!!!Wichtig!!! Dringend - bitte Lesen!

9. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Christian F.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
!!!Wichtig!!! Dringend - bitte Lesen!

Eine Frage an alle:

Ist ein Händler mit einer Gebrauchtwagen-Dokumentation vom TÜV völlig von der Gewährleistung befreit?

Bei unserem Wagen (gekauft vor 2 Monaten) hat sich herausgestellt, dass die Halterung der Handbremse verrostet und nun gebrochen ist. Ebenso sind die Querlenkerbuchsen hinüber. Der Händler beruft sich auf das TÜV-Schreiben, in dem diese Mängel nicht festgestellt wurden... Darf er das?

Vielen Dank
Chris

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Nö. Darf er nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steiger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich ja zweifellos um Mängel, die auch bei Kauf schon vorhanden waren. In einem ähnlich gelagerten Fall kam ein mir bekannter GW-Händler nicht um die Haftung herum.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
consulting
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann er nicht. Er kann gesetzliche Bestimmungen nicht in dieser Weise abdingen.

Der Händler haftet für tatsächliche Mängel (die ja wahrscheinlich grundsätzlich unbekannte sind, sonst wären sie ja entweder beseitigt oder verschwiegen worden).

So ein Stück Papier, das derart unbekannte, verborgene, nicht gefundene Mängel ja nicht auslisten kann, ist unerheblich.

Bin Laie. Denke bloß ein bißchen. Neben dem Recht sind das Wichtigste ein gesundes Selbstbewußtsein und der Mut, es einzusetzen.

Zähle nicht die Tage Deines Lebens, sondern das Leben in Deinen Tagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen