Wichtige Frage zu MPU

26. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
stabil
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wichtige Frage zu MPU

Hallo alle miteinander,

da es sich um einen speziellen Fall handelt und ich im Netz leider nichts gefunden habe, wende ich mich an euch:

Mein Bruder (18 Jahre) musste wegen Fahrerflucht (mit 16) eine MPU ablegen, um seinen Lappen zu bekommen. So, dass MPU war am 02.04.2017, hat er auch bestanden kein Problem und im Anschluss bei der FSST seinen FS abgeholt.

Doch dann die Hiobsbotschaft: Am 05.04. bekommen wir ein Schreiben, dass er am 27.03.2017 auf der Autobahn nicht den nötigen Abstand einhielt -> A Verstoß und Teilnahme am Seminar.

Die FSST wollte jetzt aber von der MPU rückwirkend eine Antwort, ob es weiterhin bei der positiven Einschätzung bleibt, oder ob sich etwas daran geändert hat wegen dem Verstoß vom 27.03.

Natürlich kam das MPU zu der Ansicht, dass es negativ wird.

Das Schreiben haben sie uns auch geschickt und nicht der FSST.

Die FFST fordert nun dieses Schreiben an. Was sollen wir machen? Einfach sagen wir wollen ein neues MPU machen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Stabil

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Irgendwas passt da nicht: Wenn die MPU am 2.4 war und nach der MPU der Führerschein abgeholt wurde, wie kann dann am 27.3 ein Abstandsverstoß begangen worden sein? Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
stabil
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Irgendwas passt da nicht: Wenn die MPU am 2.4 war und nach der MPU der Führerschein abgeholt wurde, wie kann dann am 27.3 ein Abstandsverstoß begangen worden sein? Fahren ohne Fahrerlaubnis?


Der Verstoß (Abstand am 27.03) würde da begangen, er wusste aber nicht, dass er da geblitzt wurde. Den Brief dazu von der Polizei bekam er nstü3lich erst eine Woche später, als er das mpu schon hatte.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis war mit 16 Jahren und war der eigentliche Grund für das Mpu

Die fsst wollte natürlich nun rückwirkend wissen, ob es von Seiten der mpu bei einem positiven Ergebnis bleibt, was nun die mpu stelle verneinte (Sie meinen, er hätte den Verstoß vom 27.03 angeben müssen, was er ja nicht konnte, da er am 02.04. nicht wusste, dass er geblitzt wurde)

Sollen wir nun diese negative Ergänzung abschicken oder das ganze einfach aussitzen?

Danke

-- Editiert von stabil am 27.08.2017 12:38

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von stabil):
Sie meinen, er hätte den Verstoß vom 27.03 angeben müssen, was er ja nicht konnte, da er am 02.04. nicht wusste, dass er geblitzt wurde

Nö, aber er wusste am 27.03 das eine Straftat begeht in dem er ohne gültige Faherlaubnis fährt.



Zitat (von stabil):
Einfach sagen wir wollen ein neues MPU machen?

Und?
Die wird auch nicht positiv ausfallen.



Zitat (von stabil):
Sollen wir nun diese negative Ergänzung abschicken oder das ganze einfach aussitzen?

Das ist ziemlich egal, denn in beiden Fällen wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn er keine MPU machen will, wäre ausssitzen die Lösung. Dann ist 2033 die Akte wieder sauber und er kann eine neue Fahrerlaubnis machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stabil
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von stabil):
Sie meinen, er hätte den Verstoß vom 27.03 angeben müssen, was er ja nicht konnte, da er am 02.04. nicht wusste, dass er geblitzt wurde

Nö, aber er wusste am 27.03 das eine Straftat begeht in dem er ohne gültige Faherlaubnis fährt.



Zitat (von stabil):
Einfach sagen wir wollen ein neues MPU machen?

Und?
Die wird auch nicht positiv ausfallen.



Zitat (von stabil):
Sollen wir nun diese negative Ergänzung abschicken oder das ganze einfach aussitzen?

Das ist ziemlich egal, denn in beiden Fällen wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn er keine MPU machen will, wäre ausssitzen die Lösung. Dann ist 2033 die Akte wieder sauber und er kann eine neue Fahrerlaubnis machen.


Hallo,.

Also am 27.03. war der A Verstoss vom Abstand halten und nicht das Fahren ohne Führerschein.

Ok, er hat jetzt noch den FS und die von der FSST haben uns bis 30.8. Zeit gegeben, die nachträgliche Bestätigung des MPu Nachzureichen.

Bekommt er dann, wenn er das nicht tut sofort den FS entzogen und gibt es da eine Sperrfrist, bis er wieder einen neunen beantragen Kann? Hab da irgendwas von einem halben Jahr gelesen.

Danke für eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von stabil):
Also am 27.03. war der A Verstoss vom Abstand halten und nicht das Fahren ohne Führerschein.

Fahren ohne Führerschein ist (im Gegensatz zum fahren ohne Fahrerlaubnis) kein Problem.
Sein Problem ist, das wenn er am 02.04.2017 erst die Fahrerlaubnis bekam er logischerweise am 27.03. ohne Fahrerlaubnis gefahren ist.
Das weis auch die FSST, da wird also noch ein entsprechednes Strafverfahren kommen. Falls nicht hätte er diesbezüglich wohl unfassbares Glück gehabt.



Zitat (von stabil):
Bekommt er dann, wenn er das nicht tut sofort den FS entzogen

Das dürfte dann recht zeitnah erfolgen.



Zitat (von stabil):
gibt es da eine Sperrfrist, bis er wieder einen neunen beantragen Kann? Hab da irgendwas von einem halben Jahr gelesen.

Die Sperrfrist hängt von einigen Faktoren ab, unter anderem auch vom Ausgang des Strafverfahrens.
Und ohne entsprehende MPU wird das auch mit der erneuten Erteilung nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
stabil
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Kapierst du es nicht? Wenn er am 2.4. die MPU hatte und dann seinen Führerschein abgeholt hat, dann war er am 27.04. nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.


Anscheinend habe ich mich nicht klar ausgedrückt: Deswegen jetzt noch mal detailliert:

Mit 16 Jahren (also 2015) passierte das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann noch mal (2016 als er den FS begann). Das ganze Verfahren zog sich aber in die Länge, so dass er noch schnell den FS Anfang 2017 machen konnte. Kurz darauf bekam dann aber die FSST über das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis bescheid und forderte eine MPU. In diesem Moment hatte er bereits den FS.

Die MPU sollte am 2.4.2017 gemacht werden. Hat er auch gemacht und bestanden. Jedoch fuhr er am 27.03. 2017 mit dem Auto ganz normal und wurde dabei geblitzt, wie er nicht genügend Abstand gehalten hatte. Dieses Schreiben bekam er aber erst am 07.04., also nach der bestandenen MPU. Dafür bekam er jetzt ein Aufbauseminar und die MPU Stelle sollte deswegen nachträglich beurteilen, ob es auf Grund des Verstoßes vom 27.03. (Abstand nicht eingehalten, A-Verstoß) beim positiven Gutachten bleibt.

Natürlich hat die MPU das nun verneint. Antrag zurück ziehen können wir ja nicht, da er schon den FS hat.

Tut mir leid, die Sache ist etwas kompliziert :)

Was ratet ihr uns nun?

Danke im Vorraus

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von stabil):
MPU war am 02.04.2017, hat er auch bestanden kein Problem und im Anschluss bei der FSST seinen FS abgeholt.
Hatte der Bruder am 27.03.2017 eine gültige Fahrerlaubnis? Wenn ja: Was hat er dann nach der MPU am 2.4.2017 bei der Führerscheinstelle abgeholt?

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
stabil
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Eben. So ergibt wie dargestellt ergibt das keinen Sinn. Wenn man eine gültige Fahrerleubnis hat, muss man nicht nach der MPU zur FSST und den Führerschein abholen.


Er hatte den vorläufigen und sollte am 02.04 den richtigen FS abholen.

Ja, am 27.03 hatte er einen vorläufigen FS

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Verstehe ich das richtig?

Ich zitiere mal Deine Aussagen:
- Mein Bruder (18 Jahre) musste wegen Fahrerflucht (mit 16) eine MPU ablegen, um seinen Lappen zu bekommen.
- Mit 16 Jahren (also 2015) passierte das Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Dann noch mal (2016 als er den FS begann)
- Das ganze Verfahren zog sich aber in die Länge, so dass er noch schnell den FS Anfang 2017 machen konnte.
- Kurz darauf bekam dann aber die FSST über das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis bescheid und forderte eine MPU.
- In diesem Moment hatte er bereits den FS.
- Jedoch fuhr er am 27.03. 2017 mit dem Auto ganz normal und wurde dabei geblitzt, wie er nicht genügend Abstand gehalten hatte.


Also:
Beging dein Bruder 2015 Fahrerflucht (MIT gültiger Fahrerlaubnis für das geführte Fahrzeug), war es fahren OHNE Fahrerlaubnis oder war es vielleicht sogar beides?
Dann fuhr er 2016 ohne Fahrerlaubnis. Trotzdem hat er mit dem Führerschein angefangen und auch die entsprechende Prüfung bestanden, weil das Verfahren gegen ihn noch lief, aber noch nicht abgeschlossen war.
Ihm wurde aufgrund des nicht abgeschlossenen Verfahrens (die Fsst wusste nichts von dem erneuten Verstoß) eine Fahrerlaubnis (Führerschein) erteilt.
Aufgrund von Vergehen Nummer 1 musste er eine MPU ablegen um die Fahrerlaubnis überhaupt zu bekommen und wegen Vergehen Nr. 2 soll er diese MPU nun bestätigen, was natürlich nicht gelingt.

Soweit OK?
Was aber hat der Fahren mit zu geringem Abstand damit zu tun?


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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von stabil):
Natürlich kam das MPU zu der Ansicht, dass es negativ wird.
Und das wird deiner Schilderung auch so bleiben. Dein Bruder ist aktuell nicht reif genug ein Kfz zu führen. Er wird seinen Führerschein sicherlich abgeben müssen, egal wie er sich aktuell weiterhin verhalten wird. Um für die Zukunft reif zu sein sollte er zu seiner Tat stehen und einfach das Schreiben weiterleiten, wissentlich, dass er seinen FS verlieren wird.

Signatur:

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#13
 Von 
stabil
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schreiben weiterleiten = Negative Eintragung in der Akte, also Nein.

@wassermaxe

Beim ersten Mal 2015 haben die kein Mpu verlangt, beim 2. MAL schon. Und das mit dem Abstand war kurz vor der Mpu Prüfung, deshalb die forderung der FSST nach einer ergänzenden Stellungsnahme.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von stabil):
Schreiben weiterleiten = Negative Eintragung in der Akte, also Nein.

Schreiben nicht weiterleiten = negative Eintragung in der Akte

Unterschied?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
stabil
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn er es nicht abgibt, bekommt er auch keinen negativen Eintrag in seine Akte. Weil es keinen Beweis gibt, dass die nachträgliche MPU negativ war.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von stabil):
Weil es keinen Beweis gibt, dass die nachträgliche MPU negativ war.


Es steht doch bereits oben, es ist vollkommen egal, ob das abgegeben wird oder nicht.

Die Konsequenz ist die gleiche, die Fahrerlaubnis wird entzogen, neue MPU wird gefordert.
Wird die nicht beigebracht, dann eben bis 2033 laufen, oder wie gehabt ohne Fahrerlaubnis fahren......

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von stabil):
Wenn er es nicht abgibt, bekommt er auch keinen negativen Eintrag in seine Akte. Weil es keinen Beweis gibt, dass die nachträgliche MPU negativ war.


Mal so, damit du es verstehst:
Im Moment = Fahrerlaubnis haben
Keine MPU abgeben = Fahrerlaubnis wird eingezogen / erlischt
Negative MPU abgeben = Fahrerlaubnis wird eingezogen / erlischt

Einen "Beweis" muss nur der bringen, der fahren will.
Mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis bekommt man vom Staat einen Vertrauensvorschuss.
Diesen hat Dein Bruder durch mehrmaliges Fehlverhalten verwirkt.
Also muss ER nun dafür sorgen, das Vertrauen wieder herzustellen.

Im Allgemeinen geschieht dies durch die Vorlage der geforderten (positiven) MPU.
Bringst man die nicht hat sich die Sache mit der Erlaubnis erledigt und fertig.

Davon abgesehen: 2x fahren ohne Erlaubnis innerhalb knapp 2 Jahren + Fahrerflucht + Fahren mit (deutlich??) zu geringem Abstand.
So jemand gehört meiner Ansicht nach (und wohl auch der Ansicht der Stelle bei der die MPU gemacht wurde und dadurch auch der Fsst) in Sinne seines, vor allem aber im Sinne des Schutzes anderer Verkehrsteilnehmer nicht in den Straßenverkehr!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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