Hallo zusammen, ich habe einen Dalrlensvertrag von September 2008 bei der Stadsparkasse München abgeschlossen. Im Vertrag befindet sich auch eine Widerrufsbelehrung. Jetzt habe ich gelesen www.kanzlei-sylvenstein.de/widerruf-stadtsparkasse-muenchen/, dass das Oberlandesgericht München der Sparkasse recht gegeben hat. In meiner Belehrung ist das Wort "frühestens" enthalten. Kennt einer von Euch ein Urteil, in welchem über eine solche Belehrung entschieden wurde?
Widerruf von Verbraucherdarlehen der Stadtsparkasse München
30. November 2015
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Frage vom 30. November 2015 | 15:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf von Verbraucherdarlehen der Stadtsparkasse München
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2015 | 17:38
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 44x hilfreich)
Hallo,
ich habe zwei Urteile gefunden: BGH, Urteil vom 09.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08
und BGH, Urteil vom 24.03.2009, Az.: XI ZR 456/07
( Quelle: http://www.widerrufkreditvertrag.de/fehlerhafte-widerrufsbelehrung/). Immerhin sind es urteile vom Bundesgerichtshof, das hat schon gewicht. Vielleicht hilft dir das weiter?
Steini
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