Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus der Firma

3. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dr-Kuulun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus der Firma

Hallo an alle!

Mein Chef besitzt zwei Firmen, die eigentlich das gleiche machen. Aus internen Gründen will er mich jetzt von Firma A in die Firma B holen. Für mich ändert sich dadurch eigentlich nichts, selbst mein Stuhl bleibt an der gleichen Stelle stehen. Jedoch versucht er mir jetzt mit dem neuen Vertrag ein Wettbewerbsverbot aufzudrücken. Er hat jetzt eine Zusatzvereinbarung formuliert, in der er gesetzeskonform die Zeit auf zwei Jahre begrenzt und eine Karrenzzahlung von 50% vereinbaren will. Darüberhinaus hat er die Bereiche um die es geht abgegrenzt und eine Vertragsstrafe festgelegt.
Soweit ich das auch schon verstanden habe und so steht es auch in der Vereinbarung, muß man sich die Karrenzzahlung auf einen anderen Verdienst anrechnen lassen. Und da ist meine erste Frage: Wo ist bei solchen Vereinbarungen eigentlich der Vorteil für mich?
Und dann wird noch darauf hingewiesen, daß im "Übrigen die Vorschriften nach 74ff HGB gelten". Was verbirgt sich dahinter?

Wäre schön, wenn mir mal jemand das Licht im Tunnel einschalten könnte. Und gibt es Dinge, die üblicherweise mit solchen Vereinbarungen zusätzlich vereinbart werden und hier einfach weggelassen wurden. Z.B. eine saftige Gehaltserhöhung?

Gruß
Markus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Begeben Sie sich mal zu der nachfolgenden Seite, dort dürften Sie Ihre Fragen erschöpfend beantwortet finden:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/wettbew02.htm

Beste Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dr-Kuulun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für den Link. Das war schon mal sehr ausführlich. Aber ich verstehe aus Sicht des Arbeitnehmers immer noch nicht, warum man sich auf solch eine Vereinbarung überhaupt einlassen sollte. Ich sehe keinen Vorteil außer evtl. 10% mehr Bezüge für einen gewissen Zeitraum zu erhalten. Die Nachteile erscheinen mir dagegen erdrückend.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

ich sehe da auch nur in sehr wenigen Fällen einen Vorteil.
zB wenn man sowieso in der Zeit studieren will/irgendeine längere Weiterbildungsmaßnahme besuchen will.

Nichts tun wird in der Zeit wohl kaum gehen. damit hätte man in Zukunft kaum mehr eine Chance auf einen Job.

Solange die Karrenzzahlung auf einen anderen Verdienst angerechnet wird, würde ich sowas generell nicht zustimmen (außer in o.g. Fällen). Ich weiß nur leider nicht, ob es überhaupt zulässig ist, die Karrenzzahlung unabhängig von einem anderen Verdienst festzulegen.

Dann hätte eine solche Vereinbarung nämlich durchaus nicht nur für den AG, sondern auch für den AN Sinn.

Hier könnte man einen Anwalt fragen, ob man sowas überhaupt vereinbaren darf.
zB hier: frag-einen-anwalt.de

1x Hilfreiche Antwort

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