Hallo,
Ich wohne in einem Einfamilienhaus in einer "dicht bebauten" Umgebung. Heißt es reiht sich Haus an Haus lediglich unterbrochen durch Hofeinfahrten, Garagen o.Ä.
Zwischen unserem Haus und dem unserer Nachbarn befindet sich eine Bebauungslücke, welche mit einem Tor verschlossen ist. Der Bordstein ist abgesenkt. Aus ästhetischen Gründen befindet sich kein Schild "Einfahrt - parken Verboten"-Schild an diesem Tor.
Der Weg führt zu unserem Hof, auf welchem von der Straße aus ersichtlich mindestens zweier unserer Garagen und oftmals ein großer Anhänger zu sehen sind.
Für jeden, der nicht nur singen und klatschen in der (Fahr-)Schule hatte, müsste also meines Erachtens nach klar sein, dass es sich um eine private, nutzbare "Einfahrt" handelt.
Aufgrund der Parksituation kommt es ohnehin oft vor, dass die Straße sehr "eng" an diese einfahrt beparkt ist. Zusätzlich dazu ist die Einfahrt so zugeparkt, dass ein Ein- oder Ausfahren nicht möglich ist. Bisher war es immer so, dass diese Fahrzeuge zu Gast bei den Nachbarn waren. Wenn dies "erkennbar" ist, versuche ich natürlich die Situation so zu lösen.
Mir ist klar, dass das Einfahren IN die Einfahrt nicht unbedingt zum abschleppen berechtigt und ich mir im Zweifel einen Parkplatz auf der Straße suchen muss. Also in den Sauren Apfel beißen.
Sollte es in Zukunft vorkommen, dass ich einen schlechten Tag habe und den PKW wegen Behinderung abschleppen lassen möchte, wie muss ich dann vorgehen.
-Muss die Polizei oder das Ordnugnsamt zunächst verständigt werden und vor Ort erscheinen, oder kann ich den PKW selbst abschleppen lassen?
-Reicht es aus die Situation per Zeuge/Foto/"Bandmaß" festzuhalten?
Das Risiko zunächst selbst zu bezahlen ist es mir durchaus Wert das Geld im Zweifel zivilrechtlich zu fordern.
-Würde die Polizei / das Ordnungsamt in einer klaren Behinderungssituation auf "ihre Kosten" einen Abschlepper bestellen und dann dem Halter/Fahrer in Rechnung stellen?
Ich bin nicht spießig und grundsätzlich ist es mir auch egal, wenn dort jemand hält, Warnblinker anmacht und eine Pizza ausliefert oder einen Brief einwirft, aber wer so dämlich ist und für Lange Zeit dort Parkt, ist es dann irgendwie selbst Schuld.
-Macht es einen Unterschied, ob ein "Einfahrt - parken Verboten"-Schild angebracht ist, oder nicht?
-- Editier von Guruhu am 30.03.2016 10:33
-- Editier von Guruhu am 30.03.2016 10:35
Widerrechtliches Parken vor Hofeinfahrt / Garagenhof - Abschleppen
30. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2016 | 10:32
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Widerrechtliches Parken vor Hofeinfahrt / Garagenhof - Abschleppen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 30. März 2016 | 11:06
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatDer Bordstein ist abgesenkt. :
§ 12 Abs 3 Punkt 3 und Punkt 5 StVO sagen ganz klipp und klar, dass das Parken vor Grundstückseinfahrten und Bordsteinabsenkungen nicht zulässig ist. Da braucht es kein Schild o.ä.
Muss nicht. Die Polizei würde nicht kommen, das Ordnungsamt höchstwahrscheinlich nichts tun. s.u.ZitatMuss die Polizei oder das Ordnugnsamt zunächst verständigt werden und vor Ort erscheinen, oder kann ich den PKW selbst abschleppen lassen? :
SollteZitatReicht es aus die Situation per Zeuge/Foto/"Bandmaß" festzuhalten? :
Nein, weil du woanders parken könntest.ZitatWürde die Polizei / das Ordnungsamt in einer klaren Behinderungssituation auf "ihre Kosten" einen Abschlepper bestellen und dann dem Halter/Fahrer in Rechnung stellen? :
ZitatMacht es einen Unterschied, ob ein "Einfahrt - parken Verboten"-Schild angebracht ist, oder nicht? :
s.o.
-- Editiert von radfahrer999 am 30.03.2016 11:08
#2
Antwort vom 30. März 2016 | 11:14
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatZitat (von Guruhu):Würde die Polizei / das Ordnungsamt in einer klaren Behinderungssituation auf "ihre Kosten" einen Abschlepper bestellen und dann dem Halter/Fahrer in Rechnung stellen?Nein, weil du woanders parken könntest. :
Das habe ich ja so auch beschrieben. Mir geht es um das Ausfahren aus der Einfahrt, nicht um das Einfahren. Es stehen im Zweifel immer Fahrzeuge in den Garagen, sodass ich immer einen "Grund" habe hinausfahren zu wollen, was dann nicht geht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. März 2016 | 11:26
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
ZitatMir geht es um das Ausfahren aus der Einfahrt, nicht um das Einfahren. Es stehen im Zweifel immer Fahrzeuge in den Garagen, sodass ich immer einen "Grund" habe hinausfahren zu wollen, was dann nicht geht. :
Du hast halt das Problem mit der Schadensminderungspflicht.
Wenn du abschleppen lässt, weil du nur kurz zum Kiosk willst, um die neue "Bild der Frau" zu kaufen, dann wirst du wohl auf den Abschleppkosten sitzen bleiben.
Benötigst du deinem Wagen dringend, ein Taxi wäre keine Alternative, dann wirst du sicherlich die Abschleppkosten vom Fahrzeughalter einfordern können.
Meine Meinung zu solchen Fällen.
Beim zuparken von Einfahrten, sollte die Polizei oder das Ordnungsamt den behinderten Wagen auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen.
#4
Antwort vom 30. März 2016 | 11:27
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatMir geht es um das Ausfahren aus der Einfahrt, nicht um das Einfahren :
Lektüre
#5
Antwort vom 30. März 2016 | 11:29
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Das mit der Schadensminderungspflicht ist mir klar, sollte eines meiner Fahrzeuge ohnehin betriebsbereit erreichbar auf der Straße parken nehme ich das natürlich, auch wenn das bisher nicht passiert ist, da ich alle auf dem Hof parke.
Ich bin weissgott kein Zankapfel und setze mich nur ins Auto, weil ich grade sehe, dass da einer parkt.
Aber ich sehe mich demnächst schon früh morgens in Eile da stehen und zur Arbeit o.Ä. zu müssen und zugeparkt zu sein.
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