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Wichtige Frage!

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Wichtige Frage!

Hallo!

Eine Person hat eine ungeklärte Staatsangehörigkeit und man hat ihm keine Verlängerung erteilt. So hat die Person nun Abschiebung! Die Person hat einen schweren Raub begangen und der Richter hat ihm 3 Jahre und 3 Monate erteilt. Man hat ihn nach 7 Monaten raus gelassen und es stehen nun 2 Jahre und 8 Monate offen. Nun wurde ihm ein Brief geschickt und er muss sich stellen. Was geschieht, wenn er sich nicht stellt? Wird die Strafe erhöht oder muss er gar die 2 Jahre und 8 Monate im geschlossenen Vollzug verbringen?

Bitte um eine lehrreiche Antwort!

Danke!

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von Kassem am 07.08.2012 20:11
Status: Praktikant (26 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 166 weitere Beiträge zum Thema "Wichtige".


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>Wichtige Frage!
quote:
Man hat ihn nach 7 Monaten raus gelassen

Aus der U-Haft meinst Du wahrscheinlich...?!

quote:
Nun wurde ihm ein Brief geschickt und er muss sich stellen.

Normal

quote:

Was geschieht, wenn er sich nicht stellt?

Dann ergeht (Vollstreckungs-)Haftbefehl

quote:
Wird die Strafe erhöht

Nö.

quote:
oder muss er gar die 2 Jahre und 8 Monate im geschlossenen Vollzug verbringen?

Wo er die Strafe "verbringt" richtet sich erst mal -unabhängig von stellen oder nicht- nach dem Einweisungs- und Vollstreckungsplan des Bundeslandes, in dem er wohnt und nach dem Einweisungsgerichtsbezirk, also dem Ort in dem er wohnt.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 07.08.2012 21:43
Status: Tao (17930 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Wichtige Frage!
Nein soweit ich weiß keine U-Haft. Besteht die Wahrscheinlichkeit in den offenen Vollzug zu kommen, wenn die Person sicht stellt oder kann er den offenen Vollzug vergessen? Man könnte ja sagen, dass eine Fluchtgefahr besteht aufgrund der Abschiebung, obwohl er nicht abgeschoben werden kann (ungeklärt).

Wohnhaft in Berlin.

Danke für deine Antwort!

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von Kassem am 07.08.2012 22:38
Status: Praktikant (26 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wichtige Frage!
quote:
Nein soweit ich weiß keine U-Haft

Was denn sonst? Kann ja nur U-Haft sein, wenn es um das selbe Verfahren geht...

quote:

Besteht die Wahrscheinlichkeit in den offenen Vollzug zu kommen, wenn die Person sicht stellt oder kann er den offenen Vollzug vergessen?

Was Berlin angeht, muß ich mal nachschauen.

Darüber hinaus -mal wieder- der Hinweis, dass "offener Vollzug" auch nicht automatisch bedeutet, dass man die Anstalt verlassen darf. Dazu braucht es Vollzugslockerungen, vgl. § 11 StVollzG, insb. auch dessen Abs. 2.

Drohende Abschiebung kann (und wird) in der Regel dem offnen Vollzug entgegen stehen. Wie diesbezügl. das "Problem" der bisher ungeklärten Staatsangehörigkeit gehandhabt wird, kann ich auch nicht vorhersagen. Nur ist schon manch "Ungeklärter" schneller zu einem (z.B. türkischen oder libanesischen) Pass gekommen, als ihm lieb war. Aber das sind alles Dinge, die real (am Besten per Anwalt) geklärt werden müssen. Ein Forum kann das nicht leisten.

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-- Editiert !!Streetworker!! am 07.08.2012 23:14


von !!Streetworker!! am 07.08.2012 23:13
Status: Tao (17930 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Wichtige Frage!
quote:
Was Berlin angeht, muß ich mal nachschauen.

Hab ich gemacht:

Direkt in den offenen Vollzug geht es nur als Selbststeller, aber auch nur mit einem Urteil von weniger als 2,5 Jahren [vgl. Vollstreckungsplan Berlin, Lfd. Nr. 6.1 - 6.4.]. Selbst wenn man die ganze Ausländerproblematik zunächst mal außen vorläßt, geht es ohnehin -jedenfalls vorerst- in den geschlossen Vollzug. Ob dann irgendwann eine Verlegung möglich ist, wird u.a. auch von dem Ausgang der Ausländersache abhängen.

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von !!Streetworker!! am 07.08.2012 23:25
Status: Tao (17930 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Wichtige Frage!
Also mir sind durchaus Fälle bekannt, wo Leute mit längeren Strafen als Selbsteller in den OV in Berlin kamen - der bekannteste Fall dürfte Egon Krenz sein...

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von muemmel am 07.08.2012 23:41
Status: Tao (10833 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Wichtige Frage!
Ja, O.K., Du kommst ja aus der Ecke, soweit ich weiß, von daher hast Du Infos aus erster Hand. Ich konnte/kann nur nach dem VP gehen. Evtl. sah der VP zu Zeiten von Krenz aber auch noch anders aus..?!

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von !!Streetworker!! am 08.08.2012 01:14
Status: Tao (17930 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Wichtige Frage!
Ich habe im VP nachgeguckt - ich fürchte, Du hast da was übersehen: Die Hauptanstalt des OV, Niederneuendorfer Allee, nimmt NUR Leute mit Strafen AB zwei Jahren und 6 Monaten. Die "Kurzstrafer" mit weniger als 2 J. 6 Mo. kommen in die Nebenanstalten Kisselnallee und Kiefheider Weg - das war es wohl, was Du gelesen hast... Meines Wissens nach ist auch eine anstehende Abschiebung kein Hindernis für den OV (was mich übrigens auch gewundert hat). Man sagte mir, es gäbe trotzdem selten Entweichungen, da die Inhaftierten immer hofften, die Abschiebung irgendwie verhindern zu können. Ja, und dann stünde bei der Entlassung mitunter die Polizei vor der Tür zwecks Einlieferung zur Ausländerbehörde...

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von muemmel am 08.08.2012 02:25
Status: Tao (10833 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Wichtige Frage!
Stimmt - ich habe zu schnell gelesen
Ich habe auch dort ein "weniger als" statt "mindestens" gelesen.

Noch als wichtige Info für den TE: Das gilt für Selbststeller.

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-- Editiert !!Streetworker!! am 08.08.2012 13:07


von !!Streetworker!! am 08.08.2012 13:05
Status: Tao (17930 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)


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