>Wichtige Frage!
quote:
Nein soweit ich weiß keine U-Haft
Was denn sonst? Kann ja nur U-Haft sein, wenn es um das selbe Verfahren geht...
quote:
Besteht die Wahrscheinlichkeit in den offenen Vollzug zu kommen, wenn die Person sicht stellt oder kann er den offenen Vollzug vergessen?
Was Berlin angeht, muß ich mal nachschauen.
Darüber hinaus -mal wieder- der Hinweis, dass "offener Vollzug" auch nicht automatisch bedeutet, dass man die Anstalt verlassen darf. Dazu braucht es Vollzugslockerungen, vgl. § 11 StVollzG, insb. auch dessen Abs. 2.
Drohende Abschiebung kann (und wird) in der Regel dem offnen Vollzug entgegen stehen. Wie diesbezügl. das "Problem" der bisher ungeklärten Staatsangehörigkeit gehandhabt wird, kann ich auch nicht vorhersagen. Nur ist schon manch "Ungeklärter" schneller zu einem (z.B. türkischen oder libanesischen) Pass gekommen, als ihm lieb war. Aber das sind alles Dinge, die real (am Besten per Anwalt) geklärt werden müssen. Ein Forum kann das nicht leisten.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 07.08.2012 23:14
von !!Streetworker!! am 07.08.2012 23:13
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