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Widereinreise nach Abschiebung

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>Widereinreise nach Abschiebung

Wenn sein Kind hier lebt, es noch minderjährig ist und er das Sorgerecht besitzt, könnte er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Darauf hätte er dann einen Rechtsanspruch. Diesem Recht stände dann das Recht des Landes gegenüber, ihn nach seiner Abschiebung aus dem Land fernzuhalten. Da müsste es dann eine Güterabwägung geben; hier wäre dann z.B. wichtig, wie eng der Kontakt zum Kind in den letzten 11 Jahren war und ob er in den letzten 11 Jahren straffrei geblieben ist. Das ist aber kein Selbstläufer - zumal die offene Haftstrafe bleibt und er aus der Haft heraus die elterliche Sorge kaum wahrnehmen kann.

Ob das wirklich eine reelle Chance ist, kann ihm hier niemand sagen. Dazu müsste sich ein Fachmann wirklich alle Unterlagen ansehen. Vielleicht sollte er seinen Fall im Forum von www.info4alien.de schildern. Dort arbeiten auch Profis aus Ausländerämtern und Botschaften mit. Da sollte man alle Fakten parat haben (z.B. was steht genau in der Ausweisungsverfügung), dann kann man dort auch sehr brauchbare Hinweise erhalten.


von Felicite am 10.09.2010 12:48
Status: Legende (302 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
ja, torpolino, ich bin mir absolut sicher in dem, was ich hier schreibe. Vom Strafvollzug hier ist abgesehen worden, weil sich alle einig waren, also er selbst, der Staatsanwalt als Vollstreckungsbehörde und das Gericht, dass er vorzeitig entlassen und in sein Heimatland abgeschoben wird. Das hat er unterschrieben, anders hätte das nicht funktioniert. Bei 8 Jahren Freiheitsstrafe ist auch abgesehen davon null Chance, das er nochmals zurück darf. Wenn er illegal zurück käme, würde er als erstes die 4 Jahre absitzen müssen.

Ein Fall aus der Praxis: ein Afrikaner mit deutschem Kind sitzt hier 2 Jahe ein wegen mehrfachen Diebstahls. Dann wird er auf seinen Antrag hin vorzeitig entlassen und gleich abgeschoben, nach der von mir genannten Vorschrift. Ein Jahr stand noch aus. Er hatte also sogar 2/3 abgesessen. 15 Jahre später kommt er als Asylant zurück. Wird sofort inhaftiert und trotz Kind dann nach dem Jahr, was noch ausstand wiederum abgeschoben. Über sein Asylgesuch wurde gar nicht entschieden.

Aber bei 8 Jahren Strafe, abgesehen von allem anderen, da kommt er nicht wieder rein, nach Deutschland. Da wird auch nicht viel abgewogen. Das Kind ist entweder mindestens 15 Jahre und hat bisher auch allein gelebt. Oder aber es wurde in Kenntnis der Strafe während des Vollzuges oder hinterher gezeugt. Das alles hat keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Es mag den Vater in den USA besuchen. Ist doch bei dem vermuteten Alter kein Problem.

wirdwerden

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von wirdwerden am 10.09.2010 13:26
Status: Tao (10937 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Es nur merkwürdig das er sich gegen seine Abschiebung gewert hat-Beschwerte bis zu Verwaltungsgericht-diese wurde abgelehnt und er wurde trotz Vollzuglockerungen dann doch Abgeschoben und ich bin mir ganz sicher das er nichts Unterschrieben hat das er mit der Abschiebung einverstanden ist oder war!
Er hat auf Familienrecht gepocht-nur wollte die zuständige Ausländerbehörde ihn unbedingt Abschieben und hat ihr Ziel ja erreicht
wie also kannst du sicher sein ohne dich angreifen zuwollen das er was unterschrieben hat?

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von torpolino am 10.09.2010 15:22
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Ich fühle mich nicht angegriffen! Ganz und gar nicht. Nur, ich hab noch mal in die Verwaltungsvorschriften meines Landes geguckt. Da ist das ziemlich eindeutig formuliert.

Kann aber auch dahingestellt bleiben, denn bei einer Haftstrafe von 8 Jahren ist der Zug einfach abgefahren. Da darf niemand mehr zurück. Und, ganz theoretisch, wenn, dann mit Absolvierung der fehlenden 4 Jahre Knast. Und dann würde er wieder abgeschoben werden!

wirdwerden

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von wirdwerden am 10.09.2010 15:32
Status: Tao (10937 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 10.09.2010 15:35
Status: Philosoph (711 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 28 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Ich weiss nicht, ob er weiter sitzen möchte, denn dann kann er sich ja auch nicht um sein Kind kümmern. Aber, selbst wenn, dann würde er hinterher wieder abgeschoben werden. Ich hab so zwei Zahlen im Kopf: Freiheitsstrafe von zwei Jahren + X = Abschiebung, wenn kein EU-Land. Freiheitsstrafe von 3 Jahren + X = Abschiebung auch in EU-Ländern, trotz Freizügigkeit. Also, was soll die Diskussion bei 8 Jahren?

Wie ist eigentlich die Schadenswiedergutmachung gelaufen, wie sind die Kosten für die Abschiebung reguliert worden? Denn irgendwo gibt es doch zumindeste ein Opfer, oder?

wirdwerden

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von wirdwerden am 10.09.2010 15:43
Status: Tao (10937 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Also erzählen alle Straftäter nur Mist -naja wenigstens gibt es hier keine Vorurteile-
eigentlich wollte ich ja nur die Chancen sehen die er hat aber so wie ich die Sache sehe wird das wohl nix werden

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von torpolino am 10.09.2010 15:55
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 10.09.2010 15:58
Status: Philosoph (711 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 28 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
@ torpolino: wo hab ich bitteschön erklärt, dass alle Straftäter "Mist" erzählen?

Hier haben wir doch einen ganz klaren Fall: er wollte durch das Verwaltungsgericht das Strafgericht und die Vollstreckung austrixen. Das geht nun mal nicht.

wirdwerden

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von wirdwerden am 10.09.2010 16:10
Status: Tao (10937 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
allgemein heist das für jeden der mit einer solchen Straftat und Strafmass nie wieder in die BRD eireisen kann so sehe ich das-was ich nicht als gerecht sehe-aber so ist es nun mal.
Das Opfer ist der Staat der die Kosten für die Abschiebung und die Haftkosten-Gerichtskosten tragen muss also der Steuerzahler wie du und ich.
Leider bin ich nicht viel weiter gekommen hat eigentlich gedacht das es vielleicht eine möglichkeit geben würde-das ist nicht der Fall.
Falls man doch was machen kann währe ich für jeden Tip dankbar

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von torpolino am 10.09.2010 16:14
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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