Wettbewersrechtliche Abmahnung

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, LF Legal, Mike Bluhm, eBay, Baustoffe, Fernabsatzverträge
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Herr Mike Bluhm durch LF Legal Anwaltskanzlei

Im Rahmen eines Beratungsmandates liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei LF Legal aus Hannover im Auftrag des Herrn Mike Bluhm, Inhaber der Firma Uni- Massivbau wegen des Vorwurfs wettbewerbswidriger und urheberrechtwidriger Inhalte auf der Internethandelssplattform eBay. Streitgegenständlich ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus dem Bereich „Baustoffe".

Der Vorwurf lautet auf Verstoß über die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und im elektronischen Geschäftsverkehr, sowie eine fehlerhafte Vereinbarung bezüglich der Rücksendekosten bei einem Warenwert unter 40 Euro. Hinzu kommt der Vorwurf einer unerlaubten Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerk.

Neben der Abgabe der beiliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird ein Kostenerstattungsanspruch bezüglich der Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz geltend gemacht.

Es ist dringend anzuraten, die vorgeworfenen Verstöße auf Ihr Vorliegen zu überprüfen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben muss ein solcher Verstoß eine unlautere geschäftliche Handlung darstellen. Dies setzt voraus, dass diese geeignet ist die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

Als Mitbewerber ist jedoch nur so ein Unternehmer anzusehen, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht, § 2 Absatz 1 Nr. 3 UWG.

1. Unterlassungserklärung:

Es kann nicht empfohlen werden, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und in unveränderter Form abzugeben. Vielmehr wird allenfalls die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfohlen, die ebenfalls das Risiko einer drohenden einstweiligen Verfügung wegen des Unterlassungsanspruchs beseitigt.

Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

2. Rechtsverfolgungskosten/Schadensersatz

Zur Bemessung der Rechtsverfolgungskosten wird ein Gegenstandswert in Höhe von 22.000,00 Euro angenommen, der eine Kostennote von 859,80 Euro nach sich zieht.

In diesem Zusammenhang ist die Höhe des angesetzten Gegenstandswerts zu überprüfen. Als Überprüfungsfaktoren ist neben dem wirtschaftlichen Interesses des Wettbewerbers auch die Möglichkeit einer Minderung des Gegenstandswertes bei vorliegen eines einfach gelagerten Falles gemäß § 12 Absatz 4 UWG zu beachten.

Zugleich wird Schadensersatz für den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung in Höhe von 300,00 € gefordert.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

  • Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen Einstweilige Verfügungen.
  • L assen Sie Ihren Internetauftritt auf Abmahnrisiken hin überprüfen!

Aus aktuellem Anlass:

Neue Widerrufsbelehrung 2011!

Per Bundestagsbeschluss vom 26.05.2011 wurden Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht verabschiedet. Der Gesetzgeber sah sich auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2009, Aktenzeichen C 4 89/07 - Messner, dazu veranlasst das Muster der Widerrufsbelehrung wieder einmal abzuändern.

Die Regelung ist seit dem 04.08.2011 in Kraft.

Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist besteht dann wieder einmal die Gefahr umfangreicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Zögern Sie nicht sich rechtzeitig, möglichst vor Beginn der Übergangsfrist anwaltlich beraten zu lassen! 

Das könnte Sie auch interessieren
Wettbewerbsrecht Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen