerruf) widerrufsbelehrung stützen und vom kauf zurücktreten? <hr size=1 noshade>

Nein, Rechtschreibefehler lassen das ganze nicht unwirksam werden, da der Sinn nich entstellt wurde.



quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte mal irgendwo gelesen das eine widerrufsbelehrung NUR in der E-Mail unzureichend ist; also müssten die aufgerufenen login- und downloadseiten diese widerrufsklauseln enthalten oder? <hr size=1 noshade>

Nein, es wird nur TEXTform gefordert nicht jedoch SCHRIFTform.



Man sollte im übrigen auch wissen, das der TE die Frage hier SO stellt das ihm die Antwort (man hat Widerrufsrecht) passt.

Als er den Anwalt fragte sagte er noch
quote:<hr size=1 noshade>Ich bin als einzelperson in der gastronomie tätig und diese software sollte in unserer webseite eingesetzt werden. <hr size=1 noshade>

Steht jedenfalls hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fehlender-Widerrufsklausel-AGB-etc.-und-M%C3%A4ngelr%C3%BCge-bei-Software-__f128354.html


Als Gewerbentreibender steht einem kein Widerrufsrecht zu.

Sollte diese wahrheitswidrige Äußerung 'Privatkauf' also vom Verkäufer nachgewisen werden (z.B. weil er hier mitliest), kann es recht teuer werden. Strafrechtlich steht dann auch der § 263 StGB im Raum.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kaan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Fragen die ich Anwalt gefragt hatte wurden unzureichend beantwortet.
Erste frage: "Dürfte ich in einem Fall bei dem ich Privatperson wäre aus o.b. gründen widerrufen?"
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1. Darf ich mich als privatkunde auf diesen ungenügend formulierten (wideruf statt widerruf) widerrufsbelehrung stützen und vom kauf zurücktreten?
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Die Fragestellung ob ich als gewerbetreibender widerrufen könnte wurde gar nicht gestellt da es ausser frage steht.
Weil ich mich als gewerbetreibender geoutet hatte hat sich der oder die Anwältin sofort auf die gewerbe thema konzentriert deshalb habe ich den Fall hier nochmals überarbeitet plaziert damit ich eine ANtwort auf meine FRage bekomme! §263 StGB ist in dem Fall kein thema. Und vielen dank natürlich daß Sie auf die genauen Fragen eingangen sind und ausführlich beantwortet haben. Und bin eine Erfahrung reicher: Hier im kostenlosen Forum habe wurden auf meine fragen genauer eingegangen und bestens beantwortet und die aktiven nutzer (anwortgeber) verdienen mehr als nur fünf sterne **************

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