Widerruf bei Darlehen

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Zahlreiche Widerrufsbelehrungen von Banken sind fehlerhaft

Im Jahr 2002 sind neue Regelungen für das Widerrufsrecht in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hatte dazu eine Musterwiderrufsbelehrung entworfen.

Banken formulierten eigene Belehrung

Da unter Juristen umstritten war, ob die vom Gesetzgeber formulierte Belehrung tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften genügt, haben zahlreiche Banken eigene Belehrungen verwendet und dabei Fehler begangen. Es gibt mittlerweile Urteile, in denen festgestellt wurde, dass die von der Bank formulierte Belehrung mehrdeutig und daher unwirksam ist.

Falsche Widerrufsbelehrungen lassen Frist für den Widerruf nicht beginnen

In diesen Fällen können die Kunden auch heute noch das Darlehen widerrufen, weil durch die falsche Belehrung die Frist für den Widerruf nicht begonnen hat. Bankkunden, die in ihren Verträgen höhere Zinsen als die derzeitig üblichen Zinsen vereinbart haben, können durch einen Widerruf und eine Neufinanzierung zu aktuellen Konditionen teilweise erhebliche Beträge sparen.

Bankkunden sollten prüfen, ob Widerrufsrecht besteht

Ob ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, kann nur anhand einer konkreten Überprüfung des Einzelfalls beurteilt werden. Es kommt insbesondere darauf an, wann der Darlehensvertrag geschlossen wurde und welchen Wortlaut die verwendete Widerrufsbelehrung hat. Für eine Beratung auf diesem Gebiet stehe ich gerne zur Verfügung.