Widerrufs- und Rückgaberecht: "neu geregelt"
Von 25.6.2010 | Ratgeber - Wirtschaftsrecht | 781 Aufrufe Mehr zum Thema:Widerrufsrecht
Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt.
Spannend? Auf den ersten Blick nicht wirklich...
Aber: „Darüber hinaus soll die im Zusammenhang mit den Musterbelehrungen (Anlagen 2 und 3 zur Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht - BGB-InfoV) nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit durch eine formell-gesetzliche Regelung beseitigt werden.“
Das bedeutet, dass die bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht ebenfalls neu geordnet werden. insbesondere für Unternehmer ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
Denn bisher drohte einem Unternehmer, der die vom Gesetzgeber vorgegebenen Muster verwendete eine Abmahnung, da die Gerichte die Muster teilweise als nicht dem Gesetz entsprechend angesehen haben.
Jetzt wurden die Muster formal als Gesetz erlassen um ein solches Ergebnis zu vermeiden.
Wer sich darüber hinaus informieren möchte, hier der Link:
http://www.bmj.de/files/-/3841/gesetz_verbraucherkreditrichtlinie_bundesgesetzblatt.pdf


