Widerruf eines Handyvertrages

16. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.09.2011 01:58:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Widerruf eines Handyvertrages

Hallo ihr Lieben!

Ich muss mir heute mal wieder Rat von euch einholen. Und zwar geht es um einen Handyvertrag, der via Internet und Telefon abgeschlossen wurde. Wir hatten uns von einem Händler telefonisch beraten lassen. Wir wollten ein iPad inkl. Surf-Flat zu günstigen Konditionen. Der Händler schickte uns direkt die Vertragsunterlagen und klärte uns telefonisch über die Konditionen auf. Leider verschwieg er uns, dass es sich um 2 Verträge handelt. Auch in den Vertragsunterlagen war diese Tatsache nicht aufgeführt. Ich unterschrieb also und versendete die Unterlagen per E-Mail (eingescannt). Als dann plötzlich zwei Vertragsbestätigungen bei uns eintrafen, rief ich den Verkäufer an. Er teilte mir mit, es wären in der Tat zwei Verträge und wenn uns das nicht passen würde, könnten wir ja zurücktreten. Ich schrieb also einen Widerruf und versendete diesen per Einschreiben mit Rückschein (liegt uns vor) innerhalb dieser 14-tägigen Frist. Heute kam dann eine E-Mail, in der der Verkäufer uns Folgendes mitteilte:

"Sie haben am 30.06.2011 Ihren Antrag bei uns eingereicht, dieser Antrag von V*dafone am gleichen Tag Genehmigt.Sie haben die AGB anerkannt und damit auf Ihr Wiederrufsrecht verzichtet, bzw hat dies vorzeitig geendet, so steht es in den AGB und in der Wiederrufsbelehrung.Damit haben Sie kein Wiederrufsrecht mehr, bitte lesen Sie die AGB.

Dienstleistungen

Für den Fall, dass Sie über uns im Zusammenhang mit der Bestellung von Ware, die aufgrund eines gleichzeitigen Abschlusses eines Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen vergünstigt ist oder ohne Bestellung von Ware Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen oder sonstige Dienstleistungen abgeschlossen haben, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Der Vertrag war bereits Genehmigt bevor Sie Wiederrufen haben."

Die AGB des Verkäufers wurden uns NIE ausgehändigt. Weder per E-Mail, noch per Post. Die SIM-Karten hatte uns der Verkäufer zugeschickt, aber ich habe Sie der Widerrufserklärung beigelegt. Sie wurden weder ausgepackt, noch benutzt. Das iPad haben wir bis heute natürlich nicht erhalten, genauso wenig wie der Verkäufer die original Vertragsunterlagen von uns bekommen hat.

Nun meine Frage, denn ich finde nichts Schlüssiges im Internet, da sich im August 2009 ja die Gesetzeslage in Bezug auf diesen Zusatz bei den AGB geändert hat: Habe ich trotz dieser Klausel über das vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechtes ein Recht auf Rücktritt von dem Vertrag?

Ich würde mich über eine kurze Antwort mit laientauglicher Erklärung sehr freuen.

Ich danke im Voraus für jede Antwort!

Liebe Grüße

Marie

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Quatsch mit Sosse!
Widerruf kann bis zur vollständigen Abwicklung, d.h. Warenlieferung und SIM-Erhalt erfolgen. Ferner können 2 Verträge abgestritten werden, wenn nur 1 Vertrag (kein Duo) beauftragt wurde.
Widerruf direkt an Vadofone richten, Einzug widersprechen und sich über den Händler beschweren.

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.09.2011 01:58:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort! Ich habe dem Verkäufer gestern schon eine E-Mail geschrieben, dass ich sehr wohl das Recht habe von dem Vertrag zurückzutreten. Mein Verdacht war nämlich der, dass der Verkäufer darauf spekuliert, dass ich es jetzt einfach so hinnehme und die Verträge dann trotzdem zustande kommen. In dem Vertrag stand rein gar nichts von "Duo" oder dass es zwei Verträge sind. Ich weiß, dass es Leute gibt, die Verträge nicht richtig lesen. Aber dazu gehöre ich nicht. Der Verkäufer behauptete zunächst auch, dass da irgendwo im Vertrag das Wörtchen "Duo" auftaucht, aber er konnte es selber nicht finden. Danach kam er total ins Stottern meinte, "Äh, ich gucke selber noch mal in den Vertrag! Na ja, Sie haben ja auch das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn es Ihnen nicht passt." Er wollte sich dann auf jeden Fall noch mal melden. Danach habe ich dann den Widerruf aufgesetzt und per Einschreiben versendet. Der Verkäufer hat sich überhaupt nicht mehr gemeldet, aber das soll ja nicht mein Problem sein, denn ich habe ja den Rückschein des Einschreibens. Vorgestern Abend, als die Widerrufsfrist abgelaufen war, kam dann die E-Mail. Keine persönliche Anrede, kein Gruß oder Sonstiges. Einfach nur der obige Text.

Das Blöde ist natürlich, dass ich jetzt bei V*dafone rein gar nichts mehr ausrichten kann, oder? Die Widerrufsfrist ist am letzten Donnerstag abgelaufen und ich habe den Widerruf ausschließlich an den Händler geschickt. Oder sollte ich doch versuchen, das mit V*dafone noch zu klären? In meiner E-Mail habe ich dem Händler auch schon angekündigt, dass ich jegliche Abbuchung von V*dafone zurückbuchen lassen werde. Oh man! Mir hätte es gleich dämmern sollen, als ich nur so einen spärlichen Vertrag per E-Mail bekommen habe.

Falls noch jemand Tipps hat, wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße

Marie

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12323.09.2011 01:58:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!

Danke für deine Antwort! Der Verkäufer hat mir gar keine Adresse mitgeteilt. In seinen E-Mails hatte er immer eine Signatur. An diese habe ich den Widerruf gerichtet. Er hatte mal (s)einen Onlineshop verlinkt, um auf ein anderes Angebot hinzuweisen. Dort habe ich nach der Adresse (Impressum) geschaut und gesehen, dass es dieselbe Adresse ist, wie die in den E-Mails. Er hatte mir eine Kopie der AGB von V*dafone zukommen lassen, als er mir den Vertrag per E-Mail gesendet hat. In diesen steht überhaupt rein gar nichts von einem Widerrufsrecht. Ich vermute, dass es die sein werden, die man auch bei jedem Vertragsabschluss in einem Shop vor Ort bekommt und da gibt es ja auch kein Widerrufsrecht. Da es sich aber um einen Verkauf über's Internet / Telefon handelt, MUSS er mir ja ein solches Widerrufsrecht einräumen (Fernabsatzrecht), oder sehe ich das falsch? Jedenfalls hatte ich damals schon nicht schlecht gestaunt, als er mir die SIM-Karten zuschickte und eine V*odafone-Mappe ohne Inhalt beilegte. Selbst auf dem Umschlag war keine Adresse vermerkt. Das Firmenlogo war angedruckt, inkl. Inhaber. Aber: Keine Adresse. Deshalb sage ich ja: Ich hätte gleich stutzig werden sollen.

Nun muss ich aber doch noch einmal nachfragen: Was hat es mit dieser "vollständigen Erfüllung" auf sich? Ohne Näheres zu wissen, hatte ich gestern folgende Antwort geschrieben:

Sehr geehrte Frau XYZ!

Zum Einen hat mir Ihr Mitarbeiter mitgeteilt, dass es kein Problem darstellt, dass ich den Vertrag widerrufe. Dieses Gespräch fand am 05.07.2011 statt. Zum Anderen ist es so, dass mir Ihre ABG nie in schriftlicher Form ausgehändigt wurden. Weder haben Sie mir diese per E-Mail, noch in Briefform zukommen lassen. Eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht fand somit nicht statt. Zudem hat der Gesetzgeber in der Neufassung von § 312d Absatz 3 BGB festgelegt, dass das Widerrufsrecht nur durch vollständige Erfüllung erlischt. In der Aktivierung liegt keine vollständige Erfüllung. Selbst bei Ingebrauchnahme der SIM-Karte wäre dies nicht der Fall gewesen, was aber unerheblich ist, da die SIM-Karten nicht einmal ausgepackt wurden. Demzufolge ist dieser Vertrag von Ihnen bei Vodafone zu kündigen.

Sollte Sie immer noch der Meinung sein, dass der Vertrag durch die Aktivierung der SIM-Karten zustande gekommen ist, so können Sie mich gerne informieren und ich schalte dann unseren Anwalt ein. Jegliche Abbuchungen von meinem Konto werden zurückgefordert.


Mit freundlichen Grüßen


Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht voll in die Nesseln gesetzt, denn wie gesagt: Ich bin auf dem Gebiet ein absoluter Laie. Was würde denn bei einem Mobilfunkvertrag die vollständige Erfüllung bedeuten?

Und ist es tatsächlich so, dass der Verkäufer es nachweisen muss, dass er mir die AGB hat zukommen lassen? Ich meine: Das ist ja schlichtweg unmöglich für ihn, denn natürlich wird er jetzt behaupten, er hätte mir eine schriftliche Fassung zugeschickt, als er mir die SIM-Karten hat zukommen lassen. Was aber de facto nicht der Fall war.

Ich danke im Voraus für Aufklärung und für die bereits abgegebene Erklärung!

Liebe Grüße

Marie

-----------------
""

-- Editiert am 17.07.2011 21:00

-- Editiert am 17.07.2011 21:01

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Wie kommst du darauf, das dir jemand die Papierform einer AGB nachtragen muss? Du hast auf dem Vertrag sogar den Erhalt und Anerkennung unterschrieben.
Der Händler ist aber, auch erkennbar aus dem Vertrag, nicht dein eigentlicher Partner, sondern Vxxxxfone. Daher solltest du sicherheitshalber einen Widerspruch dort hinsenden mit Verweis auf wiederholten Widerruf an Händler und dessen fragwürdiges Verhalten. Nur sind sind solche Händler auch zu stoppen. Und es wird Vxxxfone abbuchen und nicht der Händler.

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.09.2011 01:58:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie ich darauf komme? Nun ja, in irgendeiner Art und Weise muss ich ja an die AGB kommen, auf die er sich selbst beruft. Sei es, dass mir der Verkäufer diese per E-Mail zusendet oder, wenn er Ersteres ablehnt, mir diese dann per Post zusendet. Natürlich habe ich unterschrieben, dass ich die AGB von V*dafone anerkenne, welche nachfolgend abgedruckt waren (wörtlich: "Bestandteil des Vertrages mit V*dafone D2 sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste für V*dafone D2-Dientsleistungen. Die AGB sind nachfolgend abgedruckt."). Nun kann der Verkäufer mir aber nicht daher kommen und sich auf seine shopinternen AGB berufen. Mir wurde die zweite Seite dieses Dokumentes geschickt: http://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf Darin ist überhaupt nicht von einem Widerrufsrecht die Rede, welches mir aber laut Fernabsatzrecht doch eigentlich zustehen müsste. Oder irre ich da? Demzufolge ist dort auch keine Adresse abgedruckt, an die ich den Widerruf zu richten habe. Der Verkäufer beruft sich nun auf die AGB, die er für seinen Shop festgelegt hat. Und genau DIE hat er mir niemals zukommen lassen.

In der Zwischenzeit hat sich der Inhaber auch wieder mit mir in Verbindung gesetzt:

quote:
Sehr geehrte Frau ABC,nach einem Gespräch mit meinem Anwalt wurde mir ganz klar versichert das wir auf der rechtlich richtigen Seite stehen.Ich habe eine Akte angelegt wo jeder Schriftverkehr zwischen Ihnen und uns enthalten ist, einschließlich den AGBs die Sie nicht erhalten haben wollen und die trotzdem im Anhang am Vertrag enthalten waren (schauen Sie einfach nochmals genau nach). Aus dem Schriftverkehr geht eindeutig hervor dass Sie diesen Vertrag wollten und sich sogar darauf freuten.Ich weiß nicht wieso sich das geändert hat, aber Fakt ist dass Sie den Vertrag wollten, Ihn unterschrieben an uns zurück gemailt haben und damit der Vertrag Rechtsgültig ist.Wenn Sie dennoch einen Rechtsbeistand für sich in Anspruch nehmen möchten so ist das ganz allein Ihre Entscheidung, meine Erfahrung ist das Rechtsanwälte die sich darauf einlassen nur ihren Verdienst daran sehen weil sie wissen das der Fall nicht zu gewinnen ist. Sollten Sie sich gegen einen Rechtsbeistand entscheiden bitte ich Sie mir die gewünschte Farbe des iPads mit zu teilen, andernfalls sollten wir bis nach einem möglichen Rechtsstreit warten.Mit freundlichen GrüßenXYZ


Ich habe nun daraufhin tatsächlich unseren Anwalt hinzugezogen, bei dem ich am Freitag einen Termin habe.

Bei V*odafone habe ich mittlerweile angerufen und um Hilfe gebeten. Dort bekam ich die Info, dass ich den Widerruf selbstredend an den Händler zu richten hätte, da ich bei diesem den Vertrag abgeschlossen hätte. Er würde sich im Auftrag von V*dafone um die Abwicklung kümmern und bekäme schließlich auch die Provision für den Vertrag. Die oben genannte Klausel ( "Bestandteil des Vertrages mit V*dafone D2 sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste für V*dafone D2-Dientsleistungen. Die AGB sind nachfolgend abgedruckt.") würde sich nur auf die AGB von V*dafone beziehen. Natürlich habe der Händler das Recht, mit Hilfe seiner AGB, andere Dinge mit mir zu vereinbaren, dazu müsse er mir aber seine AGB aushändigen.

Keine Ahnung! Das ist alles sehr wirr! Wichtig für uns ist nun zu wissen: Kann der Händler sich auf seine shopinternen AGB berufen, wenn ich diese nie erhalten habe (hätte ich mir diese selbst suchen müssen?)? Und ist es rechtens, dass ich kein Widerrufsrecht habe? Was bedeutet diese "vollständige Erfüllung" in Bezug auf einen Mobilfunkvertrag (welche Dinge müssen dazu geschehen sein?)?

Ich habe versucht, mich dahingehend ein wenig zu belesen, aber ich habe bisher keine klare Aussage dazu gefunden.

Ich danke schon mal für die bereits abgegebenen Erklärungen und falls noch jemand etwas hinzuzufügen hätte, wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße

Marie

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Mirk hatte es schon ausführlich beschrieben.
Ich versuche es vereinfacht:
Du kannst dir das iPad zusenden lassen, schaust es dir an und hälst es für scheusslich und hast dann immer noch die Möglichkeit des Widerrufes. Das Widerrufsrecht hat den Ziel dem Verbraucher auch bei Versandware die Möglichkeit der Ansicht, begrenzten Test und Rücksendung zu geben. Wenn du die Ware noch nicht hast, besteht bis binnen 14 Tagen nach Erhalt die Widerrufsmöglichkeit.

So einfach ist das ;)

Der Händler versucht dich zu täuschen, denn so einen Schwachsinn würde kein Anwalt sagen. Und Callcenter sind noch schlimmer als mancher Händler. Natürlich hast du einen Vertrag mit Vadofone (Adresse auf der Homepage, wenn nicht im Vertrag). Telefonieren ist der größte Fehler. Den Ärger bekommst du letztendlich mit Vxxx, denn die schalten Inkasso ein.



-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.09.2011 01:58:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Erklärung! Tja, ich werde mich dann noch mal schriftlich (natürlich per Einschreiben) mit VF in Verbindung setzen und denen den Sachverhalt schildern. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Widerruf gleich am selben Tag zu VF geschickt. Aber wer ahnt denn so etwas? Ich hoffe, die stellen sich nicht stur. Wobei ich VF kenne und mir sicher bin, dass die versuchen, sich aus der Sache rauszuhalten.

Was mache ich denn, wenn VF auch dann wieder auf den Händler verweist? Ich meine, ich habe nun den Termin beim Anwalt, wäre aber froh, wenn ich auf diese Kosten verzichten könnte. Sind ja auch wieder 150€ Selbstbeteiligung, wenn ich unsere Rechtsschutz in Anspruch nehme. Gibt es irgendeinen Weg, meine Kosten von dem Händler einzufordern, sofern wir im Recht sind?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

KeepCool!
Solange du kein Geld verloren hast und nur unsinnig zum RA rennst,kannst du auch niemand in Regreß nehmen. Dem Anschein nach hast du einen Vertrag
a) mit dem Händler(iPad) und
b)Voodoofone
Beiden hast/wirst du noch weit vor Ablauf der Frist widersprochen und damit ist die Sache erledigt. Beim Widerruf gegenüber Vodafone auch die Einzugsermächtigung zurückziehen!

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.09.2011 01:58:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Brief an V*dafone wurde geschrieben, aber laut VF selbst, können sie leider, leider nichts machen. Da müsste der Händler handeln. Letzten Freitag wurden die ersten beiden Beiträge abgebucht (2 x 39,98€) und am Samstag haben wir die Beiträge rückbuchen lassen. Heute kamen dann die Mahnungen von VF. Ich habe wieder bei der Hotline angerufen, wo ich gebeten wurde, das Geld natürlich zu bezahlen. Um alles andere solle sich der Händler kümmern. Also ernsthaft: Ich wüsste nicht, wie man ohne Anwalt aus der Nummer rauskommt... :???:

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich würde ab jetzt nichts mehr tun.

Sie haben die beiden Einschreibebelege für die Widerrufe an Vodafone und den Händler.
Sie haben kein IPAD erhalten.

Ab jetzt würde ich nur noch einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen! Dieser kommt in etwa einem halben Jahr.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Der Brief an V*dafone wurde geschrieben, aber laut VF selbst, können sie leider, leider nichts machen.

Das ist Blödsinn, da VF Vertragspartner ist.

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen