Widerruf von Krediten und Immobiliendarlehen nach wie vor aktuell dank niedriger Zinsen
Mehr zum Thema: Bankrecht, Widerruf, ING, DiBA, Commerzbank, KreditvertragVerbraucher machen aktuell weiter regen Gebrauch vom sogenannten Widerrufsjoker, um von günstigeren Zinsen zu profitieren
Aktuell enthalten neun von zehn Kreditverträgen Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zumeist zur Folge, dass die Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Über 20.000 Kreditverträge sind in den letzten Monaten allein in der Verbraucherzentrale Hamburg zur Prüfung gelandet. Täglich sind nach deren Auskunft 120-150 Anfragen neu in der Post.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden sich in Darlehensverträgen nahezu aller Banken und Bausparkassen, dazu gehören u.a. die:
seit 2013
Fehlerquote | Fehlerquote | ||
Apo-Bank | 85% | Dresdener Bank | 82% |
Bausparkasse Schwäbisch Hall | 65% | (Kreis)Sparkassen | 67% |
BB Bank | 62% | ING DiBA | 88% |
BHW Bausparkasse | 66% | Nordrheinische Ärztevereinigung | 65% |
Commerzbank | 73% | PSD BAnk | 62% |
Deutsche Bank | 66% | SEB | 77% |
DKB | 72% | Raiffeisen Bank | 65% |
DSL Bank | 75% | Sparda Bank | 55% |
Debeka | 87% | Wüstenrot | 65% |
Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen sind Formulierungen wie:
„die Frist beginnt frühestens...“
„der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem...“ (ohne Erläuterung, dass eine Annahme des Vertrags notwendig ist)
Fehlende deutliche Hervorhebung
Kein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs (Details erforderlich)
Unverständliche Formulierungen
Daneben existiert noch eine Vielzahl weiterer Fehlermöglichkeiten, aus diesem Grund ist eine unverbindliche Prüfung der Kreditverträge durch einen spezialisierten Anwalt immer empfehlenswert. Meist kann dies unkompliziert durch Übersendung des Darlehnsvertrags per E-Mail erfolgen.
Folgen der Fehlerhaftigkeit - Widerrufsjoker
Sollte sich die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrags als fehlerhaft erweisen, kann dieser nach wie vor widerrufen werden. Dies kann in häufigen Fällen zu hohen Zinsvorteilen führen, da der Abschluss eines neuen Darlehensvertrags zu den aktuellen Marktzinsen in der Regel deutlich günstiger ausfällt. Wurde der Kreditvertrag vor 8 Jahren zu einem Zinssatz von 6% geschlossen, wäre heute u.U. ein Zinssatz von unter 2% möglich. Darüber hinaus besteht im Falle eines Widerrufs auch ein Anspruch auf Erstattung eventueller Bearbeitungsgebühren, die von den Banken beim Abschluss von Verbraucherdarlehen (z.B. Immobilienkredite) regelmäßig erhoben wurden.
Auch besteht häufig die Möglichkeit, die bereits zu viel gezahlten Zinsen teilweise zurück zu fordern. Auch dabei kann es sich um nicht unbedeutende Summen handeln, insbesondere bei Immobiliendarlehen.
Kreditnehmern ist daher zu empfehlen ihren Darlehensvertrag von einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt darauf prüfen zu lassen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dies kann über unsere Kanzlei unverbindlich durch Übersendung des Vertrages per E-Mail erfolgen.
GEISMAR Rechtsanwälte
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