Widerruf Kaufvertrag Möbel - Rücksendekosten Spedition

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
msn418394-45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Widerruf Kaufvertrag Möbel - Rücksendekosten Spedition

Guten Tag,

ich hoffe auf Hilfe/Info zu folgendem Sachverhalt :
Kunde K bestellt online irrtümlich einen Lounge-Sessel für den Garten (160 EUR, Zahlung auf Rechnung). Nach erfolgtem Versand fällt seiner Frau auf, dass dieser nicht wie zuvor angenommen eine Erweiterung für die bisherige Lounge-Garnitur ist - Sitzhöhe - und tiefe stimmen nicht überein, ansonsten optisch identisch. Umgehend begibt sich K auf die Website des Händlers und widerruft mittels bereitgestelltem Online-Widerrufsformular den Vertrag. (Auch wurde sicherheitshalber nochmals per Fax versucht, den Widerruf zu wiederholen, jedoch war das Fax laut Fehlermeldung immer besetzt oder es kam "Verbindungsfehler". Telefonisch war niemand zu erreichen, es meldete sich stets nur eine Ansagemaschine mit der Bitte es später nochmals zu versuchen.) Die Spedition wurde am nächsten Morgen auch darüber in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, den Sessel nicht anzuliefern. Trotz Zusage kam es dennoch zu einem Zustellversuch, jedoch wurde die Annahme seitens K verweigert.
Nun schreibt der Händler H den K an, er hätte von der Spedition gehört, dass der Kaufvertrag storniert worden sei, von K hätte er jedoch keinerlei Widerruf erhalten. Da laut AGB die Rücksendung (100 EUR) vom Kunden getragen wird, soll er nun 100 EUR überweisen, damit dem H die Ware durch die Spedition retourniert wird.
Mir stellen sich nun folgende Fragen:

1. Muss ein Händler, der online ein Widerrufsformular zur Verfügung stellt, dafür sorgen, dass dieses auch tatsächlich bei ihm ankommt?
2. Ist Nichtannahme der Ware = Rücksendung oder muss man zuvor Ware entgegengennommen haben um diese zurücksenden zu können?
3. Sind bei erfolgtem Widerruf (durch Screenshots belegt) und Nichtannahme der Ware tatsächlich die Rücksendekosten zu tragen?
4. Lohnt es, den Widerruf nochmals per Einschreiben zu wiederholen und die Screenshots beizufügen? 14-tägige Frist ist noch nicht verstrichen.

Schon jetzt Vielen Dank für jeden Tipp. :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Der Händler muss Ihnen den Eingang der Widerrufserklärung bestätigen. Dies ist anscheinend nicht erfolgt, so dass davon ausgegangen werden muss, dass Ihr Widerruf nicht beim Händler angekommen ist.

Hat der Händler die Höhe der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung angegeben?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Die 100€ wären nur dann zu zahlen, wenn die 100€ die tatsächlichen Kosten für den Rückversand darstellen würden und nicht einfach ein geschätzer Preis vom VK. Für Speditionsrückversand gilt nämlich, dass dem K die tatsächlich anfallenden Kosten für den Rückversand bereits vor dem Kauf bekannt gegeben sein müssen. Das können die VK in der Regel nicht und daher sind die Rücksendekosten durch eine Spedition auch regelmäßig vom VK zu tragen. Gibt es allerdings tatsächlich eine Vereinbarung zwischen VK und der Spedition, dass die Kosten pauschal 100€ betragen und wurde der Käuferin dies vor Vertragsabschluss bekannt gemacht, dann wären diese 100€ zu zahlen.
http://www.e-recht24.de/news/widerrufsbelehrung/7936-neue-widerrufsbelehrung-2014-problem-ruecksendekosten-bei-speditionsware.html

-- Editiert von micbu am 07.07.2015 16:02

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
msn418394-45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Auf der Website steht pauschal, dass der Rückversand per Spedition 100 EUR beträgt.

Zitat (von hamburger-1910):
Der Händler muss Ihnen den Eingang der Widerrufserklärung bestätigen. Dies ist anscheinend nicht erfolgt, so dass davon ausgegangen werden muss, dass Ihr Widerruf nicht beim Händler angekommen ist.
Hat der Händler die Höhe der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung angegeben?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
msn418394-45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Der Händler muss Ihnen den Eingang der Widerrufserklärung bestätigen. Dies ist anscheinend nicht erfolgt, so dass davon ausgegangen werden muss, dass Ihr Widerruf nicht beim Händler angekommen ist.
Hat der Händler die Höhe der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung angegeben?

Die Rücksendekosten sind angegeben worden. (Wobei sich mir nicht erschließt, wie eine komplette Lounge-Garnitur und ein einzelner Sessel gleich viel beim Transport kosten können, aber das ist jetzt nicht weiter wichtig.)
Mich interessiert nichtsdestotrotz, ob man jetzt noch einen Widerruf nachschicken könnte, da die Widerrufsfrist erst am Ende dieser Woche verstrichen ist. Theoretisch wäre man also noch innerhalb der Frist und könnte noch ein Einschreiben mit Rückschein hinschicken (nebst Screenshots über die zuvor erfolgten Widerrufe auf der Website) .

-- Editiert von msn418394-45 am 07.07.2015 16:07

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Nichtsdestotrotz interessiert mich, ob man jetzt noch einen Widerruf nachschicken könnte, da die Widerrufsfrist erst am Ende dieser Woche verstrichen ist.


Sollten Sie auf alle Fälle machen, und zwar nachweisbar!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
msn418394-45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Zitat:Nichtsdestotrotz interessiert mich, ob man jetzt noch einen Widerruf nachschicken könnte, da die Widerrufsfrist erst am Ende dieser Woche verstrichen ist.
Sollten Sie auf alle Fälle machen, und zwar nachweisbar!

Wirkt sich das auf die Rücksendekosten aus?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Wirkt sich das auf die Rücksendekosten aus?


Nein

3x Hilfreiche Antwort

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