>Widerruf bei Domän-Bestellung online
Hallo,
zu allererst einmal vielen vielen Dank für die Rückmeldung! Ich bitte um Nachsicht, dass es etwas länger gedauert hat.
Selbstverständliche werde ich alle verfügbaren Informationen zu diesem Fall bereitstelllen; manchmal dauert es eben nur ein paar Tag.
quote:
Poste hier doch lieber mal den genauen Wortlaut der Dir von der ZAG übermittelten Fernabsatzinformationen ( über Art und Weise des Zustandekommens des Vertrags, über Bestehen/Nichtbestehen von Widerrufsrechten, über Art und Weise der Ausübung des Widerrufsechts usw. )
Die Z-AG hat in ihren AGB eine Widerrufsbelehrung, mit Verweis auf die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen, an welche Sie folgenden Satz anhängt:
Bitte beachten Sie: Nach den gesetzlichen Regeln besteht z.B. kein Widerrufsrecht bei eindeutigem Zuschnitt auf die persönlichen Bedürfnisse (z. B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Außerdem: Ein Mitarbeiter der Z-AG hat mich nach Rückfrage telefonisch darauf hingewiesen, dass der Widerruf einer com-Domain nach § 361a BGB nicht möglich ist. Er hat darauf hingewiesen, dass mit der DENIC (für DE-Domains zuständig) entsprechend Verträge zum Widerruf von Aufträgen bestehen, allerdings nicht mit der Stelle, die für internationale Domains zuständig ist. Er verwies ebenfalls darauf, dass dies zu vergleichen sei mit einem Handwerker. Wenn man bei einem Handwerker ein Werk beauftrage, könne man dieses auch nicht widerrufen, weil dieses eindeutig auf den Verbraucher zugeschnitten sei.
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von saschaschmidt11 am 20.06.2012 20:40
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