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Widerrufs- und Rückgaberecht: "neu geregelt"

Von 25.6.2010 | Ratgeber - Wirtschaftsrecht | 781 Aufrufe
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Widerrufsrecht

Die Bundesregierung hat mit dem „Ge­setz zur Um­set­zung der Ver­brau­cher­kre­dit­richt­li­nie, des zi­vil­recht­li­chen Teils der Zah­lungs­diens­te­richt­li­nie sowie zur Neu­ord­nung der Vor­schrif­ten über das Wi­der­rufs- und Rück­ga­be­recht“ verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt.

Spannend? Auf den ersten Blick nicht wirklich...

Aber: „Dar­über hin­aus soll die im Zu­sam­men­hang mit den Mus­ter­be­leh­run­gen (An­la­gen 2 und 3 zur Ver­ord­nung über In­for­ma­ti­ons- und Nach­weis­pflich­ten nach bür­ger­li­chem Recht - BGB-In­foV) nach wie vor be­ste­hen­de Rechts­un­si­cher­heit durch eine for­mell-ge­setz­li­che Re­ge­lung be­sei­tigt wer­den.“

Das bedeutet, dass die bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht ebenfalls neu geordnet werden. insbesondere für Unternehmer ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

Denn bisher drohte einem Unternehmer, der die vom Gesetzgeber vorgegebenen Muster verwendete eine Abmahnung, da die Gerichte die Muster teilweise als nicht dem Gesetz entsprechend angesehen haben.

Jetzt wurden die Muster formal als Gesetz erlassen um ein solches Ergebnis zu vermeiden.

Wer sich darüber hinaus informieren möchte, hier der Link:

http://www.bmj.de/files/-/3841/gesetz_verbraucherkreditrichtlinie_bundesgesetzblatt.pdf

http://www.bmj.de/enid/a9309a6ee210534eab4efe14a282bc07,0/Verbraucherschutz/Umsetzung_Verbraucherkredit-_und_Zahlungsdiensterichtlinie_1hd.html

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