Wettbewerbsverbot bei Nebentätigkeit

4. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dr-Kuulun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Wettbewerbsverbot bei Nebentätigkeit

Hallo,

ich arbeite bei einem Unternehmen, daß elektronische Produkte Herstellt. Ich bin direkt mit der Entwicklung dieser Produkte beschäftigt. Ich möchte aber eine Nebentätigkeit anfangen, bei der ich mich auch mit der Entwicklung von elektronischen Teilen beschäftigen will. Ich beabsichtige aber nicht in den speziellen Markt meines Arbeitgebers einzusteigen noch wird jemals einer seiner Kunden auch gleichzeitig mein Kunde sein. Mach ich damit meinem Arbeitgeber schon Wettbewerb in unzulässiger Weise?


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"Markus"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Von den jetzigen Kunden Ihres Arbeitgebers wird kein Kunde gleichzeitig Ihr Kunde sein, aber könnte einer Ihrer Kunden nicht ein Kunde Ihres Arbeitgebers sein, wenn es Sie nicht gäbe??

Wenn Sie Ihre Nebentätigkeit beginnen, müssen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen, eine Nebentätigkeit auszuüben, und dann kann es eng werden. Ich würde mir nun doch Rat bei einem Anwalt holen, das ist ein ziemlich komplexes Thema.

viel Glück!

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#2
 Von 
Dr-Kuulun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, kann er nicht sein, weil die Firma in der ich arbeite außschließlich auf einem bestimmten Markt tätig sein darf, den ich mit meiner Nebentätigkeit nicht bedienen werde.

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#3
 Von 
Dr-Kuulun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Weiss eigentlich jemand eine Informationsquelle mit Beispielurteilen zu diesem Problem?

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#4
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielleicht mal hier versuchen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html

Es gilt aber noch zusätzlich zu beachten: die regelmässige, wöchentliche Arbeitsszeit darf 50 Stunden nicht überschreiten. Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber in einer 40-Stunden-Woche beschäftigt sind, dürfen sie max. 10 Stunden selbständig oder anderweitig tätig werden.

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