Wettbewerbsverbot in der Personaldienstleistung

2. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Leah28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wettbewerbsverbot in der Personaldienstleistung

Hallo zusammen,

eine Personalsachbearbeiterin hat ein Wettbewerbsverbot unterschrieben, an dem so weit nicht zu rütteln ist (Höchstgrenze eingehalten, Karenzentschädigung vereinbart etc.)

In diesem Wettbewerbsverbot steht:

"Der Mitarbeiter verpflichtet sich, während des Zeitraums von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in keiner Weise für ein Unternehmen tätig zu sein, das auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung in irgendeiner Weise als Konkurrenzbetrieb der Gesellschaft anzusehen ist oder sich offensichtlich künftig auf dem gleichen Arbeitsgebiet wie diese zu betätigen beabsichtigt."

Soweit so gut. Dass die Sachbearbeiterin also nicht INTERN für eine andere Zeitarbeitsfirma tätig sein darf, ist klar.

Aber wie sieht es EXTERN aus, als Zeitarbeitnehmerin? Ist es in diesem Fall wirklich verboten, über Zeitarbeit beschäftigt zu sein? Denn der Arbeitgeber ist ja immer die Zeitarbeitsfirma, eingesetzt wird man ja in anderen Firmen (beim Kunden).

Besten Dank für die Hilfe


Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ulga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

jetzt komme ich gerade ins grübeln. War selbst mal Bezroffene, aber das ist 10 Jahre her.
Keine sichere Antwort aber von der Logik her ist es wie folgt:
Zeitarbeitsfirma hat Angst, das Daten weiter gegeben werden.
So nach dem Motto der sachbearbeiterin in der neuen Firma: Oh, die Firma haben wir auch betreut, die mußten Summe x bezahlen.
Oder: Den Mitarbeiter hatten wir auch mal. Der hat Summe X bei uns verdient.

Da sie aber in eine Fremdfirma geht, dürfte dem nichts entgegen stehen.

Schon mal gegooglt: Wettbewerbsverbot?

Gruß
Ulga

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leah28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ulga,

danke für die Antwort.

Habe google schon gequält, aber solche Fälle (in der Zeitarbeitsfirma) sind wohl recht selten...

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Ich sehe die Vereinbarung mit der Zeitarbeitsfirma über das Wettbewerbsverbot auch nicht verletzt, wenn du über eine and. Zeitarbeitsfirma wieder in Arbeit kommst. Das würde ja bedeuten, dass du ohne Alternative arbeitslos bleiben müsstest. Das würde die Arbeitsagentur sicher auch nicht mitmachen.

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