Wettbewerbsverbot und Freiberuflichkeit

3. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
echo-me
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Wettbewerbsverbot und Freiberuflichkeit

Hallo liebe Community,

ich hätte folgende Frage, die bei einem Anwalt, bei dem ich einen Beratungstermin hatte, nicht ausreichend beantwortet werden konnte:

Zitat:
AAAA ist ein Angestellter der Firma BBBB. CCCC ist ein Kunde der Firma BBBBB. AAAA arbeitet als Angestellter von BBBB für den Kunden CCCC. AAAA kündigt bei der Firma BBBB. Der Chef der Firma BBBB gibt dem Kunden CCCC Bescheid, dass AAAA nach einem Monat dem Kunden CCCC nicht mehr zu Verfügung steht, weil er gekündigt hat.

Während der Kündigungsfrist von AAAA, wo er noch im Auftrag von BBBB für CCCC tätig ist, vereinbart CCCC mit AAAA einen privaten Gespräch und fragt ihn, ob AAAA Interesse hätte, nach dem er die Firma BBBB verlassen hat, weiterhin freiberuflich für CCCC zu arbeiten.

Während der Kündigungsfrist von AAAA, wo er noch im Auftrag von BBBB für CCCC tätig ist, vereinbart CCCC mit AAAA einen Vertrag, der aber erst ab dem Zeitpunkt gelten soll, wo AAAA die Firma BBBB verlassen hat. CCCC schickt den Vertrag dem AAAA auf seine Firmen-E-Mail. AAAA löscht die E-Mail von CCCC sofort nach Erhalt und antwortet darauf nicht.

AAAA hat keine aktive Verhandlungen mit CCCC geführt. Die Verhandlungen wurden von CCCC veranlasst.

Darf AAAA nach dem er die Firma BBBB verlassen hat, für CCCC freiberuflich arbeiten? Hat er die Klage von BBBB wegen des Wettbewerbsverbotes zu befürchten, wenn BBBB die E-Mail mit dem Vertrag sieht, den CCCC dem AAAA noch während der Kündigungsfrist zugesendet hat?


Danke in voraus.

-- Editier von echo-me am 03.02.2016 22:30

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Was soll AAAA usw.????


Zitat:
AAAA hat keine aktive Verhandlungen mit CCCC geführt.


Sondern?

Zitat:
vereinbart CCCC mit AAAA einen Vertrag


!!!

Zitat:
wegen des Wettbewerbsverbotes


Besteht ein vertragl. Wettbewerbsverbot?

3x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
echo-me
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Was soll AAAA usw.????

Zitat:AAAA hat keine aktive Verhandlungen mit CCCC geführt.

Sondern?

Zitat:vereinbart CCCC mit AAAA einen Vertrag

!!!

Zitat:wegen des Wettbewerbsverbotes

Besteht ein vertragl. Wettbewerbsverbot?


Es besteht einen vertragl. Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit.
Es besteht keinen vertragl. Wettbewerbsverbot nach der Vertragslaufzeit.

Wäre ein passives Verhalten auch ein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit.

Zitat:
Während der Kündigungsfrist von AAAA, wo er noch im Auftrag von BBBB für CCCC tätig ist, vereinbart CCCC mit AAAA einen privaten Gespräch und fragt ihn, ob AAAA Interesse hätte, nach dem er die Firma BBBB verlassen hat, weiterhin freiberuflich für CCCC zu arbeiten.

Während der Kündigungsfrist von AAAA, wo er noch im Auftrag von BBBB für CCCC tätig ist, vereinbart CCCC mit AAAA einen Vertrag, der aber erst ab dem Zeitpunkt gelten soll, wo AAAA die Firma BBBB verlassen hat. CCCC schickt den Vertrag dem AAAA auf seine Firmen-E-Mail. AAAA löscht die E-Mail von CCCC sofort nach Erhalt und antwortet darauf nicht.


Der Kunde versucht hier den Arbeitnehmer während seiner Kündigungsfrist quasy abzuwerben. Der Arbeitnehmer geht nur auf sein Angebot ein. Der Kunde schickt dem ausscheidenden Arbeitnehmer den Vertrag zu. Wäre das die Geschäftsanbahnung seitens Arbeitnehmers?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
echo-me
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Es besteht keine Karenzzeit.

Wäre ein passives Verhalten auch ein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit.

Der Kunde versucht hier den Arbeitnehmer während seiner Kündigungsfrist quasy abzuwerben. Der Arbeitnehmer geht nur auf sein Angebot ein. Der Kunde schickt dem ausscheidenden Arbeitnehmer den Vertrag zu. Wäre das die Geschäftsanbahnung seitens Arbeitnehmers?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
echo-me
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Was soll AAAA usw.????

Zitat:AAAA hat keine aktive Verhandlungen mit CCCC geführt.

Sondern?

Zitat:vereinbart CCCC mit AAAA einen Vertrag

!!!

Zitat:wegen des Wettbewerbsverbotes

Besteht ein vertragl. Wettbewerbsverbot?


Die Verhandlungen wurden ja von dem Kunden veranlasst.

3x Hilfreiche Antwort

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