Widerruf eines Darlehens oft noch nach Jahren möglich - fragen Sie Ihren Rechtsanwalt

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verlängern die Widerrufsfrist

Oft ergibt sich während der Laufzeit gerade langfristiger Darlehen der Wunsch nach einer vorzeitigen Ablösung oder Umschuldung des Darlehensvertrages. Vielfach ändern sich die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Darlehensnehmer, der alte Darlehensvertrag wird diesen Anforderungen nicht mehr gerecht. Auch sind manche Darlehensnehmer finanziell in der Lage, das gewährte Darlehen vorfristig zu tilgen. Die Darlehensgeber - in der Regel Banken - haben allerdings vor diese vorzeitige Tilgung ein sehr teures Hindernis gesetzt: Wer vorzeitig einen Darlehensvertrag beenden will, muss mit der teuren Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Anders sind Sach- und Rechtslage, wenn man den Darlehensvertrag wirksam widerrufen kann. Der Widerruf bietet einen eleganten Ausstieg aus einem ungeliebten Darlehen. Normalerweise ist er nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich. Ist jedoch die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann sich diese Frist verlängern - zum Teil um Jahre.

Rechtliche Experten wie der Rechtsanwalt Jochen Dotterweich aus Nürnberg sind hier der erste Ansprechpartner. Er kann auch bei Ihrem Darlehensvertrag - selbst bei einem älteren Vertrag - feststellen, ob dieser noch widerrufen werden kann.

Wie es zum "Widerrufs-Joker" bei Darlehensverträgen gekommen ist

Die Rechtsprechung ist seit etwa 2012 sehr intensiv dabei, die Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen zu prüfen. Hintergrund waren die Klagen einiger Darlehensnehmer, die anwaltlich beraten darauf pochten, ihre Verträge seien aufgrund einer formfehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach Jahren noch per Widerruf zu beenden. Die Rechtsprechung stellte solche Formfehler tatsächlich in einer Vielzahl von Fällen fest, besonders betroffen waren Immobiliendarlehensverträge. Den betroffenen Banken wurde zum Verhängnis, dass sie sich selbst an der Formulierung der Widerrufsbelehrung versucht hatten und sich nicht an rechtlich geprüften Muster- vorlagen orientiert hatten. Nachdem auch die Medien in größerem Umfange berichtet hatten, machte der Begriff vom "Widerrufs-Joker" schnell die Runde, der nichts anderes bedeutet, als dass man einen Darlehensvertrag bei unwirksamer Widerrufsbelehrung auch nach Jahren noch widerrufen kann. Die rechtliche Erklärung für dieses Phänomen ist relativ einfach: Die fehlerhafte und damit rechtliche unwirksame Widerrufsbelehrung hemmt den Beginn der 14tägigen Widerrufsbelehrung im Lauf. Diese beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher wirksam über den Widerruf belehrt wird. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann schnell feststellen, ob die Belehrung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Rechtliche Anforderungen an eine rechtlich wirksame Widerrufsbelehrung

§ 355 BGB setzt den Maßstab für die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.

Zusammengefasst gelten folgende Voraussetzungen für deren Wirksamkeit:

  1. Der Vertragspartner muss deutlich auf seine wesentlichen Rechte und Pflichten hingewiesen werden.
  2. Grafisch und von der Schrifttype her muss die Belehrung sich deutlich erkennbar vom übrigen Text des Vertrages abheben.
  3. Ebenso muss deutlich erkennbar sein, dass die entsprechende Vertragserklärung des Verbrauchers innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden kann. (§ 355 BGB alter Fassung benutzte den Wortlaut 2 Wochen.)
  4. Der Verbraucher muss deutlich erkennen können, dass er ohne Angabe von Gründen widerrufen darf und in Textform widerrufen muss.
  5. Ebenso muss für den Darlehensnehmer erkennbar sein, dass die rechtszeitige Absendung der Widerrufserklärung für das Wahren der Frist maßgeblich ist.
  6. Immanent wichtig ist die Information, wann und unter welchen Umständen die Frist zum Widerruf zu laufen beginnt. Dabei muss bei einem Vertrag über ein Darlehen der Verbraucher eine schriftliche Vertragsurkunde erhalten. ES muss in der Widerrufsbelehrung deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Besitz dieser Urkunde den Lauf der Widerrufsfrist bedingt. Punkt 6 wurde gerade bei vielen älteren Verträgen nicht eingehalten.

Gerichte verlangen im Übrigen meist den exakten Wortlaut aus Mustervorlagen.

Deshalb sind auch Banken gut beraten, einen Rechtsanwalt mit der Ausgestaltung der Widerrufsbelehrungen zu beauftragen. In älteren Verträgen haben Banken oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eigene Formulierungen zur Widerrufsbelehrung untergebracht. Seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Begriff von der Gesetzlichkeitsfiktion einer wirksamen Musterwiderrufsbelehrung aufbrachte, ist ein solches laxes Umgehen mit der inhaltlichen und gestalterischen Fassung der Widerrufsbelehrung für die Darlehensgeber rechtlich riskant.

Viele Fälle betreffen Darlehen, die nach dem 1.11. 2011 abgeschlossen wurden

Sie haben einen älteren Darlehensvertrag und beabsichtigen den "Widerrufsjoker" auszuspielen? Erfahrene Rechtsanwälte wie Rechtsanwalt Jochen Dotterweich können feststellen, ob auch Ihr Darlehen noch widerrufen werden kann. Er wird die Widerrufsbelehrung prüfen und dann mit Ihnen gegebenenfalls den Widerruf für den Darlehensvertrag vorbereiten. Ohne Rechtsanwalt sollte man nicht versuchen, den Widerruf eines älteren Vertrages durchzusetzen. Denn häufig lassen es die Banken dann auf weitere rechtliche Schritte des Betroffenen ankommen und weisen den Widerruf zurück. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ist auch Ihr Partner, wenn darum geht, möglicherweise bereits gezahlte Vorfälligkeitszahlungen zurückfordern. Diese wird mit einem wirksamen Widerruf hinfällig. Mit dem Rechtsanwalt gemeinsam können entsprechende Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Bedenken Sie auch: Sie benötigen nach dem Widerruf unter Umständen eine Anschlussfinanzierung für das Darlehen. Auch bei diesem neuen Darlehen und dem neuen Darlehensvertrag kann Ihr Rechtsanwalt Ihnen unterstützend zur Seite stehen.

Schließlich sollte Sie das neue Darlehen nicht schlechter stellen als das alte.

Bei dem Widerruf Ihres Darlehens ist Eile geboten!

Wenn Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen möchten, sollten Sie keine Zeit verlieren! Der Grund hierfür: Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Möglichkeit des nachträglichen Kreditwiderrufs bis zu dem 30.06.2016 zu beschränken. Sollten Sie sich für den Widerruf Ihres Kredites entscheiden, sollten Sie deshalb umgehend handeln!

Als kompetenter Ansprechpartner im Bereich Widerruf von Darlehensverträgen steht Ihnen Rechtsanwalt Jochen Dotterweich in Nürnberg zur Verfügung.