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Widerruf bei Domän-Bestellung online

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Widerruf bei Domän-Bestellung online

Hallo an alle!
Es wäre sehr nett, wenn Ihr mir bei folgendem kurzen Fall weiterhelfen könntet:
…………..
A bestellt über die Webpräsenz der Z-AG zwei Web-Domäns, eine mit der Endung „.com" und eine mit der Endung „.de". Die Bestellung sendet A über ein Kontaktformular der Z-AG ab. In diesem Kontaktformular gibt A seine persönlichen Daten, seine Email-Adresse und seine Bankdaten an. Zwei Minuten nach Absenden der Bestellung entscheidet sich A anders und sendet einen Widerruf per Email an die Z-AG. 15 Minuten nach Versendung des Widerrufs erhält A eine automatisierte Antwort der Z-AG. In dieser wird der Erhalt der Bestellung bestätigt und um die Zahlung der hierfür anfallenden Kosten von 100 Euro gebeten. A kontaktiert hierauf den Kundendienst der Z-AG. Der Kundendienst rät A, sicherhaltshalber noch einmal ein Widerruf per Fax mit einer persönlichen Unterschrift an die Z-AG zu schicken. Dies macht A dann auch unverzüglich.
Am gleichen Tag erhält A eine Email der Z-AG. Diese ist eine Antwort auf den ersten Widerruf des A per Mail. In dieser Email wird darauf verwiesen, dass der Widerruf nicht gültig ist, da die Unterschrift in der Email fehle.
A argumentiert, dass bei seiner ersten Bestellung, die A über die gleiche Email versandt hatte, ebenfalls keine Unterschrift geleistet wurde und diese Bestellung dennoch seitens der Z-AG auch ohne Unterschrift als gültig bewertet wurde. Warum solle also der Widerruf jetzt plötzlich an der fehlenden Unterschrift scheitern? Insbesondere da auch auf diese Email durch die Z-AG geantwortet wurde!
Die Z-AG argumentiert darüber hinaus, dass ein Widerruf bzw. Rücktritt eines Vertragsschlusses über internationale Domäns (com-Domäns) nicht möglich sei, da es sich hierbei um eine „Vertragsanpassung" handele, welche kein „normales" Kaufrecht einbeziehe. Die Regel, wonach ein Vertrag nicht zustande gekommen sei, wenn mit der Angebotsannahme ein Widerruf zugehe, gelte hier nicht mehr.
Dies kann A nicht nachvollziehen. A ist der Meinung, dass das grundlegende deutsche Kaufrecht des BGB immer Geltung behält, unabängig ob es sich um internationale Domäns oder um einfache Sachgüterach handelt.
Es sieht sich im Recht und verweigert die Zahlung.

Wie ist die Rechtslage?

……………..

Viele Dank
Sascha.


von saschaschmidt11 am 07.06.2012 20:51
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 501 weitere Beiträge zum Thema "Widerruf".


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>Widerruf bei Domän-Bestellung online
quote:
In dieser Email wird darauf verwiesen, dass der Widerruf nicht gültig ist, da die Unterschrift in der Email fehle.


Wenn du Verbraucher bist (?), ist das falsch.

Du müsstest über dein WidR nach § 312d BGB belehrt worden sein.

Der Widerruf kann in "Textform" erfolgen, § 355 BGB, das ist auch eine Mail, Unterschrift ist nicht nötig, siehe §§ 126b, 127 BGB. Auch ein Fax reicht i.Ü. aus.

Der VK wird sich da nicht durchsetzen können, daß dein Widerruf einging wurde dir bestätigt.



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-- Editiert flawless am 07.06.2012 22:48


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 07.06.2012 22:46
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Widerruf bei Domän-Bestellung online
quote:
A bestellt über die Webpräsenz der Z-AG zwei Web-Domäns

In welcher Eigenschaft? Verbraucher? Vermittler? Gewerbetreibender?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 08.06.2012 00:33
Status: Tao (21859 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 541 User(n) bewertet)

>Widerruf bei Domän-Bestellung online
Hallo:

A ist Privatperson (Verbraucher).




von saschaschmidt11 am 08.06.2012 09:28
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Widerruf bei Domän-Bestellung online
quote:
A ist Privatperson (Verbraucher).


Dann bleibt dir nur noch, die Unterlagen sicherheitshalber bis 12.2015 (Verjährung) zu verwahren, sicherheitshalber zu Beweiszwecken.

Die §§en oben sind zwingendes Recht, davon darf nicht abgewichen werden, VK hat sicher keine Zahlungsansprüche gegen dich.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 08.06.2012 10:02
Status: Tao (7220 Beiträge)
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>Widerruf bei Domän-Bestellung online
Sehe ich genau so.





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von Harry van Sell am 08.06.2012 21:53
Status: Tao (21859 Beiträge)
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>Widerruf bei Domän-Bestellung online
Aktualisierung des Sachverhalts:

Die Z-AG teilt A, nach dessen Reklamation mit, dass
"bei Vertragsabschluss die AGBs der Z-AG und auch das sogenannte Z-AG-Prinzip gelesen, akzeptiert und bestätigt werden. Im Z-AG-Prinzip wird der Vertragspartner darüber Informiert, dass das Widerrufsrecht entfällt, wenn eine internationale Domain bestellt wird."

A ist höchstverwundert und fragt sich, ob durch die ABGs und das Z-AG-Prinzip allgmeine Regelungen des BGB außer Kraft gesetzt werden können.

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von saschaschmidt11 am 13.06.2012 16:23
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Widerruf bei Domän-Bestellung online
quote:
A ist höchstverwundert und fragt sich, ob durch die ABGs und das Z-AG-Prinzip allgmeine Regelungen des BGB außer Kraft gesetzt werden können.


Nein, können sie nicht, die AGB sind wegen Gesetzesverstoss nichtig, §§ 134, 312i BGB.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 13.06.2012 18:59
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Widerruf bei Domän-Bestellung online
Aktualisierung des Falls:

Nachdem A der Z-AG nochmals schriftlich mitgeteilt hat, dass ein das ein Widerruf im Sinne des BGB Gültigkeit haben müsste, antwortet die Z-AG wie folgt:


"Wir informieren Sie das LETZTE MAL, dass, wenn Sie unsere AGB akzeptiert und bestätigt haben, das Widerrufsrecht entfällt. Sie haben ausdrücklich bestätigt, dass Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind, als Sie den Vertrag über das Olineformular abgeschlossen haben."

A ist jetzt verwundert und verunsichert, da die Z-AG ein sehr großes Unternehmen ist und nicht dafür bekannt ist, unseriöse Geschäftspraktiken zu vollziehen. Er überlegt, ob er nicht liebe klein beigeben sollte.


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von saschaschmidt11 am 15.06.2012 10:43
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Widerruf bei Domän-Bestellung online
quote:
Er überlegt, ob er nicht liebe klein beigeben sollte.


Das musst du wissen.

Die Rechtslage, s.o., kann klarer nicht sein.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 15.06.2012 10:52
Status: Tao (7220 Beiträge)
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>Widerruf bei Domän-Bestellung online
quote:
A ist jetzt verwundert und verunsichert, da die Z-AG ein sehr großes Unternehmen ist und nicht dafür bekannt ist, unseriöse Geschäftspraktiken zu vollziehen.

Eventuell weil es einfach noch keiner gemerkt hat???



quote:
Er überlegt, ob er nicht liebe klein beigeben sollte.

Nach derzeitigem Stand würde ich sagen nein.





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von Harry van Sell am 16.06.2012 16:49
Status: Tao (21859 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

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