Eine Frage an alle:
Ist ein Händler mit einer Gebrauchtwagen-Dokumentation vom TÜV völlig von der Gewährleistung befreit?
Bei unserem Wagen (gekauft vor 2 Monaten) hat sich herausgestellt, dass die Halterung der Handbremse verrostet und nun gebrochen ist. Ebenso sind die Querlenkerbuchsen hinüber. Der Händler beruft sich auf das TÜV-Schreiben, in dem diese Mängel nicht festgestellt wurden... Darf er das?
Vielen Dank
Chris
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Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Nö. Darf er nicht.
Es handelt sich ja zweifellos um Mängel, die auch bei Kauf schon vorhanden waren. In einem ähnlich gelagerten Fall kam ein mir bekannter GW-Händler nicht um die Haftung herum.
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Kann er nicht. Er kann gesetzliche Bestimmungen nicht in dieser Weise abdingen.
Der Händler haftet für tatsächliche Mängel (die ja wahrscheinlich grundsätzlich unbekannte sind, sonst wären sie ja entweder beseitigt oder verschwiegen worden).
So ein Stück Papier, das derart unbekannte, verborgene, nicht gefundene Mängel ja nicht auslisten kann, ist unerheblich.
Bin Laie. Denke bloß ein bißchen. Neben dem Recht sind das Wichtigste ein gesundes Selbstbewußtsein und der Mut, es einzusetzen.
Zähle nicht die Tage Deines Lebens, sondern das Leben in Deinen Tagen.
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