Hallo zusammen,
Folgende Klausel steht im meinem Anstellungsvertrag unter Wettbewerbsverbot:
Der Angestellte verpflichtet sich nach Beendigung des AV für die Dauer von 3 Jahren nicht für eine Konkurenzfirma oder für einen Kunden der Firma tätig zu werden.
Ich wechsle in kürze zu einer anderen Firma, die ein einiges Mal ein Produkt bei meiner jetzigen Firma gekauft hat.
Wie ist der Begriff Kunde auszulegen ? Fällt eine Firma, die einmal ein Produkt bezogen hat unter diese Klausel, insbesondere da es bei meiner Tätigkeit im Dienstleistungen geht, die ich beim Kunden leiste und die Firma lediglich ein Produkt ohne Dienstleistungen gekauft hat ? Ist die Firma also als Kunde zu werten, auf den die Klausel zutrifft ?
Kann es sein, daß diese Vertragsklausel ohnehin nichtig ist, da ein Wettbewerbsverbot über 3 Jahre ausgesprochen wurde, rechmäßig sind soweit ich weiß nur 2 Jahre.
Des weiteren fehlt in der Klausel die Vereinbarung einer Karenzentschädigung.
Vielen Dank,
Sveeny
Wettbewerbsverbot - Wie ist der Begriff Kunde auszulegen ?
5. Mai 2007
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Frage vom 5. Mai 2007 | 01:32
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Wettbewerbsverbot - Wie ist der Begriff Kunde auszulegen ?
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#1
Antwort vom 5. Mai 2007 | 01:56
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, ist nichtig. Da wird analog HGB § 74
angewendet.
<font color=red>'2) Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/hgb/__74.html
MfG
#2
Antwort vom 5. Mai 2007 | 22:54
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir auf jeden Fall weiter.
Gruß,
Sveeny
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