Widerrufsbelehrung nach Ebay-Auktion noch rechtzeitig
AFP VOM 3.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1076 Aufrufe Mehr zum Thema:Ebay, Auktionsende, Widerrufsbelehrung
Gericht: Früheres Senden nicht möglich und unzumutbar
Verkäufer auf der Internetplattform Ebay dürfen unmittelbar nach Auktionsende ein verkürztes Widerrufsrecht geltend machen. Das Versenden einer Widerrufsbelehrung per E-Mail direkt im Anschluss an eine Auktion ist laut Oberlandesgericht Hamm rechtzeitig, um eine auf 14 Tage verkürzte Widerrufsfrist auszulösen, wie das Gericht mitteilte. Im konkreten Fall hatte ein Internethändler einen Testkäufer damit beauftragt, bei einem Konkurrenten einen Ring zu ersteigern. Der Verkäufer des Rings hatte den Kunden anschließend per E-Mail über die kurze Widerrufsfrist informiert.
Der Händler, der den Testkäufer beauftragt hatte, hatte in dem Vorgehen seines Konkurrenten einen Wettbewerbsverstoß gesehen und war vor Gericht gegangen. Die Richter folgten der Meinung des Antragstellers allerdings nicht.
Allgemein müsse für eine Verkürzung der Widerrufsfrist dem Käufer die Widerrufsbelehrung "unverzüglich nach Vertragsschluss" in Textform übermittelt werden. Bei einer Ebay-Auktion gelte diese Vorgabe als erfüllt, wenn das Schreiben unmittelbar im Anschluss an das Ende der Auktion versendet werde, erklärte das Gericht. Das gelte auch, wenn der Vertrag wie im verhandelten Fall mehr als 49 Stunden vor Auktionsende mit der Abgabe des Höchstgebots zustande gekommen sei. Der Gesetzgeber schreibt normalerweise vor, dass nicht mehr als ein Tag bis zum Senden der Belehrung vergehen darf.
Dem Internetverkäufer sei ein früheres Handeln faktisch nicht möglich und unzumutbar, befand das Gericht: Erst nach dem Abschluss der Auktion werde dem Anbieter die Identität des Käufers bekannt gegeben. Außerdem sei denkbar, dass das erste Höchstgebot mehrfach überboten werde. Bis zum Ende der Aktion müsse außerdem auch der Meistbietende damit rechnen, dass der mit ihm zustande gekommene Vertrag nochmals gekippt werde, weil ein anderer Bieter ein neues Höchstgebot abgebe.
03.02.2012 - 15:30 Uhr
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