Widerrufrecht von beschränkt Geschäftsfähigen

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bill Dung
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufrecht von beschränkt Geschäftsfähigen

Einen wunderschönen guten Morgen.

Leider werde ich bei meiner Suche nicht fündig und erhoffe mir hier Abhilfe bei folgendem Problem:

Gestern wollte meine Tochter (13 Jahre alt) Schuhe beim größten Schuhhändler Europas zurückgeben. Diese hatte sie vorgestern gekauft (Wert 20 Euro / Bar bezahlt). Diesem Widerruf kam die Verkäuferin nicht nach und rief den Filialleiter dazu. Er bestättigte die Aussage von der Verkäuferin und begründete dieses damit, dass meine Tochter keine 18 Jahre alt ist.

Mir ist bewusst, dass meine Tochter im alter von 7 bis 17 beschränkt geschäftsfähig ist, aber entfällt somit allen minderjährigen das Recht auf Widerruf?

Vielen Dank im vorraus

MfG Bill Dung

-- Editier von Bill Dung am 09.01.2016 11:30

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Mir ist bewusst, dass meine Tochter im alter von 7 bis 17 beschränkt geschäftsfähig ist, aber entfällt somit allen minderjährigen das Recht auf Widerruf?

Natürlich nicht, insbesondere nicht wenn der Erziehungsberechtigte dem zustimmt. Allerdings besteht in diesem Fall kein Widerrufsrecht, es ist reine Kulanz des Händlers.

Oder räumt der Händler ein solches generell ein? Dann muss er sich daran halten. In dem Fall würde ich noch ein Mal in der Filiale vorsprechen und ankündigen, dass ich das zuerst der Zentrale melde und ggf. einen Anwalt einschalte, um das durchzusetzen.

Nur als Anmerkung: Über die Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit der Tochter zu argumentieren bringt hier meines Erachtens nichts, 20 € dürften bei einer 13jährigen unter den Taschengeldparagraphen fallen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bill Dung
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Nur als Anmerkung: Über die Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit der Tochter zu argumentieren bringt hier meines Erachtens nichts, 20 € dürften bei einer 13jährigen unter den Taschengeldparagraphen fallen.


Es ging nicht um die „Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit der Tochte", sondern darum, dass sie ohne die Notwendigkeit einer Zustimmung mit ihrem Taschengeld Waren kaufen kann, diese aber ohne die Notwendigkeit einer Zustimmung nicht zurückgeben darf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Bill Dung):
Es ging nicht um die „Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit der Tochte"

Das war mir klar, deswegen steht ja auch "nur als Anmerkung" davor.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen