Widerruf von Kreditverträgen mit Restschuldversicherung

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Bundesgerichtshof entscheidet zu Gunsten von Verbrauchern

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.12.2009 (Az. XI ZR 45/09) in einem Verfahren gegen die Citibank entschieden, dass die weit verbreitete Kombination von Kreditverträgen mit Restschuldversicherung ein sog. verbundenes Rechtsgeschäfts sein können.

Diese Entscheidung hat gravierende Folgen. Wenn es sich bei dem Kreditvertrag und dem Restschuldversicherungsvertrag um verbundene Rechtsgeschäfte handelt, muss in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen werden, dass bei Widerruf des einen Vertrags auch der andere Vertrag hinfällig wird. Wenn ein derartiger Hinweis fehlt, ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, so dass die an sich sehr kurze Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.  

Im Ergebnis kann der Verbraucher als Kreditnehmer in diesen Fällen vielfach auch heute noch den Kreditvertrag und den Restschuldversicherungsvertrag widerrufen, so dass diese rückabzuwickeln sind.

In vielen Fällen bedeutet dies einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für die Verbraucher. Die Bank kann nur noch die Rückzahlung der Nettokreditsumme (ohne den oftmals teuren Versicherungsbeitrag) verlangen. Die Bank kann auf diese Summe zudem nur marktübliche Zinsen verlangen und nicht den oftmals hohen vertraglichen Zinssatz. Der Verbraucher kann dem Rückzahlungsanspruch der Bank seinerseits in voller Höhe die von ihm bereits gezahlten Raten ebenfalls nebst marktüblichen Zinsen entgegen halten, also verrechnen.

Das Landgericht Hamburg hatte bereits im Jahr 2007 in dieser Weise in einem Verfahren gegen die Citibank entschieden. In der Rechtsprechung der Landgerichte und Oberlandesgerichte und auch in der juristischen Literatur waren die nun zu Gunsten der Verbraucher entschiedenen Rechtsfragen höchst umstritten. Diese Rechtsunsicherheit hat der Bundesgerichtshof nun beseitigt und ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gesprochen.

Verbrauchern, die einen Kreditvertrag mit Restschuldversicherung abgeschlossen haben, ist dringend zu raten, sich anwaltlich zu den relevanten Fragen beraten zu lassen.