Hallo zusammen!
mal folgenden Fall angenommen:
AN möchte gerne die Firma wechseln, jedoch steht im Arbeitsvertrag des AN, dass bei einem direkten Wettbewerber ein Wettbewerbsverbot von 6 Monaten besteht. Wenn der AN kündigt, denke ich ist es in Ordnung mit dem Verbot. Was ist aber, wenn der AN vom AG gekündigt wird und bei einem Wettbewerber eine neue Anstellung erhalten könnte, aber lt. Vertrag dort nicht arbeiten darf?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. das Arbeitsamt Arbeitslosengeld zahen muss wegen einer vertraglichen Klausel, obwohl der AN ja einen Job haben könnte und somit das Arbeitsamt nicht zur Zahlung eintreten müsste!
Anzumerken wäre, dass der AN sich in der Kurzarbeit befindet. Gibt es hierbei Ausnahmeregelungen? Immerhin verändern sich entgegen Vertrag das Gehalt, sowie die Stundenanzahl. Ist dies ein Grund, dass das Wettbewerbsverbot in diesem Falle nicht zieht?
Freue mich auf Eure Antworten!
Wettbewerbsverbot anfechtbar?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
hi, sixpackgott,
wenn der AG dem AN einen Teil des Gehaltes nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verbotszeitraum weiterhin zahlt, ist so ein Wettbewerbsverbot durchaus zulässig. Steht nichts von Bezahlung im Vertrag, ist diese Klausel ungültig, da sittenwidrig.
Sternchen
P.S. interessanter Nick
Hi Sternchen,
danke für Deine Antwort. Der AG würde in meinem Beispiel für einen gewissen Zeitraum einen Teil des Gehalts weiterzahlen. Ist dies aber ein Grund, den Wettbewerb zu verbieten? Habe mal gehört, dass bei einer ordentlichen Kündigung seitens des AG der AN das Recht hat, ob er von dem Verbot Gebrauch macht, oder auch nicht (der AG behält sich dies ebenfalls im Arbeitsvertrag vor). Weiterhin ist anzumerken, dass der AN in einem Konkurrenzunternehmen arbeiten könnte, jedoch in einem anderen Arbeitsbereich als beim jetzigen AG. Betriebsgeheimnisse und Internas vom jetzigen AG würden dabei unberührt bleiben.
Viele Grüße,
sixpackgott
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Naja, zur Not würde ich die Stelle annehmen und es darauf ankommen lassen, dass der alte AG klagt - dazu müsste der natürlich mitbekommen, wohin du gehst. Aber in bestimmten Branchen kennen sich die Personaler untereinander.
Reines Kurzarbeiten denke ich, reicht nicht allein zur Begründung.
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