>Widereinreise nach Abschiebung
ja, torpolino, ich bin mir absolut sicher in dem, was ich hier schreibe. Vom Strafvollzug hier ist abgesehen worden, weil sich alle einig waren, also er selbst, der Staatsanwalt als Vollstreckungsbehörde und das Gericht, dass er vorzeitig entlassen und in sein Heimatland abgeschoben wird. Das hat er unterschrieben, anders hätte das nicht funktioniert. Bei 8 Jahren Freiheitsstrafe ist auch abgesehen davon null Chance, das er nochmals zurück darf. Wenn er illegal zurück käme, würde er als erstes die 4 Jahre absitzen müssen.
Ein Fall aus der Praxis: ein Afrikaner mit deutschem Kind sitzt hier 2 Jahe ein wegen mehrfachen Diebstahls. Dann wird er auf seinen Antrag hin vorzeitig entlassen und gleich abgeschoben, nach der von mir genannten Vorschrift. Ein Jahr stand noch aus. Er hatte also sogar 2/3 abgesessen. 15 Jahre später kommt er als Asylant zurück. Wird sofort inhaftiert und trotz Kind dann nach dem Jahr, was noch ausstand wiederum abgeschoben. Über sein Asylgesuch wurde gar nicht entschieden.
Aber bei 8 Jahren Strafe, abgesehen von allem anderen, da kommt er nicht wieder rein, nach Deutschland. Da wird auch nicht viel abgewogen. Das Kind ist entweder mindestens 15 Jahre und hat bisher auch allein gelebt. Oder aber es wurde in Kenntnis der Strafe während des Vollzuges oder hinterher gezeugt. Das alles hat keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Es mag den Vater in den USA besuchen. Ist doch bei dem vermuteten Alter kein Problem.
wirdwerden
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von wirdwerden am 10.09.2010 13:26
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